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Das roBerge-Forum => Alle roBerge-Boards => Mountainbike => Thema gestartet von: Gary am 14.05.2015, 11:32

Titel: Weg zur Schnappenalm, für Radfahrer gesperrt?
Beitrag von: Gary am 14.05.2015, 11:32
Im März war ich beim Schnappenkreuz, eine sehr schöne Tour:
http://www.hikr.org/tour/post92105.html (http://www.hikr.org/tour/post92105.html)

(https://www.roberge.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ff.hikr.org%2Ffiles%2F1696815n.jpg&hash=f6d33368429ab2ffc77fd7d360bfc9c483773d27)

Sollte sich doch ganz gut als Mountainbiketour eignen - dachte ich mir. Insbesondere, da ich selbst im März schon Fahrradreifenspuren entdeckte. Und ich war natürlich erfreut, als ich auf roberge eine Beschreibung fand ("Leukental und Schnappenalm").

Die Enttäuschung war groß, als ich entdeckte, dass sowohl die Stecke, die nahe des Gasthauses Altmühle hinaufführt, als auch die Strecke durchs Niederhauser Tal gesperrt sind (am Eingang des Niederhausertals befindet sich sogar "Steinschlag, Lebensgefahr". Ob das auch für Wanderer gilt?).

Die Beschilderung und auch die Rechtslage in Österreich sind allerdings eindeutig:

http://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/radfahrenimwald.htm (http://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/radfahrenimwald.htm)

ZitatWird eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße unzulässiger Weise (mit dem Rad) befahren, ist mit € 730,- oder mit Arrest bis zu einer Woche zu bestrafen. Anderenfalls ist das unbefugte Radfahren im Wald mit bis zu € 150,- zu bestrafen.

(das mit dem andernfalls verstehe ich leider auch nicht)

Also leider nichts mit Mountainbiketour?
Sehe ich das zu eng oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Titel: Re: Weg zur Schnappenalm, für Radfahrer gesperrt?
Beitrag von: Bernhard G. am 14.05.2015, 15:04
Zitat von: Gherard am 14.05.2015, 11:32
(das mit dem andernfalls verstehe ich leider auch nicht)
Na, das heißt wohl, daß auf gesperrten Forstraßen 730  fällig werden und wenn Du durch Unterholz bretterst nur 150.

Es geht hier in AT um die Haftungsfrage:
Zitat
Unerlaubtes Befahren von Forststraßen (oder sonstigen Waldflächen) bedeutet Selbstgefährdung und birgt Haftungsrisiken, dies etwa bei Unfällen mit Waldbewirtschaftern (Holztransporten) oder Fußgängern.

War man das in AT nicht anders geregelt bekommt oder bekommen will - ich weiß es nicht.

ZitatSehe ich das zu eng oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Es gibt wohl ein paar Brennpunkte, wo private Waldbesitzer bzw. Jagdherren einen Kampf gegen MTBler führen (Ecke um die Neue Bamberger Hütte), ansonsten ....
Titel: Re: Weg zur Schnappenalm, für Radfahrer gesperrt?
Beitrag von: Reinhard am 23.05.2015, 17:15
Ich werde mich mal in Kürze genau erkundigen und gebe das Ergebnis dann hier bekannt!

Die Tour auf roBerge ist hier (http://www.roberge.de/tour.php?tbID=634)
Titel: Re: Weg zur Schnappenalm, für Radfahrer gesperrt?
Beitrag von: Gary am 24.05.2015, 10:44
Wenn man sich das im Internet anschaut, sieht man, dass es Radler gibt, die diese Tour fahren und das Verbot schlicht ignorieren.
Keine Ahnung wie viele die Tour überhaupt fahren?

Zusätzlich steht das Schild "Steinschlag - Lebensgefahr" am Eingang des Unterhauser Tals. Das betrifft auch Fußgänger - oder etwa nicht?
Titel: Re: Weg zur Schnappenalm, für Radfahrer gesperrt?
Beitrag von: Reinhard am 26.05.2015, 22:00
Also, von der Touristinfo erhielt ich heute folgende Antwort:

Die Tour ist in den erwähnten Bereich schon immer (!) gesperrt und sie ist keine offizielle MTB-Strecke. Wusste ich auch nicht.
Der Grund ist, wie schon in vielen anderen Gegenden Österreichs, die Haftung bei Unfällen. Wenn etwas passiert, haftet niemand, schon gar nicht der Eigentümer. Ich weiß auch nicht, wie eine deutsche Versicherung im Fall eines Schadens reagieren würde, wenn auf einer gesperrten Route in Österreich ein Unfall passiert.

Soviel zur Theorie.

Die Praxis ist aber, dass dort wirklich viele Mountainbiker unterwegs sind, wie Gherard schon erwähnt hat. Dies ist sowohl dem Tourismusbüro Kössen und vmtl. auch den Eigentümern bekannt. Ich glaube die fahren dort sogar selbst. Niemand unternimmt etwas dagegen. Kontrollen wurden anscheinend noch nie durchgeführt. Es geht also vmtl. nur um die Haftung bei Unfällen.

Das Schild "Steinschlag - Lebensgefahr" ist ähnlich zu beurteilen. Die Situation ist sicher vergleichbar mit ähnlichen Schildern bei uns in Deutschland, z.B. auf öffentlichen Autostraßen. Es betrifft alle, die auf der Forststraße unterwegs sind.

Ganz offiziell als Admin von roBerge.de muss ich Euch also sagen: Das Fahren ist dort nicht erlaubt!
Und inoffiziell .......   ;D

Auf der roBerge-Tourenbeschreibung gebe ich einen entsprechenden Hinweis ein.
Siehe auch: Rechtlicher Hinweis: Freigegebene oder nicht freigegebene Mountainbike-Strecke? (http://www.roberge.de/tour.php?tbID=636)

Ich hoffe, Euch geholfen zu haben.