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Geigelsteingebiet Neuerungen ?

Begonnen von roskin, 18.01.2011, 19:17

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roskin

Jetzt nochmal unter "Bergtouren"

Früher:

"In dem rot markierten Bereich gilt vom 1. März bis 31. August ein striktes Wegegebot. Bleiben Sie aber bitte möglichst immer im gesamten Naturschutzgebiet auf den markierten Wegen. Der Übergang über die Roßalm zum Weitlahner ist vom
1. November bis zum 1. Mai zum Schutz der  Raufußhühner vollständig gesperrt."



Jetzt laut dem neuen PDF:

 

Im Bereich des gelben Doppelstrichs: "Naturschutzgebiet Geigelstein,Gebiet mit Betretungsregelung:Betretungsverbot vom 1.12. bis 31.5., Wegegebot für den
übrigen Zeitraum"

Fazit: Der Bereich wurde erheblich ausgedehnt. Gipfel wo keine Wege hinaufführen wie das Mühlhörndl oder Rossalpenkopf wären das ganze Jahr über verboten.

Auch der Anstieg über das Grattenbachtal, oder der Weithlahner von Osten wäre komplett gesperrt, da es sich ja um keinen ausgewiesenen, markierten Weg handelt.

Mein Lieblingsaufstieg der bisher komplett außerhalb des roten Bereichs war, wäre auch betroffen.

Ich konnte die bisherige Regelung verstehen, die Neue Nicht!


sachranger

naja, da gabs schon einige schutzgebietsregelungen  >:D. die kommission lässt sich immer was neues einfallen.

vielleicht haben sie sich einfach vertan. sind einige fehler in den darstellungen. da wurde in der "profildarstellung" schnell die mittelkaseralm mit der bergwachthütte verwechselt, wonach das schutzgebiet - wichtig bei der abfahrt vom geigelstein - bis zur bergwachthütte reichen würde. naja, wer soll sich an sowas halten?

sachranger

Reinhard

Die Karte auf dem Prospekt der Bayerischen Vermessungsverwaltung ist recht klein, deshalb enthält sie nur die größeren Wege und Steige. Mit dem Wegegebot ist gemeint, dass alle vorhandenen Wege und Steige genutzt werden dürfen, auch wenn sie auf machen Karten fehlen. Es ist nur wichtig, dass diese Wege nicht verlassen werden, so sollen z.B. Latschenfelder nicht querfeldein begangen werden.

Die Gipfel von Mühlhornwand, Aschentaler Wände usw. dürfen also weiterhin bestiegen werden, sofern dies auf den vorhandenen Wegen erfolgt und im Zeitraum 1.6. bis 30.11.

Wir werden natürlich auf allen vorhandenen Tourenbeschreibungen einen entsprechenden Hinweis anbringen.