Seite drucken - Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern

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Das roBerge-Forum => Alle roBerge-Boards => Sonstiges => Thema gestartet von: Bergautist am 07.04.2020, 16:57

Titel: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: Bergautist am 07.04.2020, 16:57
War heute mit dem Radl unterwegs nach Feilnbach. Da kam mir folgende Frage:

Auf der Rückfahrt begegneten mir dann unzählige E-Radler nicht nur älteren Semesters.

Bitte keine Antworten der Art "Wenn du vernünftigerweise daheim bleibst, erledigt sich die Frage von selbst". Außerdem kenne ich die Verordnung. Aber Manches scheint Auslegungssache zu sein.

Vielleicht kennt jemand vielmehr (in Bayern!!!) Präzedenzfälle oder hat eigene Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Denn die kontrolliert ja zur Zeit intensiv auch unter der Woche und schnappt sich Leute, die z.B. ohne triftigen Grund unterwegs sind. Kostet im "Erfolgsfall" 150 €!
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: wastl am 07.04.2020, 17:18
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php)

gruß wastl
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: Bergautist am 07.04.2020, 17:24
Zitat von: wastl am 07.04.2020, 17:18
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php)
Danke für den Link! Hatte ich zwar auch schon durchsucht, aber in diesem speziellen Fall nichts dazu gefunden. Oder hat sich die Antwort irgendwo versteckt und ich war mal wieder blind? Wenn wir Glück haben, wird die FAQ noch erweitert!
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: wastl am 07.04.2020, 17:27
Lichtblick: Bewegung an der frischen Luft
Fahrradfahrer können aber zumindest einen kleinen Teil zur Verlangsamung der Pandemie beitragen, sagen Virulogen. Denn – so meldet etwa der Tagesspiegel – Radfahren helfe derzeit dreifach: Radpendler fahren erstens nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie haben also eine geringere Wahrscheinlichkeit, sich anzustecken. Zweitens können sie so, sollten sie bereits infiziert sein, weniger Menschen anstecken. Und drittens werde es durch Rad fahrende Menschen in Bussen und Bahnen weniger eng. Das hilft denjenigen, die darin unterwegs sind. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn bittet darum, möglichst mit dem Rad oder zu Fuß statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu gelangen.

Sport und Bewegung im Freien ist ebenfalls erlaubt. So empfiehlt die Stadt Frankfurt etwa, aufgrund der geschlossenen Fitnessstudios und Spielplätzen im Grüngürtel der Stadt zu wandern oder Rad zu fahren. So kommt man auch mit Menschen in Kontakt – ohne direkt in Kontakt zu treten. Menschen um einen herum zu sehen hebt die bei vielen derzeit gedrückte Stimmung. Ein Lächeln untereinander verstärkt diesen Effekt zusätzlich.

gruß wastl
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: Frank Steiner am 07.04.2020, 18:18
Es heisst in der Veordnung "Sport und Bewegung an der frischen Luft". Damit ist Radfahren per se erlaubt, da das nun eindeutig Bewegung an der frischen Luft ist.
Motorradfahren gilt hingegen nicht als Sport oder Bewegung an der frischen Luft, hat das Ministerium klargestellt, ist also nur erlaubt, wenn man damit zur Arbeit oder zum Wandern faehrt.

E-Bikes sind sicherlich ein Grenzfall. E-Bikes, die nur unterstuetzen, wenn getreten wird, duerften noch als Bewegung an der frischen Luft gelten.
Wenn hingegen ohne Muskelkraft gefahren werden kann, duerfte das bewegungstechnisch eher einem Motorrad entsprechen und damit verboten sein.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: Bergautist am 07.04.2020, 18:26
Noch ein Thema, das unterschiedliche Meinungen provoziert:

Darf man auf einer Parkbank ein Buch lesen?

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/coronavirus-in-muenchen-parkbank-kritik-an-tweet-der-polizei-a-b17df8aa-bc8e-4a19-b2f9-64d1928d3680 (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/coronavirus-in-muenchen-parkbank-kritik-an-tweet-der-polizei-a-b17df8aa-bc8e-4a19-b2f9-64d1928d3680)
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: Frank Steiner am 07.04.2020, 19:09
Ich seh da das Problem nicht. Natuerlich ist das verboten. Sonst waere das Sitzen auf Picknickdecken im Englischen Garten auch ok, und schon haetten wir wieder eine Wiese voller Leute, die sich umeinander tummeln und wo die Kinder dem Ball nachrennen.
Und gerade wenn aeltere Leute spazieren gehen (kenn ich von meinen Eltern), muessen die sich eher mal kurz auf die Bank setzen und ausruhen, weil laengere Strecken zwar noch gehen, aber nicht am Stueck. Wenn nun bei dem schoenen warmen Wetter auf allen Baenken Leute sitzen, die da chillen, lesen, Musik hoeren, dann kann man sich wegen der Abstandsregeln eben nicht mehr zum Ausruhen drauf setzen.

Rausgehen darf man freizeittechnisch nur, um sich zu bewegen und/oder Sport zu treiben. Klare Regelung. Lesen muss man halt zu Hause und kann zwischendurch paar Mal eine Runde um den Block drehen. "Zwei Monate lang war er krank, jetzt will sie mit ihm raus an die frische Luft, zumal sie in einer Wohnung ohne Balkon oder Garten lebt. " Ja, und genau das darf man, raus an die frische Luft. Aber eben nicht eine Stunde an derselben Stelle sitzen, sondern sich bewegen und dann wieder reingehen. Keiner wuerde schreien, wenn man irgendwo am Feld oder im Wald eine Stunde rumsitzt. Aber auf der Bank zieht's halt die Nachahmer an, die naechsten setzen sich daneben ins Gras etc, s.o. Und das soll halt nicht sein...
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: MANAL am 07.04.2020, 20:53
Wir sollten froh sein, dass die Ausgangsbeschränkungen manches noch erlauben. Das hätte man sicher auch härter auslegen können.

Quasi Hausarrest wie es in Wuhan war muss die Hölle über längere Zeit sein. Mir hat schon ein 7-wöchiger "Hausarrest" wegen eines Beinbruchs vor 2 Jahren schon gereicht (wohne im 2. Stock ohne Fahrstuhl, daher war das Verlassen der Wohnung keine so einfach Angelegenheit). Und das bei dem damaligen Megasommer... Dagegen ist der jetzige Zustand für mich schon fast paradisisch.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: geroldh am 07.04.2020, 21:54
Zitat von: Bergautist am 07.04.2020, 16:57...

  • Gilt Radeln vom Wohnort aus mit dem Ziel einer Bergwanderung noch als Sport?
... Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Denn die kontrolliert ja zur Zeit intensiv auch unter der Woche und schnappt sich Leute, die z.B. ohne triftigen Grund unterwegs sind. Kostet im "Erfolgsfall" 150 €!
Ich hatte heute mal kurz auf Antenne Bayern geschalten und da hatte gerade der Sprecher der Polizei München Marcus da Gloria Martins Fragen von Zuhörern beantwortet, was erlaubt ist und was nicht - u.a. "Darf ich eine Radtour machen?".
Eine Auswahl (ggfs. auch bereits vom Vortag) läßt sich hier nachhören:
Osterferien in Bayern: Diese Dinge sind erlaubt und hier drohen Strafen (https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/osterferien-in-bayern-diese-dinge-sind-erlaubt-und-hier-drohen-strafen) (06.04.2020)

Die Frage zum Radfahren wird im Audio-Stream (0:33 Min.) umfangreicher beantwortet, als in der Zusammenfassung veröffentlicht:
Zitat von: Antenne Bayern (im Sinne der Polizei München)...
IST EINE RADTOUR MIT DEN KINDERN ERLAUBT?
Sport machen, wie Rad fahren ist erlaubt. Sobald Rad fahren, aber einen touristischen Zweck erfüllt und ihr von Ort zu Ort fahrt, ist das nicht erlaubt.
...

#gruebelgruebel#  Da gäbe es doch zum heutigen Beitrag von Kalapatar eine Nachbetrachtung zu machen:
Zitat von: Kalapatar am 07.04.2020, 19:43Servus Beinand
Also bei dem schönen Wetter habe ich mich heute wieder aufs Radl gesetzt:  #biken2#
Das erste Ziel war die kleine Pestkapelle in Waith (gehört zu Bruckmühl). ... Dann ging's über die Wallfahrtskirche Weihenlinden ... nach Tuntenhausen. Die Wallfahrtskirche dort ...
Zurück dann über Beyharting ... Stiftskirche des ehem. Augustinerchorherrenstifts ...
Zum Schluss dann hoch zum Jakobsberg.  Die St. Jakobskirche gehört zu Tuntenhausen ...
Zurück dann über Maxlrain und Weihenlinden.
Halt, da gab's noch ein kleines Bankerl unter einem Baum mit schönem Blick auf die Wallfahrtskirche und ich hatte ja ein hopfiges Erfrischungsgetränk dabei (ja mei – wenn kein Biergarten geöffnet ist). ... 
Viele Grüße, Kalapatar
So, und nun zur Abstimmung:
Hatte hier Kalapatar's "Radln Dahoam: Radrunde im Rosenheimer Land" tatsächlich einen touristischen Zweck erfüllt?
Wenn dies die Mehrheit be-ja-t, dann wären doch glatt 150 €-Cent für die roBerge-Kaffeekasse #kaffee1# fällig...  #hihi#
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: Kaiser am 07.04.2020, 22:39
Hi,
kalapatar s Beitrag ist weil im Forum international und Völkerverständigungs fördernd ganz klar nicht zu bestrafen.

Ein trail Fahrer betreibt Motorsport und erfüllt damit gegebenen Fall auch die Kriterien. 
Machen wirs richtig spannend.  Zwei Schachspieler auf einer Parkbank können den Mindestabstand einhalten und Schach zählt als sport. Was ist dann mit weiterem denksport?
Leben ist halt eine Schattierung in grau.
Jetzt im Ernst
In Wien gab es Strafen für Parkbanksitzer und hier gab es vor 2-3 Tagen die Meldung das die Staatsanwaltschaft das eingestellt hat. Leider finde ich den Artikel im Moment nicht.
Aber so wie es im Moment im roberge Land gelebt wird ist das genau das was der Gesetzgeber erreichen wollte.
Bei uns ja sehr ähnlich. Nach heftigen Protesten in Ö und auch ich habe mich persönlich mit vollem Namen an div politiker gewendet. Haben sie sich echt wieder zurückgenommen. Man spricht jetzt davon das man auf die Eigenverantwortung baut.
Eure Politiker sind da deutlich besser ran gegangen. 
Lg
Der Kaiser
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: Frank Steiner am 07.04.2020, 23:38
Kalapatar wollte einfach nur in Ruhe ein bisschen Sport machen. Was kann er denn dafuer, dass bei euch im Rosenheimer Voralpenzirkusfunpark an jeder Ecke irgend 'ne bloede Attraktion rumsteht... :P

Die Aussage mit dem Verbot der touristischen Radtour ist natuerlich vollkommener Unfug. Da hat der Polizeisprecher nicht richtig zu Ende gedacht. Radfahren kann Sport sein, wenn's sehr intensiv betrieben wird, und ansonsten ist es eindeutig "Bewegung an der frischen Luft". Wo soll sonst der Unterschied zwischen "touristischem Radfahren" und "Spazierengehen im Park" liegen, wenn nicht beides Bewegung an der frischen Luft ist?
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: MANAL am 08.04.2020, 10:59
Zitat von: Frank Steiner am 07.04.2020, 23:38
Die Aussage mit dem Verbot der touristischen Radtour ist natuerlich vollkommener Unfug. Da hat der Polizeisprecher nicht richtig zu Ende gedacht. Radfahren kann Sport sein, wenn's sehr intensiv betrieben wird, und ansonsten ist es eindeutig "Bewegung an der frischen Luft". Wo soll sonst der Unterschied zwischen "touristischem Radfahren" und "Spazierengehen im Park" liegen, wenn nicht beides Bewegung an der frischen Luft ist?

Man kann schon einen Unterschied machen wenn man pedantischer Bürokrat ist. Fährt man mit dem Fahrrad irgendwo hin um sich eine touristische Sehenswürdigkeit anzusehen macht man was verbotenes. Fährt man die gleiche Strecke um sich zu bewegen ist es erlaubt. Man will primär damit den Menschenauflauf an der Sehenswürdigkeit verhindern. Aus der Sicht macht diese Regelung schon Sinn. Natürlich gibt es kein schwarz oder weiß, sondern es geht über vom einen zum anderen und es liegt am Ende im Ermessensbereich des Kontrolleurs (wenn es denn einen gibt).

Man will weder die Bevölkerung mit zu drastischen Maßnahmen quälen noch völlig Freiheit erlauben um Menschenansammlungen unterbinden zu können.

Letztendlich ist auch jeder gefordert mit gesunden Menschenverstand die aufgestellten Regeln zu beachten. Man kann halt nie einfach verständliche Regeln so gestalten, dass jeder noch so komplizierte Fall abgedeckt wird. Führt aber halt dann auch zu gewissen Konfusionen im Graubereich.

Ich finde jedenfalls die Regelungen der Regierung relativ gut gelöst. Man muss halt Leute die das bewusst Mißbrauchen oder wiederholt mißachten entsprechend maßregeln. Diejenigen die eher unbewusst Fehler machen sollte man aufklären ohne zu bestrafen.
Titel: Re: Rechtliche Fragen zur Covid-19-Pandemie in Bayern
Beitrag von: sachranger am 08.04.2020, 12:51
Zitat von: MANAL am 08.04.2020, 10:59
... Man muss halt Leute die das bewusst Mißbrauchen oder wiederholt mißachten entsprechend maßregeln ...

Wobei das mit dem Maßregeln oft so ein zweischneidiges Schwert ist - oder werden kann. Erstens müsste man doch näher herantreten, was bei dem gebotenen Mindestabstand nicht immer einfach ist. Bei vielen Maßregelungen zeigt sich im Maßregelungsverlauf, dass doch die Art der Aussprache Formen annimmt, die einen weit größeren Mindestabstand des Maßregelnden verlangen.
Auch ohne Corona oder Mindestabstände sollte man immer beachten, wen man maßregeln möchte. Ausgehend von der eigenen Konstitution stehen dabei Überlegungen an, ob der zu Maßregelnde eventuell mit der Ansprache umgehen kann. Kurz: könnte ich in die Opferrolle verfallen?

Kann der gerne Maßregelnde all' diese Gesichtspunkte nicht zweifelsfrei positiv entscheiden, bliebe immer noch die Denunziation. Die Distanz bleibt gewahrt, der Maßregelnde unerkannt.