Hallo wim43,
auf der DAV Seite steht, dass Touren unter den jeweils gesetzlich geltenden Bedingungen gelten. Und das sind aktuell 20 Personen für Sport im Freien. So interpretiere ich das so. Frag ansonsten zur Sicherheit beim Landratsamt nach.
Liebe Grüsse efs
Also, auf roBerge findet sich ganz oben auf allen(?) Seiten ein Link namens "Corona-Infos". Dort gibt es eine amtliche FAQ (nur Bayern) unter "allgemeine Infos Bayern". (Bei aller Wertschätzung für den DAV, bevorzuge ich doch lieber Originalquellen.)
Das mit den 20 Personen findet man in der FAQ unter: "Welche Neuerungen gibt es ab dem 8. Juni 2020?"
Der Outdoor-Trainingsbetrieb darf kontaktfrei nun für alle Sportarten in Gruppen von bis zu 20 Personen starten. Erforderliche Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen hierbei eingehalten werden.
Da Bergwandern aber nicht immer ein Mannschaftssport ist, kann niemand etwas dagegen haben, wenn eine 30er-"Gruppe" loszieht und sich dabei jeder für sich streng an die Abstandsregeln hält. Da dürfte sich nichts geändert haben. Letztlich darf also die Gruppeneigenschaft nicht erkennbar sein. Denn wie will man dann unterscheiden zwischen 30 zufälligen Einzelwanderern und einer 30er-"Gruppe".
Kritischer sehe ich das mit den Fahrgemeinschaften bei unserer
Ü-60-Wanderung. Auch hier gibt es etwas Amtliches unter "Darf ich noch private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrgelegenheiten wahrnehmen?":
Private Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.
(Leider lassen sich die FAQ-Fragen bei mir nicht verlinken, ein echter Mangel!)