Seite drucken - Höhle am Bichlersee am 19.4.2019 (Mangfallgebirge)

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Das roBerge-Forum => Alle roBerge-Boards => Unterwelten => Thema gestartet von: Bergautist am 20.04.2019, 15:10

Titel: Höhle am Bichlersee am 19.4.2019 (Mangfallgebirge)
Beitrag von: Bergautist am 20.04.2019, 15:10
Haben im Rahmen einer Wildbarren-Besteigung auch die seenahe Höhle am Bichlersee mitgenommen. Man stößt zunächst auf ein Fledermausbiotop (Bild 1), das wir sorgsam gemieden haben. Etwas weiter oben dann unübersehbar die Höhle mit ihrem zerklüfteten Eingang (Bild 2). Von innen blickt man durch zwei Fenster zurück auf die Oberwelten. Innen ist es zunächst sehr geräumig (BIld 4). Von den Seitenräumen zweigen aber Kamine nach oben (Bild 4) ab, die Höhlenkletterern vorbehalten sind. Leider ist auch diese Höhle vermüllt (Bauschaumreste und Plastikmüll, möglicherweise gar von "Höhlenforschern"?).
Titel: Re.: Höhle am Bichlersee am 19.4.2019 (Mangfallgebirge)
Beitrag von: Peter Hofmann am 11.05.2019, 19:24
Lieber Höhlenfreund,
danke für den Bericht.
Nur zur Ergänzung: Mit Fledermausbiotop ist natürlich die gesamte Höhle gemeint.
Dafür braucht es allerdings kein ganzjähriges Betretungsverbot.
Das Bundes-Natuurschutzgesdetz regelt das genau, Höhlen mit Fledermäusen haben ein Betretungsverbot von 1. Oktober bis 31. März (§39 Abs. 6 BNatSchG). Daran hält sich jeder verantwortungsbewusste Naturfreund.
Peter
Titel: Re.: Höhle am Bichlersee am 19.4.2019 (Mangfallgebirge)
Beitrag von: Bergautist am 11.05.2019, 20:00
Zitat von: Peter Hofmann am 11.05.2019, 19:24
Lieber Höhlenfreund,
danke für den Bericht.
Nur zur Ergänzung: Mit Fledermausbiotop ist natürlich die gesamte Höhle gemeint.
Dafür braucht es allerdings kein ganzjähriges Betretungsverbot.
Das Bundes-Natuurschutzgesdetz regelt das genau, Höhlen mit Fledermäusen haben ein Betretungsverbot von 1. Oktober bis 31. März (§39 Abs. 6 BNatSchG). Daran hält sich jeder verantwortungsbewusste Naturfreund.
Peter
Danke, dann haben wir ja Glück gehabt!