Ja genau, ein pauschales Betretungsverbot fuer den Wald eine Stunde vor Sonneuntergang. Die Formulierung auf dem Zettel ist natuerlich Unfug, denn wie RADI richtig zitiert, ist die vorherige Abmahnung durch den Jagdberechtigten notwendig. Und eine Abmahnung kann nicht pauschal und automatisch im Vorhinein erfolgen, sondern muss an den Betreffenden persoenlich gerichtet werden (und der Abmahnenden muss im Streitfall nachweisen koennen, dass die Abmahnung erfolgt ist. Ein Zettel am Baum hat natuerlich genau gar keine Beweiskraft).
Wenn man aber einem Jaeger begegnet und der sagt "Ich jag jetzt hier, Sie duerfen hier nicht weitergehen", dann muss man dem Folge leisten, denn das waere genau der Fall einer Abmahnung, die das Gesetz meint (dass man das Wild vergraemt, muesste natuerlich im Zweifel auch erstmal bewiesen werden, aber auf den Streit wuerde ich mich nicht mehr einlassen, sondern nach persoenlicher Aufforderung durch einen Jaeger lieber woanders langgehen).
Ein Betretungsverbot wegen einer Jagd kann ein Jaeger oder Waldbesitzer grundsaetzlich nicht erlassen, das darf nur die zustaendige Behoerde. Selbst ein Schild "Jagd am 24.12. von 16 bis 20 Uhr, Betreten verboten" waere also nicht rechtsgueltig. Man duerfte trotzdem den Wald betreten, und der Jaeger muesste einen erst erwischen und abmahnen.
Wobei auf dem Zettel ja von Betreten auch gar nicht die Rede ist: "Reiten, Mountainbiken etc." Ich seh nicht, dass "zu Fuss gehen" eine logische Fortsetzung von Reiten und Mountainbiken ist, da beides schnelle und deutlich lautere Vorgaenge sind als Wandern im Normaltempo. Eigentlich sagt das Schild ja nur, dass die bloeden Mountainbiker eine Stunde vor Sonnenuntergang verschwinden muessen und ich dann endlich in Ruhe durch den Wald stapfen und den Sonnenuntergang geniessen kann. Gefaellt mir, dieser Aushang!