Nachdem sich die Profis – also die Förster – hier im Forum zur Vermeidung beruflicher Folgen aus verständlichen Gründen eher zurückhalten, will ich doch noch einen Punkt beispielhaft ansprechen:
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens möchte sicherzustellen, dass alle standortheimischen Baumarten ohne besondere Schutzmaßnahmen aufwachsen können und die standorttypische Flora und Fauna sich entwickeln kann“.
Das vom Staat geplante Waldgesetz verlangt „eine natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“.
Das klingt zunächst sehr ähnlich. Genauer betrachtet, erlaubt das Waldgesetz der Staatsregierung aber durchaus die Entstehung von Kulturen aus Fichte oder Kiefer anstelle von Laubhölzern oder Tannen, die vom Wild verbissen werden. Der Begriff „standortgemäß“ würde sogar auf Exoten wie die Douglasie zutreffen, wenn sie nur gedeihen.
Ferner wird vom geplanten Waldgesetz der Staatsregierung gefordert, dass bei allen Maßnahmen „die sonstigen Belange der Jagd berücksichtigt“ werden – in der Reihenfolge des Gesetzestextes noch vor denen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie denen der Wasserwirtschaft.
Der Grundsatz „Wald vor Wild“ wird also ad acta gelegt.
Das mag alles nach Schwarzmalerei klingen. Gerade die Entwicklung in anderen Ländern zeigt aber, wie schwammig formulierte oder nicht eingehaltene Gesetze zusammen mit einer vorrangig am Gewinn orientierten Bewirtschaftung dem Wald, der Natur und damit auch dem Menschen auf die Dauer schaden.
:)alm-oehi

P.S. In Rosenheim (Königstr. 15) kann man sich am Montag noch bis 20 Uhr eintragen.