Also ich verstehe das so, dass man die Bayernviewer-Karten verlinken darf, aber nicht als Screenshot verwenden darf, wo dann z.B. ein Weg eingezeichnet ist.
Hintergrund meiner Frage war, dass ich das eine oder andere Mal schon eine Frage zum tatsächlichen Vorhandensein von Wegen aus der Bayernviewer-Karte hatte.
Aber das lässt sich ja mit der OpenStreetMap auch lösen.
@Reinhard: Stecke da jetzt bitte nicht zu viel Aufwand rein, die "Rechtslage" ist ja scheinbar eindeutig.
Grüße,
Da Hans