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Das roBerge-Forum => Alle roBerge-Boards => Sonstiges => Thema gestartet von: Wim43 am 12.06.2020, 11:30

Titel: Bergtouren in der Gruppe?
Beitrag von: Wim43 am 12.06.2020, 11:30
Hallo liebe robergler/innen,
ich habe das Thema "Corona-Info für Bergtouren" hier im Forum so verstanden, dass es als Service dienen und nicht durch Fragen und Antworten an Übersichtlichkeit verlieren soll. Deshalb meine Frage in die Runde als neues Thema: Der AV weist darauf hin, dass Bergtouren z.Z. nur in sogenannten Kleingruppen, behördlich festgelegt (meines Wissens 5 Personen in Bayern?) durchgeführt werden dürfen. Bei Sportaktivitäten ist aber seit kurzem eine Anzahl von 20 Personen erlaubt. Es stellt sich für mich die Frage, zählt der Bergsport zu Sportaktivitäten? Gibt es dazu irgendeine klärende, verbindliche Aussage? Wenn ja, wäre ich für die Quelle dankbar, kann vielleicht jemand helfen?

Ciao
wim43
Titel: Re: Bergtouren in der Gruppe?
Beitrag von: efs am 12.06.2020, 13:39
Hallo wim43,

die Fachübungsleiter vom DAV haben die Gruppengrösse von 20   TeilnehmerInnen als erlaubt mitgeteilt bekommen.

Liebe Grüsse efs
Titel: Re: Bergtouren in der Gruppe?
Beitrag von: Wim43 am 12.06.2020, 14:19
Zitat von: efs am 12.06.2020, 13:39
Hallo wim43,

die Fachübungsleiter vom DAV haben die Gruppengrösse von 20   TeilnehmerInnen als erlaubt mitgeteilt bekommen.

Liebe Grüsse efs






Vielen Dank efs, das ist ja eine gute Nachricht. Gibt es darüber hinaus auch irgendwo ein "offizielles" Statement für die Allgemeinheit?

Ciao
wim43
Titel: Re: Bergtouren in der Gruppe?
Beitrag von: efs am 12.06.2020, 18:07
Hallo wim43,

auf der DAV Seite steht, dass Touren unter den jeweils gesetzlich geltenden Bedingungen gelten. Und das sind aktuell 20 Personen für Sport im Freien. So interpretiere ich das so. Frag ansonsten zur Sicherheit beim Landratsamt nach.

Liebe Grüsse efs
Titel: Re: Bergtouren in der Gruppe?
Beitrag von: Bergautist am 12.06.2020, 19:12
Zitat von: efs am 12.06.2020, 18:07
Hallo wim43,

auf der DAV Seite steht, dass Touren unter den jeweils gesetzlich geltenden Bedingungen gelten. Und das sind aktuell 20 Personen für Sport im Freien. So interpretiere ich das so. Frag ansonsten zur Sicherheit beim Landratsamt nach.

Liebe Grüsse efs

Also, auf roBerge findet sich ganz oben auf allen(?) Seiten ein Link namens "Corona-Infos". Dort gibt es eine amtliche FAQ (nur Bayern) unter "allgemeine Infos Bayern". (Bei aller Wertschätzung für den DAV, bevorzuge ich doch lieber Originalquellen.)

Das mit den 20 Personen findet man in der FAQ unter: "Welche Neuerungen gibt es ab dem 8. Juni 2020?"

ZitatDer Outdoor-Trainingsbetrieb darf kontaktfrei nun für alle Sportarten in Gruppen von bis zu 20 Personen starten. Erforderliche Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen hierbei eingehalten werden.

Da Bergwandern aber nicht immer ein Mannschaftssport ist, kann niemand etwas dagegen haben, wenn eine 30er-"Gruppe" loszieht und sich dabei jeder für sich streng an die Abstandsregeln hält. Da dürfte sich nichts geändert haben. Letztlich darf also die Gruppeneigenschaft nicht erkennbar sein. Denn wie will man dann unterscheiden zwischen 30 zufälligen Einzelwanderern und einer 30er-"Gruppe".

Kritischer sehe ich das mit den Fahrgemeinschaften bei unserer Ü-60-Wanderung. Auch hier gibt es etwas Amtliches unter "Darf ich noch private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrgelegenheiten wahrnehmen?":

Zitat
Private Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.

(Leider lassen sich die FAQ-Fragen bei mir nicht verlinken, ein echter Mangel!)
Titel: Re: Bergtouren in der Gruppe?
Beitrag von: efs am 12.06.2020, 19:25
Hallo Bergautist, der DAV verweist - wie auch geschrieben auf die jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen.
Gruss efs
Titel: Re: Bergtouren in der Gruppe?
Beitrag von: Bergautist am 12.06.2020, 19:47
Zitat von: efs am 12.06.2020, 19:25
Hallo Bergautist, der DAV verweist - wie auch geschrieben auf die jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen.
Gruss efs
Du hast recht! Wenn schon verweisen, dann auf das richtige Original, zumal wir ja schon mal einen Fall hatten, in dem die FAQ daneben lag - was man innert eines Tages aber gemerkt und korrigiert hat. Das richtige Original findet sich hier:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/304/baymbl-2020-304.pdf (https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/304/baymbl-2020-304.pdf)

Mit der DAV-Interpretation stimme ich übrigens nicht überein. Da gibt es wohl eine Grauzone.