Rechtliche Hinweise

Oft bewegt man sich beim Mountainbiken außerhalb der Gesetze, ohne sich dessen bewusst zu sein. Im schlimmsten Fall, z.B. bei einem Unfall, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher und finanzieller Art kommen.

Österreich: In Österreich ist das Mountainbiken im Gebirge grundsätzlich verboten, außer die Wege sind extra als Radwege gekennzeichnet.

Deutschland: Das Biken ist grundsätzlich erlaubt, aber das Fahren abseits der Wege ist verboten. Details sind auf Länderebene festgelegt, deshalb gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Da wir von roBerge.de nicht wissen, welche der von uns vorgestellten MTB-Routen in der Gegenwart oder Zukunft offiziell verboten oder freigegeben werden, beschreiben wir hier die Touren so, wie sie aufgrund der Kenntnis des Autors technisch als befahrbar gelten. Dies heißt nicht unbedingt, dass die beschriebenen Touren auch erlaubt sind. Sofern uns Einschränkungen bekannt sind, geben wir in der betreffenden Tourenbeschreibung einen Hinweis.
Deshalb ist es für jede Tourenplanung selbstverständlich, dass man sich an geeigneten Stellen (Gemeinde, Grundstückseigentümer, Tourismusbüros, Polizei, Gendarmerie) Auskunft über die Befahrbarkeit der Strecken einholt. Die von uns angegebenen Links zu den Tourismusbüros sind hierzu eine Hilfe. Wir weisen extra darauf hin, dass wir insbesondere für die rechtliche Befahrbarkeit der beschriebenen Touren sowie für Fehler in den Beschreibungen keinerlei Haftung übernehmen können!




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Weg zur Schnappenalm, für Radfahrer gesperrt?

Begonnen von Gary, 14.05.2015, 11:32

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Gary

Im März war ich beim Schnappenkreuz, eine sehr schöne Tour:
http://www.hikr.org/tour/post92105.html



Sollte sich doch ganz gut als Mountainbiketour eignen - dachte ich mir. Insbesondere, da ich selbst im März schon Fahrradreifenspuren entdeckte. Und ich war natürlich erfreut, als ich auf roberge eine Beschreibung fand ("Leukental und Schnappenalm").

Die Enttäuschung war groß, als ich entdeckte, dass sowohl die Stecke, die nahe des Gasthauses Altmühle hinaufführt, als auch die Strecke durchs Niederhauser Tal gesperrt sind (am Eingang des Niederhausertals befindet sich sogar "Steinschlag, Lebensgefahr". Ob das auch für Wanderer gilt?).

Die Beschilderung und auch die Rechtslage in Österreich sind allerdings eindeutig:

http://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/radfahrenimwald.htm

ZitatWird eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße unzulässiger Weise (mit dem Rad) befahren, ist mit € 730,- oder mit Arrest bis zu einer Woche zu bestrafen. Anderenfalls ist das unbefugte Radfahren im Wald mit bis zu € 150,- zu bestrafen.

(das mit dem andernfalls verstehe ich leider auch nicht)

Also leider nichts mit Mountainbiketour?
Sehe ich das zu eng oder habe ich da etwas falsch verstanden?


Bernhard G.

Zitat von: Gherard am 14.05.2015, 11:32
(das mit dem andernfalls verstehe ich leider auch nicht)
Na, das heißt wohl, daß auf gesperrten Forstraßen 730  fällig werden und wenn Du durch Unterholz bretterst nur 150.

Es geht hier in AT um die Haftungsfrage:
Zitat
Unerlaubtes Befahren von Forststraßen (oder sonstigen Waldflächen) bedeutet Selbstgefährdung und birgt Haftungsrisiken, dies etwa bei Unfällen mit Waldbewirtschaftern (Holztransporten) oder Fußgängern.

War man das in AT nicht anders geregelt bekommt oder bekommen will - ich weiß es nicht.

ZitatSehe ich das zu eng oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Es gibt wohl ein paar Brennpunkte, wo private Waldbesitzer bzw. Jagdherren einen Kampf gegen MTBler führen (Ecke um die Neue Bamberger Hütte), ansonsten ....

Reinhard

Ich werde mich mal in Kürze genau erkundigen und gebe das Ergebnis dann hier bekannt!

Die Tour auf roBerge ist hier

Gary

Wenn man sich das im Internet anschaut, sieht man, dass es Radler gibt, die diese Tour fahren und das Verbot schlicht ignorieren.
Keine Ahnung wie viele die Tour überhaupt fahren?

Zusätzlich steht das Schild "Steinschlag - Lebensgefahr" am Eingang des Unterhauser Tals. Das betrifft auch Fußgänger - oder etwa nicht?

Reinhard

Also, von der Touristinfo erhielt ich heute folgende Antwort:

Die Tour ist in den erwähnten Bereich schon immer (!) gesperrt und sie ist keine offizielle MTB-Strecke. Wusste ich auch nicht.
Der Grund ist, wie schon in vielen anderen Gegenden Österreichs, die Haftung bei Unfällen. Wenn etwas passiert, haftet niemand, schon gar nicht der Eigentümer. Ich weiß auch nicht, wie eine deutsche Versicherung im Fall eines Schadens reagieren würde, wenn auf einer gesperrten Route in Österreich ein Unfall passiert.

Soviel zur Theorie.

Die Praxis ist aber, dass dort wirklich viele Mountainbiker unterwegs sind, wie Gherard schon erwähnt hat. Dies ist sowohl dem Tourismusbüro Kössen und vmtl. auch den Eigentümern bekannt. Ich glaube die fahren dort sogar selbst. Niemand unternimmt etwas dagegen. Kontrollen wurden anscheinend noch nie durchgeführt. Es geht also vmtl. nur um die Haftung bei Unfällen.

Das Schild "Steinschlag - Lebensgefahr" ist ähnlich zu beurteilen. Die Situation ist sicher vergleichbar mit ähnlichen Schildern bei uns in Deutschland, z.B. auf öffentlichen Autostraßen. Es betrifft alle, die auf der Forststraße unterwegs sind.

Ganz offiziell als Admin von roBerge.de muss ich Euch also sagen: Das Fahren ist dort nicht erlaubt!
Und inoffiziell .......   ;D

Auf der roBerge-Tourenbeschreibung gebe ich einen entsprechenden Hinweis ein.
Siehe auch: Rechtlicher Hinweis: Freigegebene oder nicht freigegebene Mountainbike-Strecke?

Ich hoffe, Euch geholfen zu haben.