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Zutrittsverbot Rotwandgebiet

Begonnen von Infothek, 01.12.2023, 22:12

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Infothek

Ab dem 1. Dezember 2023 gilt wieder die vorübergehende Beschränkung des Zutritts im Rotwandgebiet, wie vom Landratsamt Miesbach bekannt gegeben wurde. Ein speziell ausgewiesenes Areal, bestehend aus nicht zusammenhängenden Abschnitten um Lempersberg, Benzinspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid, wurde als Wildschutzgebiet deklariert. Die Entscheidung für diese Maßnahme, die erstmals 2021 beschlossen und umgesetzt wurde, basiert auf dem Schutz gefährdeter Vogelarten, die in diesem Bereich überwintern und brüten. Ihr Ziel ist es, die Tiere vor Störungen durch Wanderer und Outdoor-Enthusiasten zu bewahren.

Das Zutrittsverbot gilt bis einschließlich Sonntag, 14. Juli 2024, wobei bestimmte Wanderwege als Ausnahmen gelten. Dazu gehören die Pfade am Jägerkamp ab April und an der Maroldschneid ab Mitte Juni.

Das Rotwandgebiet stellt einen der letzten Rückzugsorte für Birk- und Auerhühner in den bayerischen Alpen dar, die beide auf der Roten Liste gefährdeter Arten stehen. Störungen könnten dazu führen, dass sie ihre Winterlebensräume verlassen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen können. Dies hätte zur Folge, dass sie ihren Nachwuchs nicht mehr erfolgreich aufziehen konnte.

Achtung: Geldstrafen bei Nichtbeachtung der Regelungen

StefanMuc