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Skitouren



Skitouren naturverträglich am Geigelstein

Begonnen von sachranger, 18.01.2011, 08:36

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sachranger

servus,

seit wenigen tagen hat der DAV an den stationären übersichtstafeln an allen zustiegen zum geigelsteingebiet halterungen angebracht, über die die druckfrischen flyer "naturverträgliche skitouren am geigelstein" angeboten werden.

der 12-seiter erklärt sehr ausführlich und anschaulich, wo wann gegangen und gefahren werden darf.
leider hab ich ihn aufgrund megalangsamer edge-webverbindung nicht online suchen können. müsste auf alpenverein.de eingestellt sein.

anbei ein paar bilder.
mit ein bisschen mühe dürfte jetzt jeder die bezeichneten gebiete meiden können.

sachranger

Tom

Auf die Schnelle habe ich nur das hier gefunden:

www.alpenverein-prien.de/pdf/geigelsteintouren.pdf (.pdf / 1,3 MB)


... scheint mir aber eine veraltete Version zu sein.



Gruß. Tom.

steff

Zitat von: Tom am 18.01.2011, 11:41
... scheint mir aber eine veraltete Version zu sein.

Dafür hab i de neue Version vom gefunden  (pdf, 1,6 MB)

roskin

Zitat von: steff am 18.01.2011, 13:31
Zitat von: Tom am 18.01.2011, 11:41
... scheint mir aber eine veraltete Version zu sein.

Dafür hab i de neue Version vom gefunden  (pdf, 1,6 MB)

Bisher hob i mi' immer drang'haltn an die Regeln im Sommer, z.B. bin i ned im Sommer aufm Rossalpenkopf, bin ned von der Haidenholzalm den Steig ganga usw. war alles verständlich, kein Thema. Hab mir den Plan am Parkplatz in Ettenhausen ang'schaugt und gut war's

Aber der neue Plan is einfach nur   :o :o :o :o :o :o :o :o :o>:( >:( >:( >:( >:D >:D >:D >:D >:D >:( >:( >:( >:( >:( >:D >:D >:D >:D >:D >:( >:( >:( >:( >:( >:(

Das heißt ja dann das Gipfel wie die Aschenthaler Wände oder das Mühlhörndl GANZJÄHRIG gesperrt sind !

Hoffe mal im Sommer bleibt es bei der Regelung vom letzten Jahr.

[Beitrag hat jetzt nichts mit Skitouren zu tun]





Reinhard

Hallo,

ich versuche mal, ein paar Missverständnisse anhand der Karte aus dem Faltprospekt (Auflage 2011) abzuklären.

Der Waldbereich (1) ist ein Wildschutzgebiet, absolutes Betretungsverbot für den Zeitraum 15.10. - 31.5.
Bei sämtlichen anderen Gebieten handelt es sich um das "Naturschutzgebiet Geigelstein" mit dem Betretungsverbot vom 1.12. - 31.5., im restlichen Zeitraum besteht ein Wegegebot.

Mühlhörndl (2) und Mühlhornwand (3) werden gerne verwechselt! Tourengeher, die vom Mühlhörndl sprechen, meinen in der Regel die Mühlhornwand! Siehe auch unsere Tourenbeschreibung auf die Mühlhornwand. Der Gipfel liegt auf der blauen Route. An dieser beliebten Skitour hat sich nichts geändert. Diese darf wie gewohnt von Süden bestiegen werden (siehe blaue Route auf der Karte). Die Abfahrt nach Norden ist wie bisher nicht erlaubt, dies macht aber eh keiner, weil das Gebiet nicht geeignet ist.

Die Abfahrt von den Aschentaler Wänden (4) ist weder jetzt und war auch vorher nicht erlaubt. Demzufolge auch hier keine Änderung.

Unterm Strich kann man sagen, dass seit der neuen Verordnung keine Verbote hinzugekommen sind, sondern im Gegenteil Lockerungen erfolgt sind:
So ist jetzt z.B. die Abfahrt über das Platt (5) (lawinengefährdet) möglich, wobei weiterhin der angrenzende Stubeckrücken 6 nicht betreten werden darf. Auch darf der Breitenstein (7) von Norden aus bestiegen und in seinen nördlichen Bereichen abgefahren werden, was vorher ebenfalls nicht möglich war. Der Breitenstein von Süden (Karl) ist nicht erlaubt, dies gilt auch für Aufsteiger von der Tiroler Seite.

Siehe auch unsere Geigelstein-Spezialseite Geigelstein naturverträglich

Mitterkaseralm und Bergwachthütte sind nach meiner Meinung korrekt eingezeichnet. Die Bergwachthütte liegt nördlich der Mitterkaseralm.

Fragen, die ich nicht beantworten kann, kläre ich gerne über den DAV ab!

roskin

Servus Reinhard,

Ich glaub da ham wir n Missverständnis. Skitourentechnisch ist alles klar.
Die Sachen die mir anhand des neuen Plans aufgefallen sind betreffen den Sommer, also Bergsteigen, deshalb hab ich auch nochmal unter "Bergtouren" n eigenen Thread augemacht.

Nach den Änderungen im Plan wäre z.B. diese Tour hier:

http://www.roberge.de/content.php?file=/tour.php&id=654

verboten zwecks "Wegegebot" 

Reinhard

Hallo Roskin,

ich habe mir die Beschreibung mal genauer angesehen. Sie verläuft nur auf gekennzeichneten Wegen.
Im unteren Bereich, gleich nach Grattenbach, verläuft sie nicht in dem Wildschutzgebiet mit dem Vertretungsverbot 15.10. bis 31.5., sondern auf dem Weg südlich dieses Gebietes. Im oberen Gebiet hast Du vmtl. aber recht. Das bedeutet, dass diese Tour nicht im Zeitraum 1.12. bis 31.5. durchgeführt werden darf, außerhalb dieses Zeitraums nur auf Wegen.
Ich werde diese Tourenbeschreibung wohl entsprechend ergänzen müssen....

Danke für den Hinweis.
Reinhard

Reinhard

Werde mich wegen der diversen Gipfel (ohne Steig auf den Karten, aber mit gut erkennbaren Wegen im Freien) beim DAV erkundigen.
Ansonsten siehe auch hier

sachranger

Zitat von: Reinhard am 19.01.2011, 18:36
Mitterkaseralm und Bergwachthütte sind nach meiner Meinung korrekt eingezeichnet. Die Bergwachthütte liegt nördlich der Mitterkaseralm.

servus reinhard,
hast recht, auf der karte sind die symbole der beiden hütten richtig positioniert. die "namen" der hütten stehen ungünstig. die bezeichnung "bergwachthütte" dürfte analog zur position des symbols weiter nach links stehen.

so hat sich beim flyer wahrscheinlich ein kleiner fehler eingeschlichen. wenn du bei den bildern in meinem bericht unten das dritte bild "profil.jpg" anschaust, reicht das schutzgebiet bis zur bergwachthütte. das wäre für die skiabfahrt nicht so schön. da liegt der fehler im flyer. die karte zeigt das schutzgebiet günstiger  ;)

sachranger


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