Zitat von: Peter Hofmann am 11.05.2019, 19:24Danke, dann haben wir ja Glück gehabt!
Lieber Höhlenfreund,
danke für den Bericht.
Nur zur Ergänzung: Mit Fledermausbiotop ist natürlich die gesamte Höhle gemeint.
Dafür braucht es allerdings kein ganzjähriges Betretungsverbot.
Das Bundes-Natuurschutzgesdetz regelt das genau, Höhlen mit Fledermäusen haben ein Betretungsverbot von 1. Oktober bis 31. März (§39 Abs. 6 BNatSchG). Daran hält sich jeder verantwortungsbewusste Naturfreund.
Peter