Rechtliche Hinweise

Oft bewegt man sich beim Mountainbiken außerhalb der Gesetze, ohne sich dessen bewusst zu sein. Im schlimmsten Fall, z.B. bei einem Unfall, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher und finanzieller Art kommen.

Österreich: In Österreich ist das Mountainbiken im Gebirge grundsätzlich verboten, außer die Wege sind extra als Radwege gekennzeichnet.

Deutschland: Das Biken ist grundsätzlich erlaubt, aber das Fahren abseits der Wege ist verboten. Details sind auf Länderebene festgelegt, deshalb gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Da wir von roBerge.de nicht wissen, welche der von uns vorgestellten MTB-Routen in der Gegenwart oder Zukunft offiziell verboten oder freigegeben werden, beschreiben wir hier die Touren so, wie sie aufgrund der Kenntnis des Autors technisch als befahrbar gelten. Dies heißt nicht unbedingt, dass die beschriebenen Touren auch erlaubt sind. Sofern uns Einschränkungen bekannt sind, geben wir in der betreffenden Tourenbeschreibung einen Hinweis.
Deshalb ist es für jede Tourenplanung selbstverständlich, dass man sich an geeigneten Stellen (Gemeinde, Grundstückseigentümer, Tourismusbüros, Polizei, Gendarmerie) Auskunft über die Befahrbarkeit der Strecken einholt. Die von uns angegebenen Links zu den Tourismusbüros sind hierzu eine Hilfe. Wir weisen extra darauf hin, dass wir insbesondere für die rechtliche Befahrbarkeit der beschriebenen Touren sowie für Fehler in den Beschreibungen keinerlei Haftung übernehmen können!




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Sammelthema Befahrbarkeit MTB

Begonnen von rennschnecke, 16.03.2012, 07:52

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tramp20

Da oben liegt weit und breit kein Schnee mehr :-)

Reinhard

Weiß jemand, ob die Auffahrt zur Schuhbräualm schneefrei ist?

tramp20

Da bist zu spät :-(

Laut Webcam  ist dort oben wieder alles weiß:
 https://www.foto-webcam.eu/webcam/hochries/2026/03/19/1000

Ich will ja auch rauf.

Reinhard

Vielen Dank, Tramp20. Hast uns gut geholfen!
Dann müssen wir für diese Höhen noch etwas warten ...

#danke1#



tramp20

Bei schönem Wetter am Wochenende ist da immer Hochbetrieb der Bergradler.

Reinhard

tramp20 hat recht, ich fahre die Strecke auch immer wieder mal mit dem Radl.

Die Alpenvereinskarte ist immer aktuell, wenn es um Schutz- oder  Schongebiete geht. Aber auf der aktuellen Karte von Alpenvereinaktiv fehlt im Bereich Elendsattel / Tuschberg, nächstgelegenes Schutzgebbiet ist um den Schlagkopf.
Würde mich interessieren, welches Gebiet genau das LRA meint ....

elendsattel.jpg


Bergautist

Als ehemaliger Wildwanderer, der gerne abseits der Wege unterwegs war, macht für mich eine Wegsperrung wenig Sinn. Schließlich werden die Hühner abseits der Wege noch viel stärker gestört. Und wir wollen ja auch nicht, dass die Radler quer durchs Gelände ausweichen. (Dazu gibt es Studien, die einen gewissen Gewöhnungseffekt nachwiesen, der allerdings bei den Hühnern nicht besonders ausgeprägt ist.) Deshalb wäre ich eher für eine Gebietssperrung, wobei ich den an die Viecher angepassten eng begrenzten Zeitraum begrüße.

geroldh

Zitat von: Bergautist... Auf der Karte
https://www.xctrails.org/osm/Schongebiete-Alpenrand-BY.html
schaut es ja so aus, als wären nur die Wege verboten. Macht irgendwie wenig Sinn...

Dies bestätigt auch der Lageplan, als Anlage bzw. die letzte Seite zur entsprechenden Verordnung (pdf) (darin auch weitere Erklärungen).

Die Absicht des LRA's dürfte tatsächlich sein, hiermit auch die unteren und bewaldeten Zugangswege zum Elendsattel einzubinden, damit die "Biker" erst gar nicht nach oben, in das kritische (= vegetationsoffene) Gebiet fahren.
Dass die Radler ihre schweren e-Bikes "quer durchs Gelände" schieben bzw. tragen ist wohl ziemlich unwahrscheinlich...

Stehen die "Wildwanderer" bald auch "auf der roten Liste"? Zum Glück gibt es derer nicht allzu viele, da i.d.R. für die Allgemeinheit viel zu anstrengend. Doch ist überall in den höheren, vegetationsärmeren und schneefreien Gebieten nicht auszuschließen, dass mensch mal unbeabsichtigt in den Balz- und Wohnbereich dieser Tiere reinlatscht.

ZitatUrsprünglich sei sogar eine dreimonatige Sperrung angedacht worden, teilt die Behörde mit. Wann das Gebiet wieder freigegeben werden kann, könne man erst nach einem Monitoring entscheiden. Parallel werde man Maßnahmen zur ,,Lebensraumoptimierung" durchführen, um die Fortpflanzungsstätten der Raufußhühner in ruhigere Gebiete zu verlagern.
Quelle: MM Betretungsverbot am Elendsattel: Landratsamt erklärt Umfang und Gründe (22.02.2025)

Wenn dies gelingt, dann ist eine (flächige) Gebietssperrung ggfs. zu erwarten.