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Rechtliche Hinweise

Oft bewegt man sich beim Mountainbiken außerhalb der Gesetze, ohne sich dessen bewusst zu sein. Im schlimmsten Fall, z.B. bei einem Unfall, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher und finanzieller Art kommen.

Österreich: In Österreich ist das Mountainbiken im Gebirge grundsätzlich verboten, außer die Wege sind extra als Radwege gekennzeichnet.

Deutschland: Das Biken ist grundsätzlich erlaubt, aber das Fahren abseits der Wege ist verboten. Details sind auf Länderebene festgelegt, deshalb gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Da wir von roBerge.de nicht wissen, welche der von uns vorgestellten MTB-Routen in der Gegenwart oder Zukunft offiziell verboten oder freigegeben werden, beschreiben wir hier die Touren so, wie sie aufgrund der Kenntnis des Autors technisch als befahrbar gelten. Dies heißt nicht unbedingt, dass die beschriebenen Touren auch erlaubt sind. Sofern uns Einschränkungen bekannt sind, geben wir in der betreffenden Tourenbeschreibung einen Hinweis.
Deshalb ist es für jede Tourenplanung selbstverständlich, dass man sich an geeigneten Stellen (Gemeinde, Grundstückseigentümer, Tourismusbüros, Polizei, Gendarmerie) Auskunft über die Befahrbarkeit der Strecken einholt. Die von uns angegebenen Links zu den Tourismusbüros sind hierzu eine Hilfe. Wir weisen extra darauf hin, dass wir insbesondere für die rechtliche Befahrbarkeit der beschriebenen Touren sowie für Fehler in den Beschreibungen keinerlei Haftung übernehmen können!




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Sonntagsspitze und Schreckenspitze - 18.07.2015

Begonnen von StefanMuc, 22.07.2015, 22:06

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StefanMuc

Servus,

ich war am Samstag auf der Sonntags- und Schreckenspitze.
Start von Achenkirch hinauf über das Unterautal mit dem Radl bis zur Gröbenalm kurz vor dem Gröbner Hals. Am Sattel dann ein Traumausblick in das Karwendel. Schöner, interessanter Aufstieg hinauf zur Sonntagsspitze.
Der Gratübergang zur Schreckenspitze ist nicht schwer und ist geschmückt von einigen Edelweiss.
Tolle Tour, Radl (Verbotsschilder wg. Haftung ?!?) empfehlenswert, weil übler Forststraßenhatscher.











bergfexklaus

Zitat von: StefanMuc am 22.07.2015, 22:06
Tolle Tour, Radl (Verbotsschilder wg. Haftung ?!?) empfehlenswert, weil übler Forststraßenhatscher.

Servus Stefan,

radln ist in Österreich auf Forstwegen grundsätzlich verboten, wenn nicht ausdrücklich für bestimmte Strecken freigegeben. Derzeit rührt sich einiger Widerstand, die Gesetzeslage ist aber klar, siehe z.B. http://www.sportaktiv.com/de/news/die-rechtslage-mountainbiker-als-gesetzesbrecher

Gruß,
Klaus

StefanMuc

Servus Klaus,

interessant, da gibt es ja zig Gesetzesverstöße bei unseren Nachbarn. Ist mir neu, danke für die Aufklärung.
Die Almer, denen ich zahlreich begegnet bin, haben zumindest keinen Anstoß genommen und freundlich zurück gegrüßt.

Stefan

bergfexklaus

Ja, die Jäger- und Waldbesitzerlobby hat bei unseren Nachbarn viel zu sagen. Seit ein paar Jahren gibt es aber auch eine stärker werdende Gegenbewegung http://www.upmove.eu/wir-wollen-legal-biken/legal-biken/983/, die recht rührig ist.