ZitatDarf ich noch private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrangelegenheiten wahrnehmen?
Private Fahrgemeinschaften sind nur mit einer (aber nicht mehreren) haushaltsfremden Personen möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.
Zitat von: MANAL am 08.05.2020, 00:45ZitatDarf ich noch private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrangelegenheiten wahrnehmen?
Private Fahrgemeinschaften sind nur mit einer (aber nicht mehreren) haushaltsfremden Personen möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.
ZitatPrivate Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.
ZitatPrivate Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich.
Zitat von: geroldh am 14.05.2020, 21:26So groß die Freude ist, im ersten Moment ist diese Info (grün) etwas missverständlich :(!
#ostern4+ #essen1# #bier2# #essen2# #lecker#
Start der Alpenvereinshütten in die Sommersaison 2020
14.05.2020, 16:00 Uhr
Der Saisonstart der Alpenvereinshütten in Bayern und Österreich beginnt bald. ...
Öffnung der Alpenvereinshütten – Stand: 14.05.2020
...
https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/start-der-alpenvereinshuetten-in-die-sommersaison-2020_aid_33489.html (https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/start-der-alpenvereinshuetten-in-die-sommersaison-2020_aid_33489.html)
ZitatMountainbiker wurden von Grenzbeamten aufgegriffen
Sowohl Susanne Krapfl als auch Georg Mair sind nämlich ,,mehrere Fälle" (zum Beispiel im Bereich Krottenbachtal-Delps) bekannt, dass Wanderer und Mountainbiker von Grenzbeamten aufgegriffen und wegen Missachtung der Grenzbestimmungen mit hohen drei- oder sogar vierstelligen Bußgeldern belegt worden sind. Da hätte es ihnen auch nichts geholfen, dass sie möglicherweise aus Unkenntnis über die Grenze geraten waren. Auch wenn längs der Grenze keine entsprechenden Hinweisschilder stünden, so Krapfl, sei es nämlich ,,die Holschuld des Nutzers", sich über das nach wie vor bestehende grundsätzliche Verbot eines Grenzübertritts nach Tirol zu informieren.
Zitat
Grenzöffnung mit 4. Juni
Einreise nach Österreich
Die Grenzen zu Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sind mit 4. Juni vollständig geöffnet. Die bisherigen Beschränkungen bezüglich Quarantäne oder COVID-19-Test fallen bei Einreise aus diesen Ländern weg.
ZitatDie
Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 9. April 2020, zuletzt geändert durch die
Verordnung vom 15. Mai 2020, bestimmt, dass Personen, die aus einem Staat außerhalb der Staatengruppe (bestehend aus den EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) in den Freistaat Bayern einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.
ZitatBei der gemeinsamen Benutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker dürfen nur zwei Personen befördert werden.
Zitat von: MANAL am 03.06.2020, 21:17Wenn der Fahrer eine weitere Person im Auto mitführt, sollte der Mund-Nasen-Schutz auch in Deutschland kein Problem sein.
Ist man in Deutschland unterwegs ist das keine Pflicht, im Gegenteil darf der Fahrer sein Gesicht gar nicht mit einem MNS bedecken!
Zitat"In der aktuellen Coronalage geht hier der Gesundheitsschutz ganz klar vor. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies ist in der Regel ausreichend, um die Fahrer-Identität feststellen zu können. Das heißt aber natürlich nicht, dass man als Fahrer "vollvermummt" im Auto unterwegs sein darf, um gar nicht mehr erkennbar zu sein. Da wird die Polizei einschreiten. Ebenfalls wichtig: Durch das Tragen einer Schutzmaske darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden, etwa weil diese zu groß ist oder wenn z.B. durch die Art der Trageweise bei Brillenträgern die Brillengläser beschlagen."Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Auto nicht verboten ist, sofern die Augenpartie gut zu erkennen ist und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. Wer alleine im Auto sitzt, braucht aber grundsätzlich keine Maske.
ZitatFahrgemeinschaften mit nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen können dann ohne Masken gebildet werden, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich des Lenkers nur zwei Personen befördert werden.