Guten Morgen,
Ich lege im Moment die Vorschriften noch so aus, dass gerade das (noch) nicht erlaubt ist und das eben das „Nadelöhr“ in diesem Fall ist.
Ich weiß, dass man z.B. mit einem Arbeitskollegen, mit dem man ohnehin regelmäßigen und auch engen Kontakt hat, eine Fahrgemeinschaft ( dann auch nur zur Arbeit oder auch Freizeit???) bilden darf.
Gruß maisalm