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Das roBerge-Forum => Alle roBerge-Boards => Forum intern => Thema gestartet von: Reinhard am 18.02.2014, 22:27

Titel: Urheberrecht
Beitrag von: Reinhard am 18.02.2014, 22:27
Liebe roBerge-User!

Bei Fotos, Bilder, Kartenausschnitten usw. ist es beinahe unmöglich, diese als rechtlich gesichert auf unserer Plattform zu veröffentlichen. Eine Quellenangabe gilt nicht als ausreichend. Kanzleien und Abmahner, die das schnelle Geld machen wollen, gehen gnadenlos auf jeden Webseiteninhaber zu, und verlangen für ihre Abmahnungen kräftige Gebühren, die oft in den vier- oder fünfstelligen Bereich gehen können. Abmahnungen sind das risikoloseste Mittel, um schnell Geld zu verdienen. Aber auch Behörden sind unterwegs (haben auch schon in letzter Zeit mehrmals das roBerge-Forum besucht, was wir eindeutig anhand der IP-Adressen feststellen konnten). Um Nachteile zu vermeiden, sind bestimmte Sicherungsvorkehrungen erforderlich. Die Hauptlast im Fall des Falles trifft zwar den Betreiber, es sind jedoch auch Fälle bekannt geworden, in welchen Moderatoren und sogar normale User belangt wurden.

Aus diesem Grund gelten folgende Regeln:

Fotos: Privatpersonen dürfen nur auf Fotos abgebildet werden, wenn deren Gesicht nicht erkennbar ist. Auch Ausschnitte aus Karten, Plänen, Zeitungen, Büchern etc., die eine Urheberrechtsverletzung darstellen können, sind nicht möglich.
Auch für die beliebten Avatarbildchen gelten diese Regeln.

Für Zitate gilt ebenfalls die Regel "Richtig zitieren nach der deutschen Zitierweise":
Die genauen Worte übernehmen
Um das Zitat Anführungszeichen setzen (auf roBerge automatisch, hierzu das Zitat-Icon verwenden)
Hinter oder unter das Zitat eine Fußnote setzen und darunter den Autor, das Jahr der Veröffentlichung und die Seite nennen
Nie einen kompletten Text, sondern nur Teile übernehmen
Diese Maßnahmen haben den Zweck, die Betreiber von roBerge, aber auch die Moderatoren und die normalen User zu schützen.

Ohne Probleme können Bilder/Karten von OSM (OpenstreetMap) verwendet werden, wenn folgender Hinweistext angebracht ist: "Copyright: OpenStreetMap und Mitwirkende". Oft ist das OSM-Kartenmaterial übrigens aktueller als so manche Karte.


Links:
http://forum.computerbetrug.de/threads/unterlassungserklaerung-2500-strafe-wegen-urheberrechtsverletzung.40515/ (http://forum.computerbetrug.de/threads/unterlassungserklaerung-2500-strafe-wegen-urheberrechtsverletzung.40515/)
http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=585180 (http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=585180)
http://www.it-recht-kanzlei.de/Urteil/4208/AG_Charlottenburg/239_C_28208/Rote_Karte_Urheberrechte_an_Kartographie-Werken.html (http://www.it-recht-kanzlei.de/Urteil/4208/AG_Charlottenburg/239_C_28208/Rote_Karte_Urheberrechte_an_Kartographie-Werken.html)
http://www.abmahnung-internet.de/serienabmahnung-stadtplan.htm (http://www.abmahnung-internet.de/serienabmahnung-stadtplan.htm)
http://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/id_82027324/ulaubsfotos-wo-man-fotografieren-darf-und-wo-nicht.html (http://www.t-online.de/leben/reisen/reisetipps/id_82027324/ulaubsfotos-wo-man-fotografieren-darf-und-wo-nicht.html)
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: sachranger am 19.02.2014, 13:36
Zitat von: Reinhard am 18.02.2014, 22:27
...
Da auch die beliebten Avatar-Bildchen unkontrollierbar sind, werden auch diese leider nicht mehr angezeigt werden können. Vermutlich müssen wir auch die Zitate entfernen, aber hier suchen wir derzeit nach einer Alternativlösung.
...

servus,

kann ich nicht richtig nachvollziehen. sind doch klar zuordnenbar, muss doch dann jeder selbst verantworten.

lg
sachranger
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: Hawkeye am 19.02.2014, 17:15
Wenn das Avatar-Bild den Account-Inhaber selbst zeigt, kann ich das auch nicht ganz nachvollziehen.

Sonst muss man ja selbst bei korrekter Angabe der Bildquelle mit einer Abmahnung rechnen.
Wer mag, kann hier beim Bestatter* ausführlich das Gfrett um solches nachlesen.
Um das Ende vorweg zu nehmen: Erstaunlich, dass da jemand doch noch etwas Vernunft angenommen hat.

*Anmerkung roBerge.de: Toter Link wurde gelöscht
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: Reinhard am 19.02.2014, 19:11
ZitatWenn das Avatar-Bild den Account-Inhaber selbst zeigt, kann ich das auch nicht ganz nachvollziehen.

Das Argument ist verständlich. Aber bedenkt folgendes:

Wie kann ich mich vergewissern, dass das Foto auf wirklich den betreffenden User zeigt, und nicht dessen bösen Nachbarn, den Chef oder die Ex-Verlobte?

Und:
Viele haben anstatt eines persönlichen Fotos ein nettes Clipart installiert. Auch ich habe den Bären gehabt ...
Wie soll ich mich vergewissern, dass der betreffende User das Clipart selbst gebastelt hat und nicht aus dem Internet entnommen? Sind wir doch mal ehrlich: vermutlich die wenigsten. Auch "mein" Bär stammte aus dem Internet  ;D
Wir haben erfreulicherweise rund 1800 angemeldete User. Es wird unmöglich sein, die alle anzuschreiben und einzeln abzuklären. Selbst wenn ich allen ein Massenmail sende - es werden nie alle antworten und es würde zu unendlichen Diskussionen kommen.

Dann habe ich noch das Problem, dass ich entweder alle Avatare anzeigen oder alle sperren kann - dazwischen gibt es leider nichts.

Deshalb müssen wir dieses Problem leider schlucken. Konzentrieren wir uns doch anstatt auf unser eigenen Bildchen lieber auf die Fotos der Berge, Landschaften, Hütten, Tiere und Blumen.

Zur Ergänzung noch zwei Links, die ich soeben willkürlich gegoogelt habe:
Link 1 (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CDEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.juraforum.de%2Fforum%2Furheberrecht%2Fabmahnung-wegen-avatar-im-forum-347347&ei=cfAEU9ybI5HY7Aajh4CQAQ&usg=AFQjCNHBeJa5IGnGLgFmiavdRPP_NIZzWQ&sig2=HnMxzkx4MpGK21LC7gf6Yg&bvm=bv.61535280,d.ZGU)
Link 2 (http://www.123recht.net/Avatare-und-Bilder-in-Foren-__f316505.html)


Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: Hawkeye am 19.02.2014, 21:14
Schon klar - das ist der Unterschied zwischen normalem Denken und juristischen Fallstricken, die bei genauer Betrachtung auftauchen. Also  #vorsicht#
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: rennschnecke am 19.02.2014, 21:41
Zitat von: Reinhard am 18.02.2014, 22:27

Derzeit sind wir gerade dabei, alle Fotos, die Privatpersonen zeigen, aus dem Forum zu entfernen. Weiterhin werden Ausschnitte aus Karten, Plänen, Zeitungen, Büchern usw. entfernt, die eine Urheberrechtsverletzung darstellen können. Unsere Moderatoren haben die undankbare Aufgabe übernommen, evtl. neu eingestellte Bilder, Karten usw. genau zu kontrollieren.


Hallo Reinhard,
betrifft diese Regelung auch die Fotowettbewerbe ?
Wäre ja hart, aber ich hätte angesichts dem Rechtskuddelmuddel in Deutschland für Deine Entscheidung absolut Verständnis.

rennschnecke
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: Reinhard am 19.02.2014, 21:55
Servus rennschnecke

ja, es betrifft immer eine komplette Webseite. Also auch die Bergfotos.

#schade#
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: rennschnecke am 19.02.2014, 22:15
Hallo Reinhard,

wo zieht ihr denn die Grenze ? Menschen können auf Fotos ja in den verschiedensten Grössen abgebildet sein, auch zum Beispiel nur als Beiwerk. Wäre natürlich interessant für künftige Fotos.

Viele Grüsse

rennschnecke
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: Brixentaler am 19.02.2014, 22:40
Die gleiche Frage wollte ich eigentlich auch schon stellen, rennschnecke. Mir scheint, wenn Personen nicht identifizierbar (z.B. ganz klein, von hinten fotografiert, oder verschwommen) abgebildet sind, dass man sich keine Sorgen zu machen braucht - aber diese Ansicht wird wohl wieder zu einfach sein?
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: Reinhard am 19.02.2014, 22:50
Brixentaler und rennschnecke

Hier gebe ich Euch recht. Es wäre deshalb kein Problem, wenn ALLE User solche Bilder einstellen würden, wo die entsprechenden Gesichter schlecht oder nicht erkennbar wären. Oder auch die Cliparts selbst erstellt worden wären.

Aber bringe das mal 1800 Usern bei - wer will die Arbeit auf sich nehmen? Es wird nicht klappen!
Wie gesagt, kann ich nur entweder alle Avatars anzeigen - oder keinen. Ein Mittelweg ist technisch nicht möglich.

Aus dem Forum haben wir übrigens derartige Bilder nicht entfernt - sind alle noch drin!

Viele Grüße
Reinhard

Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: rennschnecke am 19.02.2014, 23:00
Hallo Brixentaler,
ich habe irgendwie das ungute Gefühl, dass es eben wirklich nicht so einfach sein wird. Denn mit der heutigen Softwaregeneration lassen sich auch noch Gesichter identifizierbar machen, die auf dem Original praktisch nicht erkennbar sind.

Und die aktuelle Antwort von Reinhard dürfte das auch bestätigen.


Hallo Reinhard,

wenn ich das jetzt richtig verstehe dürfen auf zukünftigen Fotos generell keine Menschen zu sehen sein ?

rennschnecke
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: genie am 20.02.2014, 07:24
Servus beinand,

Die Sache mit dem Beiwerk ist hier erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (http://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk)
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html  (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html)
http://dejure.org/gesetze/UrhG/57.html (http://dejure.org/gesetze/UrhG/57.html)

Im Inet finden sich dazu viele Einträge. Einfach mal nach Beiwerk googlen.

Aber das Ganze mal anders dargestellt.

Stellt Euch mal vor Ihr hätte eine leichte Erkältung. Der Arzt verordnet Euch Spaziergänge an der frischen Luft.
Für einige unter uns bedeutet das: ein Berg muss her ;D
Ihr werdet dort von einem roBergler abgelichtet. Der stellt das tolle Photo sofort neben einer schönen Beschreibung ins Forum.

Eurer Arbeitgeber sieht das Bild und kündigt Euch fristlos  #motz# und Ihr steht dann im  #blitz1#

So und was nun? Ein netter Mitbürger wird sich denken: Bled g'laufen!
Ein andere aber sagt sich, ICH KANN JA NICHTS DAFÜR und geht zu seinem Anwalt. Auch das Arbeitsamt wird das nicht verstehen.

So und nun kommt das Forum und der Ersteller des Threads und eventuell auch noch die Moderatoren ins Spiel.

Der nun unschuldig Arbeitslose und eventuell auch das Arbeitsamt werden versuchen den finanziellen Schaden geltend zu machen.
Tja und da kommt als erster der Reinhard ins Spiel. Es ist sein Forum und nicht das seiner Moderatoren oder User.
Wenn das vor Gericht geht werden aber in diesem Beispiel alle ihren Kopf hinhalten müssen.

Das ist nur ein fiktives Szenario. Alles kann und wird vermutlich anders ablaufen. Jedoch Jules Verne hat schon mal gesagt:

ZitatAlles, was ein Mensch sich heute vorstellen kann, werden andere Menschen einst verwirklichen.
von Jules Verne
Quelle: http://natune.net/zitate/zitat/6232 (http://natune.net/zitate/zitat/6232)

Pfait eich
genie

(https://www.roberge.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fabload.de%2Fimg%2Fhiqnbxq.gif&hash=8e9d5e3328879f3cd3691a5fdd59f173f5fa06a7)
Titel: Re: Urheberrechts-Verletzungen
Beitrag von: Reinhard am 20.02.2014, 07:53
Zitat
Hallo Reinhard,
wenn ich das jetzt richtig verstehe dürfen auf zukünftigen Fotos generell keine Menschen zu sehen sein ?
rennschnecke

Servus Rennschnecke

klar dürfen weiterhin Menschen abgebildet werden.

Siehe z.B. hier (auch in der dazugehörigen Galerie/Fotoshow ist ein Foto, das ohne weiteres verwendet werden darf:
Schuhbräualm (http://www.roberge.de/tour.php?id=255)

Nur eindeutig zuordenbare Gesichter sind nicht möglich.

Gruß
Reinhard
Titel: Urheberrecht
Beitrag von: Reinhard am 18.12.2016, 22:18
Urteil aus Hamburg sorgt für Entsetzen im Netz

Das wird ja immer schöner!
Das Landgericht Hamburg hat vorläufig entschieden, dass Website-Betreiber zu Recht abgemahnt werden können, wenn sie auf Internetseiten mit unerlaubt genutzten Bildern verlinken.
Im aktuellen Fall hat der Webseitenbetreiber mit Kosten in Höhe von ca. 1000 Euro zu rechnen.

Auf die Gefahr hin, dass roBerge.de jetzt haftet, verlinken wir trotzdem zum SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landgericht-hamburg-website-betreiber-haftet-fuer-verlinkte-inhalte-a-1125189.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landgericht-hamburg-website-betreiber-haftet-fuer-verlinkte-inhalte-a-1125189.html)
Titel: Re: Urheberrecht
Beitrag von: ehemaliges Mitglied am 19.12.2016, 15:12
Schlimm wäre es, wenn das ein höchstrichterliches Urteil wäre. So aber bin ich mir sicher, dass es in der nächsten Instanz kassiert wird.
Titel: Re: Urheberrecht
Beitrag von: Frank Steiner am 19.12.2016, 23:57
> Da er seine Website kommerziell betreibt, sei es zumutbar gewesen,
> die verlinkten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, heißt es.

Uebertraegt man das Urteil in die analoge Welt, bedeutet das: Nachdem jeder Supermarkt und jeder Kiosk kommerziell betrieben wird, ist es denen also auch zuzumuten, dass sie jedes Foto, das in irgendeiner Zeitschrift abgedruckt ist, die sie verkaufen, darauf ueberpruefen, ob die Zeitschrift die Rechte zum Abdruck besitzt. Wohlgemerkt, bevor sie die Zeitschrift zum Verkauf anbieten.

Bei diesem Beispiel ist jedem sofort klar, wie schwachsinnig das Urteil ist. Leider sassen in Landgerichten schon oefters Richter, die vermutlich jedes Wochenende ihre Kinder oder Enkel anrufen, weil "das Internet auf meinem Computer auf einmal so langsam ist". Warum Richter Urteile zu einer Materie faellen duerfen, von der sie so offenkundig nichts verstehen, bleibt raetselhaft.
Titel: Re: Urheberrecht
Beitrag von: bergfexklaus am 20.12.2016, 10:50
Zitat von: Frank Steiner am 19.12.2016, 23:57
Uebertraegt man das Urteil in die analoge Welt, bedeutet das: Nachdem jeder Supermarkt und jeder Kiosk kommerziell betrieben wird, ist es denen also auch zuzumuten, dass sie jedes Foto, das in irgendeiner Zeitschrift abgedruckt ist, die sie verkaufen, darauf ueberpruefen, ob die Zeitschrift die Rechte zum Abdruck besitzt. Wohlgemerkt, bevor sie die Zeitschrift zum Verkauf anbieten.
Es gibt einen feinen Unterschied: In der analogen Welt haftet der Verlag für seine Veröffentlichungen. Und der ist in aller Regel zu fassen. Im Internet sind Webseitenbetreiber häufig leider nicht zu fassen, weil sie von überall auf der Welt agieren können, quasi aus dem rechtsfreien Niemandsland. Dieses grundsätzliche Problem des Internets können Landgerichte ( und auch Bundesgerichte) nicht lösen. Die schnappen sich halt den in der Kette, den sie am einfachsten zu fassen kriegen.
Titel: Re: Urheberrecht
Beitrag von: Frank Steiner am 20.12.2016, 23:27
Zitat von: BFklaus am 20.12.2016, 10:50
Es gibt einen feinen Unterschied: In der analogen Welt haftet der Verlag für seine Veröffentlichungen. Und der ist in aller Regel zu fassen. Im Internet sind Webseitenbetreiber häufig leider nicht zu fassen,
Das ist juristisch aber nicht relevant. Sollte ein Supermarkt eine Zeitschrift vertreiben, deren Verlag in einem fremden Land sitzt, mit dem wir kein Rechtshilfeabkommen haben, so dass ein Rechteverstoss nicht dort einklagbar ist, dann waere trotzdem nicht der Supermarkt haftbar zu machen. Denn das Prinzip "wenn jemand anders schuld ist und wir den kriegen, bist Du nicht schuld; aber wenn wir ihn  nicht kriegen, bist Du schuld" gibt's so im deutschen Recht nicht. Wenn der Verlag fuer einen Urheberrechtsverstoss verantwortlich ist, dann bleibt er das. Diese Schuld kann nicht einmal auf den Supermarkt uebertragen werden und einmal nicht.

Drum bin ich auch ueberzeugt, dass beim BGH festgestellt werden wird, dass die Schuld alleine beim Webseitenbetreiber bleibt und nicht bei denjenigen, die auf die Seite verlinken.

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Urteil bei "Heise vs. Musikindustrie". Dort wurde es Heise untersagt, einen Link auf die Herstellerseite einer Raubkopiersoftware zu setzen, weil nachweislich und bekanntermassen diese Software gegen das Urheberrecht verstoesst. D.h. hier war es so, das fuer Fachleute wie den Heise-Verlag eindeutig und leicht zu erkennen war, dass diese Software einen Rechteverstoss darstellt. Und dort wurde, insbesondere nach Aufforderung durch die Musikverlage, ein Link verboten.

D.h. es koennte beim BGH allemal so ausgehen, dass jemand verpflichtet wird, alle Links auf eine Seite zu entfernen, sobald er Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit erlangt.

Gibt's im analogen ja genauso: da muss der Buchhandel nach einem entsprechenden Urteil Buecher zurueckziehen oder Passagen schwaerzen. Aber er haftet nicht fuer den Rechteverstoss in dem Buch.
Titel: Re: Urheberrecht
Beitrag von: Franky am 20.12.2016, 23:49
Hier mal der Link zum deutschen Urheberrecht => https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Als Betreiber von Webseiten ist es in Deutschland nicht ganz leicht. Erst recht seitdem es Anwälte gibt, die sich mit Abmahnungen (ob berechtigt oder nicht) sich eine goldene Nase verdienen.

Viele Gesetze in Deutschland sind "schwammig". Da ist meistens ein Hintertürchen offen. Für jeden, Richter, Staatsanwalt und Anwalt. Jeder nutzt dieses zu seinen Gunsten. Und dazu braucht man einen guten, sehr guten Anwalt.