Wie immer ziemlich schwierig, all diese Bestimmungen zu finden, zueinander zu bringen und zu verstehen.
Ich für mich als potentieller Tagesausflügler lese es so, dass ich von Bayern nach Tirol innerhalb von 24h Aufenthaltsdauer von der Absonderungspflicht befreit bin, also weder einen Test noch sonst einen Nachweis erbringen muss. Ausgenommen sind Personen, die entsprechende Symptome (wie beschrieben) haben. Der BR berichtete in seinen Nachrichten ähnlich, was die 24h Regelung für Deutsche bedeutet, also keine Einschränkungen, weder bei der Einreise nach Tirol noch bei der Heimreise nach Bayern.
Ein großes Problem scheint heute für Österreicher bei der Rückkehr aus Bayern an ihrer Grenze entstanden zu sein, von deutschen Reisenden wurde allerdings nichts erwähnt.
Aber vielleicht liege ich da auch falsch.
Ciao
wim43