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Das roBerge-Forum => Alle roBerge-Boards => Sonstiges => Thema gestartet von: Peter_T am 06.10.2013, 21:34

Titel: Tunnel Kaisertal mit Kinderwagen
Beitrag von: Peter_T am 06.10.2013, 21:34
hallo,
Mir ist bewusst dass offiziell der Tunnel nur für Einheimische ist. das letzte mal habe ich den Kinderwagen über die Stufen getragen am Rücken, das würde ich mir gerne ersparen... Und das Tal ist aber mit Ausnahme der Stufen wie gemacht für Kinderwagen. Daher meine Frage, ob jemand weiß, wie das in der Praxis gehandhabt wird, wenn man mit Kinderwagen den Tunnel nimmt......??????
danke
Peter
Titel: Re: Tunnel Kaisertal mit Kinderwagen
Beitrag von: Brixentaler am 07.10.2013, 10:00
ZitatHinweis: Die Benutzung des Tunnels ist Wanderer, Radfahrer und Biker untersagt!

Quelle: http://www.kaisertal.at/aktuell.htm

ZitatFahrgenehmigungen:
Die Benützung dieser neuen Straße ist
nur einem sehr engen Kreis von Berech-
tigten (Bewohner, Bewirtschafter und
Grundeigentümer im Kaisertal sowie
Blaulichtorganisationen und im Einzel-
fall größere Lieferungen sowie Firmen
für Erhaltungszwecke von Gebäuden
und Liegenschaften) gestattet. Nicht
berechtigt sind Bus-, Ausfl ugsfahrten,
Fahrten von Tages- oder Urlaubsgästen.
Für die Benützung der Straße ist für alle
Berechtigten eine Genehmigung der
Naturschutzbehörde und der Gemeinde
Ebbs als Straßenerhalterin erforderlich.
Die Zufahrt ist nur mit einem ,,Chip",
der die Schranke öffnet, möglich. Die
Anzahl der Fahrten und das jeweils
passierende Fahrzeug werden elektro-
nisch aufgezeichnet. Der Großteil der
Warenanlieferung für die Gastbetriebe
erfolgt durch diese bei alltäglichen
Fahrten selbst. Die Lieferanten können
ihre Waren im eigens dafür errichteten
Lagergebäude einlagern.

Geh- und Radfahrverbot:

Die Gemeinde Ebbs bittet um Verständ-
nis, dass die Benützung der neuen
Straße für Fußgänger und insbesondere
Radfahrer nicht gestattet ist. Dafür sind
Sicherheitsbestimmungen beim Tunnel
und vor allem auch der Umstand, dass
der Kaisertalweg im Inneren des Tales,
der von den Fußwanderern so stark
frequentiert wird, für das Nebeneinan-
der von Radfahrern und Fußgängern
nicht ausgelegt ist, maßgeblich. Die
Verbotstafeln sind bereits angebracht.
Mit Kontrollen durch die Polizei und
Anzeigen sowie die Einbringung von
Besitzstörungsklagen ist ab sofort je-
derzeit zu rechnen.

Quelle: http://www.ebbs.tirol.gv.at/gemeindeamt/download/Zeitung200806.pdf (Seite 5)

Da laut verschiedenener Internetquellen manchmal die Polizei kontrolliert und auch die Bewohner scharf auf das Einhalten der Verbote sind, muss man da sehr vorsichtig sein.