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Das roBerge-Forum => Alle roBerge-Boards => Sonstiges => Thema gestartet von: efs am 05.01.2021, 20:41

Titel: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: efs am 05.01.2021, 20:41
Servus liebe RoberglerInnen,

heute hat die Bundesregierung eine Umkreisbeschränkung beschlossen. Das bedeutet, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet, dürfen sich die BürgerInnen nur noch in einem Radius von 15 Kilometer um ihre Wohnadresse herum bewegen.

Nun fragt sich vermutlich jede(r) RoberglerIn: bis wohin kann ich dann noch gehen? Die Frage beantwortet die CalcMap:
https://www.calcmaps.com/de/map-radius/ (https://www.calcmaps.com/de/map-radius/)

Einfach die Heimatadresse eingeben, den Radius von 15 KM auswählen und schon bekommt man auf einer Karte das Gebiet angezeigt, in dem man sich dann noch bewegen darf.

Grandiose Erfindung, die ich euch nicht vorenthalten möchte  8)

P.s. ich hab's schon ausgrechnet. Meinen Hausberg erreiche ich grade noch so. Ob die 15 KM  bis ganz zum Gipfelkreuz reichen ist allerdings fraglich.  :)

(von München an den Spitzingsee sind's mehr als 15 KM)

Alles Liebe efs  #mountain#
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Bergautist am 05.01.2021, 21:16
Zitat von: efs am 05.01.2021, 20:41
...wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet,
...dann hat ja Rosenheim und Landkreis gerade noch einmal Glück gehabt:

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/ (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Bergautist am 05.01.2021, 23:46
Zitat von: efs am 05.01.2021, 20:41
Die Frage beantwortet die CalcMap:
https://www.calcmaps.com/de/map-radius/ (https://www.calcmaps.com/de/map-radius/)
Einfach die Heimatadresse eingeben, ...
Es gäbe da auch noch eine datenschutzfreundlichere Methode, die den BayernAtlas nutzt:


Beispiel für Rosenheim:

https://v.bayern.de/QtHdm (https://v.bayern.de/QtHdm)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: geroldh am 06.01.2021, 11:22
#danke1# efs für diesen nützlichen Hinweis.
Wollen mal hoffen, dass wir diesen "Schmarrn" in/um RO nicht brauchen...  ::)

Zitat von: Bergautist
Zitat von: efs...
Einfach die Heimatadresse eingeben, ...
Es gäbe da auch noch eine datenschutzfreundlichere Methode, die den BayernAtlas nutzt: ...

Funkt. auch mit dem Kartenradiusrechner "von efs" ohne Eingabe der "Heimatadresse":

- Karte in das Heimatgebiet zoomen
- "Zeichne einen Kreis" anklicken
- "Anweisung" befolgen
- ggfs. auf Kreisfläche klicken und roten Mittelpunkt nach belieben verschieben...

#victory#  Bleibt g'sund!
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 06.01.2021, 12:01
Wobei die Umkreisbeschränkung ab der Stadt-/Ortsgrenze gilt. Für kleine Ortschaften eher unbedeutend, aber für mich als Münchner der am Stadtrand wohnt ein großer Unterschied. Mit 15 Kilometer könnte ich nicht mal den anderen Stadtrand erreichen. So habe ich aber das Stadtgebiet plus einen 15 Kilometer breiten Streifen drumherum. In den Zeitungen wird immer von einem Vorteil für große Städte gesprochen. Rechnerisch ja, aber ein Großteil des Stadtgebiets kann man ja nicht nutzen weil alles zugebaut ist. Außerdem wohnen hier viel mehr Leute die das Gebiet beanspruchen. Wenn die alle rausgehen wäre es so voll dass vermutlich jeder Maske tragen müsste. Da hat es ein Dorf mit einem 15km Radius wo nur Natur ist und kaum Leute mehr davon.
Zum Glück stellt sich aktuell für die Stadt München die Frage nicht.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 07.01.2021, 23:05
Bei der ZEIT gibt's eine Seite auf der man die 15km-Umkreis um die Gemeinde/Stadtgrenze angezeigt bekommt. Gerade für die Stadtbewohner doch gut zu wissen wo man sich aufhalten darf wenn es mal zu einer Inzidenz >200 kommen sollte:
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-01/corona-massnahmen-bewegungsradius-gemeinde-grenze-karte-tool (https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2021-01/corona-massnahmen-bewegungsradius-gemeinde-grenze-karte-tool)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Chtransalp10 am 08.01.2021, 09:56
Danke für diesen Tipp! Das ging wirklich vollkommen unkompliziert und einfach - im Gegensatz zu den anderen Tipps...
Aber ich hoffe sehr, dass ich das im Ernstfall nicht brauche - es hat mir nämlich wieder mal bewusst gemacht, wie "weit" die Berge von mir zuhause weg sind - knapp ÜBER 15 km....
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 09.01.2021, 14:00
Ich habe mir mal die aktuellsten Änderungen die ab Montag gelten angesehen. Leider finde ich keinen kompletten Text der Bestimmungen beim Freistaat, sondern nur die Änderungen die sich auf den Text vom 15.12. beziehen. Sehr unangenehm zu lesen, ich weiß warum ich nicht Jurist geworden bin, so eine Sprache ist eine einzige Frechheit.

Einfacher ist es diese Übersicht beim BR zu lesen, die fasst die neuen Regeln zusammen:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-neuen-corona-regeln-was-darf-ich-und-was-nicht,SLUfPxP (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-neuen-corona-regeln-was-darf-ich-und-was-nicht,SLUfPxP)

Für das Bergwandern wichtig ist natürlich die neue 15km-Einschränkung bei Inzidenzen > 200.
Hierbei gelten die 7-Tages-Inzidenz des Kreises die der Kreis "ortsüblich bekanntzumachen" hat. Ich vermute die offizielle Homepage des Kreises gibt hier den gültigen Wert raus? Das RKI ist ja regelmäßig verspätet...

Was auch wichtig ist, jeder Kreis mit einer Inzidenz > 200 kann (nicht muss!) diesen Kreis auch für Tagesausflügler von auswärts sperren! Also aufpassen ab Montag wenn BGL weiterhin über 200 liegen soll. Falls die Einreisen verbieten kann es teuer werden wenn man erwischt wird.

Was mir beim Überfliegen auch aufgefallen ist, wer beim "Click and Collect" seine Waren abholt braucht scheinbar zwingend eine FFP2-Maske. Sicher bin ich mir aber auch nicht, denke aber nicht dass man gleich angezeigt wird wenn man nur eine normale Maske hat...
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: maisalm am 09.01.2021, 14:25
Wie ist eigentlich ein ,,Tagesausflug" definiert?
Die 15km gelten doch eigentlich nur dafür , oder?
Weiß das jemand?

Gruß maisalm
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 09.01.2021, 14:31
Meiner Meinung nach gilt dies nur für diesen Punkt:
ZitatSport und Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkung

Alles gemäß dem §2 der Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen vom 15.12.:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/)

Das ist der einzige "Triftige Grund" den man als Tagesausflug sehen kann.



Nach etwas Suchen gehe ich davon aus, dass diese Seite des Freistaat Bayern die jeweils aktuell gültige Inzidenz anzeigt:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: maisalm am 09.01.2021, 16:41
Danke manal  #danke1#
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 10.01.2021, 14:47
Den Landkreis Miesbach könnte es ab nächster Woche mit dem Bewegungsradius von 15km treffen. Dort ging die Inzidenz heute auf einen Wert über 200. Da die Regelung aber erst ab Montag gilt wird es sich noch entscheiden wo der Wert dann liegt und ob etwas kommt.
Wer Bergtouren nächste Woche macht die Entwicklung im Landkreis Miesbach beachten!

Grund für die erhöhte Inzidenz laut Merkur ist ein Ausbruch in einem Pflegeheim mit vielen Infizierten:
ZitatEntscheidend zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen hat ein größerer Corona-Ausbruch in einer Pflegeeinrichtung im Tegernseer Tal. Dort wurden laut Landratsamt 36 von 70 Bewohnern sowie 15 von 62 Mitarbeitern positiv getestet.

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html (https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: geroldh am 11.01.2021, 12:42
:-[  Und es ist soweit:
ZitatSeit Montag (11. Januar, 0 Uhr) gilt in Bayern mit dem verlängerten Lockdown auch die 15-Kilometer-Regel. Grundsätzlich gilt die 15-Kilometer-Regel laut Gesundheitsministerium ab dem Tag der erstmaligen Überschreitung der 200er-Marke. Maßgeblich dafür sind die Werte des Robert Koch-Instituts (RKI), erstmalig ab dem heutigen Montag (0 Uhr). Liegen eine Stadt oder ein Landkreis über dem Wert, gilt die Regelung ab sofort. Das Bayerische Innenministerium veröffentlicht die betroffenen Regionen auf einer Sonderseite im Internet - dort auch "Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden": #pfeilrechts# 15-Kilometer-Radius (https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/).

In der (roBerge-)Region sind laut aktuellen RKI-Zahlen von Montag sowohl die Stadt Rosenheim (207,7), der Kreis Berchtesgadener Land (338,0) und der Kreis Miesbach (221,0) davon betroffen. ...
#danke1# und viele Grüsse von einem beruflichen Tagesausflug (von RO-Stadt) nach München...  ::)


Weil's hierher passt - ein Nachtrag (12. Jan.):
ZitatErst wenn das Infektionsgeschehen deutlich gesenkt ist und der Inzidenzwert gemäß Robert-Koch-Institut (RKI) sieben Tage in Folge unter 200 liegt, kann die Verordnung des Freistaates Bayern (und die zusätzliche Allgemeinverfügung ...) außer Kraft gesetzt werden.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: jogi am 11.01.2021, 19:42
Es gilt ja die Stadtgrenze als Startpunkt, das ist für uns geplagte Rosenheimer die A8. Der Bayernatlas kann das sehr schön anzeigen. Ich hab' mir mal die kleine Mühe gemacht, für die 3 interessanten südlichen Ecken der Stadtgrenze 3 Kreis mit je 15 km zu kombinieren. Siehe Bild.

Jetzt wo vielleicht bald mehr Schnee kommt : Breitenstein ist komplett drin, die ganze Nordseite der Sudelfeldstraße auch, das Skigebiet nicht mehr. Und im Osten dann der Spitzsteingipfel, aber nicht aus Sachrang und auch nicht aus dem Trockenbachtal erreichbar (ist ja "leider" Österreich ...), nur von Nordosten her.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: efs am 11.01.2021, 20:30
Auf den Breitenstein darfst ned - das ist Landkreis Miesbach. MB hat seinen Landkreis für auswärtige Tagesausflügler gesperrt.
Der Nordanstieg auf den Spitzstein ist bei dem Schnee bissl gefährlich.

Dann treffen sich alle Rosenheimer auf der Hochries #lacher#
Ob das Sinn der Umkreisbeschränkungen ist?  #gruebeln#
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: geroldh am 11.01.2021, 21:31
Zitat von: efs...
Dann treffen sich alle Rosenheimer auf der Hochries #lacher#
Auf der Startseite der Hochries-Bahn heißt es:
ZitatErholung im Wandergebiet Samerberg
Die Hochries, ..., zählt zu den Frontbergen des Chiemgaus: Der Rosenheimer Hausberg ist ein Aussichtsberg der Extraklasse, sozusagen ein Logenplatz. Von der Gipfelhütte ... ist der Blick eindrucksvoll: die liebliche Voralpenlandschaft mit Simssee und Chiemsee, das Inntal mit dem Rosenheimer Becken, die schneebedeckten Berge der Hohen Tauern, Watzmann, das nahe Kaisergebirge, im Norden München und der Bayerische Wald. ...
Wenigstens darf man sich (gemeinsam) die #mountain# der Sehnsucht noch aus der Ferne anschauen...  8)

Und außerdem:
ZitatAufgrund der angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen (Covid 19) findet bis auf weiteres kein Fahrbetrieb statt.
Doch wenn die "Abstandswächter" sich im Ostallgäu bereits auf Schlittschuhe stellen, um auf dem See "Streife zu fahren", bekommt diese sicher "auf Anordnung" auch eine (Streifen)Fahrt mit der Kabinenbahn gestellt, um droben die Haushalts- und Maskenregeln zu kontrollieren...  ::)

Zitat von: efs...
Ob das der Sinn der Umkreisbeschränkungen ist? #gruebeln#
Wenn man sich die relativ isolierte Lage vom LK BGL auf der bayerischen "Corona-Karte" (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#karte) ansieht, darf man sich eigentlich nicht wundern, dass die dort seit Wochen "in ihrem eigenen Saft schmoren".  #musik2#
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: jogi am 11.01.2021, 22:17
Zitat von: efs am 11.01.2021, 20:30
Auf den Breitenstein darfst ned - das ist Landkreis Miesbach. MB hat seinen Landkreis für auswärtige Tagesausflügler gesperrt.
Das finde ich so heute nirgends. Auf der Webseite des LRA Miesbach steht wörtlich :
ZitatZusätzlich macht der Landkreis von der Möglichkeit Gebrauch, touristische Fahrten von Bürgern aus Landkreisen mit niedrigerer Inzidenz in den eigenen Landkreis mit höherer Inzidenz zu unterbinden. Die dafür notwendige Allgemeinverfügung ist bereits in Arbeit und tritt voraussichtlich Mitte der Woche in Kraft.
... aus Landkreisen mit niedriger ... in den eigenen mit höherer Inzidenz ...
Meine Prognose : bis Mitte der Woche ist Stadt RO höher als MB, dann trifft das nicht mehr zu.
bisher waren wir fast immer in den Top Ten Deutschlands, das schaffen wir auch nochmals...
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 11.01.2021, 22:56
https://www.landkreis-miesbach.de/B%C3%BCrgerservice/Aktuelles/index.php?object=tx%7c2823.2179.1&NavID=2716.7.1 (https://www.landkreis-miesbach.de/B%C3%BCrgerservice/Aktuelles/index.php?object=tx%7c2823.2179.1&NavID=2716.7.1)

ZitatDie Allgemeinverfügung ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich am Mittwoch öffentlich bekanntgemacht. Sie gilt dann ab Donnerstag, 14.Januar.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Rene6768 am 12.01.2021, 17:03
Na gut, dass ich nur 300 Meter außerhalb der Stadtgrenze wohne. Der Landkreis "darf" ja wohl noch  :P Aber ich bleibe trotzdem zu Hause  #sonne6#
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 12.01.2021, 17:15
Es wird immer absurder. Die Tölzer wollen "präventiv" ihren Landkreis dichtmachen. Sollen sie doch eine Coronaparty machen um die 200 zu überschreiten wenn sie unbedingt zumachen wollen.

ZitatMiesbach kann das machen, weil der Inzidenzwert von 200 überschritten ist. Nun ist die Frage: Können wir das auch, obwohl wir den Wert noch nicht erreicht haben – praktisch als präventive Maßnahme. Wir werden um diesen Schritt vermutlich nicht herumkommen, wenn die umliegenden Kreise dicht machen. Sonst fährt wirklich ganz München zu uns raus. Und letztlich kann ein Landkreis immer eine Allgemeinverfügung erlassen.

https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/bad-toelz-ort28297/praeventives-einreiseverbot-fuer-ausfluegler-90165566.html (https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/bad-toelz-ort28297/praeventives-einreiseverbot-fuer-ausfluegler-90165566.html)

Wenn Corona rum ist machen wir mal zum Oktoberfest oder zu einem Heimspiel vom FC Bayern München auch mal präventiv dicht... Was kommt als nächste? Vielleicht eine Mauer um den Landkreis Tölz damit niemand mehr reinkommt den die Münchner am besten zahlen sollen???
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: geroldh am 13.01.2021, 16:28
Zitat von: MANALEs wird immer absurder. ...
::)  ::)  Zwar "etwas" außerhalb des roBerge-Gebiets... aber (bald?) eine vergleichbare Konstellation für RO ?  #sleep#
Zitat15-Kilometer-Regel sorgt für Ärger:
Wer darf wohin? Kurioser Zoff zwischen Stadt und Kreis Passau - ein "Münchner" * versucht zu vermitteln...
Weil der Kreis Passau wegen hoher Corona-Zahlen keine Auswärtigen mehr hineinlässt und die Bürger der Stadt Passau sich nur maximal 15 Kilometer wegbewegen dürfen, sind die Passauer quasi eingeschlossen. Auch nach Österreich ist der Weg dicht.
...
Quelle (https://www.rosenheim24.de/bayern/15-kilometer-regel-sorgt-fuer-aerger-kurioser-zoff-zwischen-stadt-und-kreis-passau-90166688.html)

*  https://www.youtube.com/watch?v=VvdEgkqei6c# (https://www.youtube.com/watch?v=VvdEgkqei6c#)   :laugh:
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 13.01.2021, 16:43
Das ist wirklich alles etwas absurd wenn man praktisch eingekreist ist.

Der Lkr. Miesbach hat jetzt beschlossen bis 31.01. keinen auswärtigen Ausflugsverkehr mehr reinzulassen.

ZitatDer Landkreis Miesbach macht von der Möglichkeit Gebrauch, touristische Fahrten von Bürgern aus Landkreisen mit niedrigerer Inzidenz in den eigenen Landkreis mit höherer Inzidenz zu unterbinden. Bis zum 31 Januar 2021 dürfen keine touristischen Ausflugsfahrten mehr in den Landkreis unternommen werden. Fahrten zu anderen, nicht touristischen Zwecken wie Einkaufen, Berufsausübung etc. bleiben davon unberührt. Die Regelung solle am Donnerstag in Kraft treten und zunächst bis zum 31. Januar gelten, teilte das Landratsamt Miesbach am heutigen Mittwoch mit. Betroffen sind beliebte Ausflugsziele wie Tegernsee, Schliersee und Spitzinggebiet.

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html (https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html)

Sobald der Skitourismus wieder läuft wird es sowas sicher nicht mehr geben.  ::)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: almrausch am 17.01.2021, 12:41
Die Allgemeinverfügung des LK Miesbach gilt bis 31.1. Die generelle   bayrische Allgemeinverfügung sagt zur Aufhebung der 15 km Regelung   "Sie kann das Außerkrafttreten der Regelungen nach Satz 1 anordnen, wenn der in Satz 1 bestimmte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Danach kommt der Satz "Im Fall des Satz 1 können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte ferner anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.

Nun liegt der Inzidenzwert in Miesbach seit dem 14.1 wieder deutlich unter 200 und liegt heute bei ca. 140 und damit deutlich unter dem vom LK Rosenheim mit 160.

Ich halte mich vorbildlich seit Wochen an die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie und stehe voll dahinter. Wenn nun der Wert in Miesbach nächste Woche weiter unter 200 liegt und sogar unter dem vom LK Rosenheim bleibt, ist es für mich nicht mehr nachvollziehbar, warum ich nicht zum Langlaufen (alleine oder mit meinen Haushaltsangehörigen) nach Bayrischzell fahren dürfte.

Almrausch
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: mh am 17.01.2021, 16:22
Ich habe mich (bisher) auch an alle Regeln gehalten, auch an die, die ich völlig sinnlos oder sogar kontraproduktiv finde (da könnte ich jetzt weit ausholen). Der Inzidenzwert von Miesbach ist nur deshalb über 200 gestiegen, weil es einen Ausbruch in einem Seniorenheim -also einen klar definierten Hotspot- gab. Wieviel Sinn es in diesem Fall macht, den Rest der Bevölkerung ein- bzw. auszusperren, ist eh die Frage.
Angesichts der wochenlangen Diskussion um die Tagesgäste, die angeblich den gesamten Landkreis überschwemmen (mag für Spitzing zutreffen, für viele andere Gebiete des LK sicher nicht), habe ich doch sehr den Verdacht, dass man den Anstieg einfach als willkommenen Anlass genommen hat, die Ausflügler aus dem Münchner Umland auszusperren. Mit Corona-Prävention hat das überhaupt nichts zu tun, daher lässt sich auch die Frage nach dem Sinn nicht beantworten.

Spitzing und Sudelfeld sind und waren immer die klassischen Familienskigebiete für das Münchner Umland und bisher hat der LK Miesbach nie darüber geklagt und gut daran verdient. Ich glaube kaum, dass heuer mehr los ist als zu Zeiten mit Pistenskibetrieb und Gastronomie - aber derzeit bleibt halt kein Geld in der Region. Könnte das evtl. der Unterschied sein (hui, wie gemein)? Niemand hat die Miesbacher gezwungen, ihre Seen mit touristischem Gerümpel zu verbauen und ihre Hügel mit Speicherseen und Schneekanonen auszurüsten (letztere übrigens mit Steuergeldern, wenn ich mich recht erinnere).  Und warum beschneien sie denn ihre Skihügel, wenn niemand kommen soll? Mal schauen, wie nachtragend die Münchner sein werden, wenn Corona mal rum ist...

Mich nervt einfach die Heuchelei bei dieser Debatte.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 17.01.2021, 20:36
Interessant an der Pandemie ist, dass die Ausflugsgebiete auch ohne dem ganzen touristischen Mist voll sind und die Leute auch ohne dem Zeug auskommen können. Vielleicht mögen das manche nicht wahrhaben dass ein verschneiter Hang ohne Technik auch viele Menschen anzieht. Wäre bei zukünftigen Skiindustrie-Projekte vielleicht ein Argument gegen ein immer weiteres ausbauen...

Bin ja gespannt wie die Einheimischen sich freuen wenn die Tourimassen nach der Pandemie wieder kommen und alles verstopfen. Aber solange die Kohle zurückbleibt wird das vermutlich hingenommen und die wenigen die schon immer dagegen waren ignoriert.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 18.01.2021, 11:22
Ein aktueller Bericht vom Spitzingsee:
https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415/corona-spitzingsee-lockdown-bayern-radius-ausfluegler-verbot-polizei-muenchen-soeder-90171414.html (https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415/corona-spitzingsee-lockdown-bayern-radius-ausfluegler-verbot-polizei-muenchen-soeder-90171414.html)

ZitatBußgelder verhängt

Trotz Lockdown etliche Ausflügler am Spitzingsee - doch die Münchner fehlen: ,,Danke Söder"

Trotz Ausflugsverbot, Corona-Lockdown und 15 Kilometer-Bewegungsradius tummelten sich erneut etliche Ausflügler am Spitzingsee. Die Polizei griff mehrfach ein.

Mich erstaunt, wie uninformiert und naiv manche Menschen durch das Leben gehen. ::)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: mh am 18.01.2021, 16:56
Zitatdass die Ausflugsgebiete auch ohne dem ganzen touristischen Mist voll sind und die Leute auch ohne dem Zeug auskommen können.

Wenn Du damit die Gastronomie meinst, gebe ich dir Recht. Ansonsten war es ja nicht so, dass am Spitzing jungfräuliche Zustände geherrscht haben. Bevor diese Woche der echte Schnee kam, liefen am Spitzing tagein, tagaus die Schneekanonen auf vollen Touren. Bei der ansonsten schlechten Schneelage während der Weihnachtsferien war das Spitzing-Gebiet also einer der wenigen Orte in Bayern, wo man skifahren konnte. Und dann wundert man sich, dass es zugeht wie Hölle. Man hätte das Beschneien ja auch lassen können - dann hätte man zwar noch Rodler und Spaziergeher gehabt, aber keine Skifahrer. 

ZitatTrotz Lockdown etliche Ausflügler am Spitzingsee - doch die Münchner fehlen: ,,Danke Söder"
Mei, es kriegen halt nicht alle alles mit. Nicht jeder kennt vielleicht die exakten Grenzen des LK Miesbach auswendig (ich musste auch googeln und war erstaunt, wie groß das Ding ist). Und manche haben vielleicht die Stadt Miesbach und den LK verwechselt. Ich finde es -ehrlich gesagt- auch langsam recht verwirrend.
Das Zitat oben ist übrigens ein wenig aus dem Kontext gerissen. Wenn man den Artikel ganz liest, kommt es leicht ironisch aus dem Mund eines Getränkeverkäufers, der "dank Söder" keinen Alkohol mehr ausschenken darf und dem die Münchner als Kundschaft durchaus fehlen.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 19.01.2021, 10:41
Ein weiterer typischer Merkur-Artikel der Öl ins Feuer gießt und die Stimmung weiter aufheizt:

https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mittenwald-ort29073/mittenwald-dammkar-skitour-lebensgefahr-kritik-bergwacht-90172864.html (https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mittenwald-ort29073/mittenwald-dammkar-skitour-lebensgefahr-kritik-bergwacht-90172864.html)

Bei dem Foto mit dem Auto vor der Schranke lässt man natürlich das "M" im Kennzeichen sichtbar damit man zeigen kann wer die Bösen sind. Sowohl das Foto, als auch das M am Kennzeichen könnte man sich sparen wenn man nicht extra die Empörung anheizen will.

Aber es ist auf jedem Fall indiskutabel wenn die Leute irgendwo stehen wo sie behindern. Nur statt sich aufzuregen sollten die Gemeinden halt abschleppen lassen. Erst dann wird das Vergehen so teuer und vor allem lästig für den Übeltäter dass er es zukünftig vielleicht nicht mehr macht. Und sobald sich rumspricht dass bestimmte Regionen knallhart alles falsch geparkte abschleppen lassen werden sich die Leute daran halten.

Und bzgl. der Wahnsinnigen die bei solchen Lawinenlagen ins Dammkar gehen, da würde es vielleicht eher helfen wenn Zeitungen Artikel darüber schreiben was man bei der aktuellen Situation besser nicht macht und vor allem warum man es nicht machen sollte. Es ist ja nett, dass der DAV keine Tour der Woche mehr online stellt, aber vielleicht sollten sie gerade solche negative Beispiele mal dokumentiert an solchen Stellen präsentieren damit die Leute merken was sie für einen Blödsinn machen.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Reinhard am 19.01.2021, 19:43
Zur Anzeige der Corona-Leine (=Bewegungsradius 15 km) gibt es eine neue Lösung. Sie bietet neben der Darstellung des Radius ab der Grenzregion (kein Kreis, sondern Berücksichtigung des tatsächlichen Stadtgrenzenverlaufs) auch die Möglichkeit, GPX-Dateien hochzuladen und bietet zusätzlich das Feature, den Live-Standort auf dem Smartphone mit dem Radius abzugleichen.

https://www.canvayo.com/corona-15-km-rechner/ (https://www.canvayo.com/corona-15-km-rechner/)

So habe ich z.B. für Rosenheim herausgefunden, dass man zwar z.B. das Wildalpjoch besteigen kann, es liegt im Lkr RO. Bei der Anfahrt über den Tatzelwurm quert man allerdings auch den Miesbacher Landkreis und befindet ich somit - als Nicht-Miesbacher) in einer "verbotenen Zone". *

Richtigstellung:
Die Karte zeigt den 15km-Umkreis der Stadtgrenze von Rosenheim.
Bei der Anfahrt zum Wildalpjoch ist man zu 100% im LK Rosenheim.
Der Landkreis MB fängt erst kurz vorm Sudelfeldsattel an.
Obiger Text ist also missverständlich, da es sich um keine "verbotene Zone" handelt. Es wäre nur dann relevant, wenn auch für die Stadt Rosenheim die 15km-Regel zutreffen würde, als die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt. Davon entfernen wir uns Gott sei Dank täglich immer mehr ...
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Wim43 am 20.01.2021, 09:09
Zitat von: Reinhard am 19.01.2021, 19:43

Richtigstellung:
Es wäre nur dann relevant, wenn auch für die Stadt Rosenheim die 15km-Regel zutreffen würde, als die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt. Davon entfernen wir uns Gott sei Dank täglich immer mehr ...

???
So habe ich das verstanden: Die Stadt Rosenheim ist von der 15 km Regel betroffen, und diese gilt 7 Tage, unabhängig, wie sich in dieser Zeit der Inzidenzwert verbessert. Oder habe ich das falsch verstanden?

Zitat: "Außer Kraft gesetzt ist die Regel erst, wenn der Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten wurde. Das bayerische Innenministerium informiert täglich, in welchen Landkreise und kreisfreien Städte der 15-Kilometer-Radius aktuell gilt. Die Übersicht wird laufend aktualisiert."

In der aktuellen Liste Stand 20.01.2021 ist Rosenheim von der Regel betroffen.

Ciao
wim43
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Bergautist am 20.01.2021, 10:59
Zitat von: wim43 am 20.01.2021, 09:09
In der aktuellen Liste Stand 20.01.2021 ist Rosenheim von der Regel betroffen.
Da die "aktuelle Liste" immer wieder Fehler enthält, hier das Original:

https://www.rosenheim.de/aktuell-rathaus/inzidenz-ueber-200-fuer-rosenheim-gilt-der-15-kilometer-radius-fuer-touristische-tagesaufluege.html (https://www.rosenheim.de/aktuell-rathaus/inzidenz-ueber-200-fuer-rosenheim-gilt-der-15-kilometer-radius-fuer-touristische-tagesaufluege.html)

Leider ist die immer wieder zitierte RKI-Seite nicht nur extrem langsam, sondern auch sonst nicht wirklich brauchbar.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: mh am 20.01.2021, 11:33
ZitatMich erstaunt, wie uninformiert und naiv manche Menschen durch das Leben gehen.

Ich "oute" mich jetzt: ich blicke nicht mehr durch!
Gilt die 15-km-Regel jetzt nur für die Stadt Rosenheim oder den ganzen Landkreis RO? Dürfen nur die Rosenheimer max. 15 km von ihrer Stadtgrenze weg oder darf auch keiner von außen hinein? Darf man als "Fremdling" den LK betreten?

Dafür, dass es so ein Durcheinander gibt und offenbar selbst bei den "Locals" Verwirrung herrscht, finde ich die Strafen ganz schön drakonisch. Wenn die Seiten des Innenministeriums und des RKI nicht aktuell sind, finde ich es vom einzelnen ganz schön viel verlangt, sich ständig in den Medien aufzusynchronisieren und Buch zu führen, wann er wo hin darf. Aber vermutlich ist die Verwirrung Teil des Plans, wir sollen halt alle nicht mehr vor die Tür.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: mh am 20.01.2021, 12:20
Kaum sucht man eine Stunde, schon hat man's:
Aus https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php: (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php)

ZitatDer 15-Kilometer-Radius gilt für diejenigen, die in einem Ort mit einer Corona-Inzidenz über 200 wohnen. Wenn der eigene Wohnort unter einer Inzidenz von 200 liegt, gilt die 15-Kilometer-Beschränkung nicht und Ausflüge sind – auch in Gebiete mit einer Inzidenz über 200 – erlaubt. Allerdings können die Kreisverwaltungsbehörden dieser Hotspots touristische Tagesausflüge in ihre Gebiete ganz untersagen. Dann spielt es auch keine Rolle, aus welcher Inzidenz-Zone man selbst kommt.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 20.01.2021, 13:17
Zitat von: wim43 am 20.01.2021, 09:09
???
So habe ich das verstanden: Die Stadt Rosenheim ist von der 15 km Regel betroffen, und diese gilt 7 Tage, unabhängig, wie sich in dieser Zeit der Inzidenzwert verbessert. Oder habe ich das falsch verstanden?

Diese Regelung gilt solange bis die Stadt Rosenheim an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 200 unterschritten hat. D.h. wenn es sechs Tage eine Inzidenz von <200 hat und am siebten ist man wieder darüber beginnt der "Timer" von neuen und man muss wieder bei Null beginnen und sieben neue Tage drunter haben.



Zitat von: Bergautist am 20.01.2021, 10:59
Leider ist die immer wieder zitierte RKI-Seite nicht nur extrem langsam, sondern auch sonst nicht wirklich brauchbar.

Die RKI-Seite finde ich auch nicht sonderlich gelungen. Wenn man sich etwas damit beschäftigt hat ist sie ganz ok. Sie ist aber ziemlich ineffizient und langsam.

Ich gehe daher lieber auf die Seite https://www.corona-in-zahlen.de/ (https://www.corona-in-zahlen.de/) dort werden die RKI-Zahlen direkt genommen, aber deutlich schneller und übersichtlicher dargestellt.

Wer jetzt die Daten für die Stadt Rosenheim sehen will kann sich diesen Link gleich abspeichern:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/ (https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/)

Vorsicht: Der neueste Wert des Tages findet sich manchmal etwas verspätet in der Kurve(!). Bei den direkten Zahlenwerten darüber ist er aber immer schon vorhanden.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Wim43 am 20.01.2021, 15:06
Zitat von: MANAL am 20.01.2021, 13:17
Diese Regelung gilt solange bis die Stadt Rosenheim an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 200 unterschritten hat. D.h. wenn es sechs Tage eine Inzidenz von <200 hat und am siebten ist man wieder darüber beginnt der "Timer" von neuen und man muss wieder bei Null beginnen und sieben neue Tage drunter haben.



Wer jetzt die Daten für die Stadt Rosenheim sehen will kann sich diesen Link gleich abspeichern:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/ (https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/)

Vorsicht: Der neueste Wert des Tages findet sich manchmal etwas verspätet in der Kurve(!). Bei den direkten Zahlenwerten darüber ist er aber immer schon vorhanden.

Danke für den Link. Da auf dieser Seite der Inzidenzwert für die Stadt Rosenheim am 16. Januar noch 203 (soeben aus der Kurve entnommen) betrug, besteht also die 15 km-Regelung noch. Dann würde das immerhin auch mit anderen Listen, wie z.B. dem des Bayer. Innenministeriums übereinstimmen.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Reinhard am 20.01.2021, 16:10
Auch mir geht's teilweise genauso wie mh. Deshalb habe ich mich jetzt direkt bei den Corona-Hotlines der Stadt und des Landkreises Rosenheim erkundigt, was die Auslegung der 15km-Regelung betrifft.


Stadt Rosenheim:

MANAL hat uns bereits diesen Link mit der Kurve mitgeteilt:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/ (https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/)

Um die 7-Tage-Inzidenz in Zahlen nachzuverfolgen, gibt es bei der Stadt diese Seite:
https://www.rosenheim.de/aktuell-rathaus/infektionsgeschehen-im-romed-klinikverbund-und-aktuelle-7-tage-inzidenz-der-stadt-rosenheim-quelle.html (https://www.rosenheim.de/aktuell-rathaus/infektionsgeschehen-im-romed-klinikverbund-und-aktuelle-7-tage-inzidenz-der-stadt-rosenheim-quelle.html)

Hier ganz nach unten scrollen. Wie MANAL schon  sagte, war der letzte Wert über 200 am 15.1.2021, nämlich 202,99. Seitdem lag der Wert jeden Tag darunter. Wenn er volle 7 Tage lang unter 200 bleibt, kann die 15km-Regel wieder außer Kraft gesetzt werden (wim43 hat recht gehabt). Volle 7 Tage bedeutet: Vom 16.1. bis einschließlich 22.1.2021. Dann kann ab 23.1. (Samstag) wieder mehr als 15km gefahren werden.

Aber: Die Stadt hat die Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern. Dies sollte in der lokalen Presse und/oder auf der Webseite der Stadt angekündigt werden.


Landkreis Rosenheim:

Die Werte des Landkreises Rosenheim sind leider nicht so schön in Form einer Liste dargestellt.
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20rosenheim/ (https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20rosenheim/)
Hier muss man mit der Maus über die Statistikkurve fahren, um die einzelnen Daten abzulesen (Vorsicht: Ablesefehler mit der Maus möglich). Allerdings liegt der Inzidenzwert des Landkreises seit 25.12.2020 unter 200.


Weitere Städte und Landkreise:

Auf nachfolgender Seite sieht man den aktuellen Inzidenzwert aller Städte und Kreise für ganz Bayern, aber leider nicht den Verlauf der letzten Wochen:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm)

Hier sind alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgeführt, die von der 15km-Regelung betroffen sind:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php)
Diese Liste wird täglich bis spätestens 11:00 Uhr aktualisiert.

Leider fehlt auch hier die Angabe, seit wann bzw. wie lange noch voraussichtlich die 15km-Regel gilt.
Diese Angabe sollte man eigentlich auf der jeweiligen Webseite des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt finden.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Reinhard am 21.01.2021, 08:26
Passend dazu, heute in unserer Heimatzeitung:

ZitatWird Ausflugsverbot bald aufgehoben?
Rosenheim will Lage weiter beobachten Rosenheim – Kann Rosenheim zum Wochenende bereits mit Lockerungen hinsichtlich der 15-Kilometer-Beschränkung rechnen? Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz lässt Hoffnung aufkeimen. Seit Samstag befindet sie sich unter dem Schwellenwert 200, ab dem der Ausflugsradius eingeschränkt ist – und er befindet sich seither im Sinkflug. Aktueller Wert: 151. Mit Ende der Urlaubszeit waren die Corona-Fallzahlen der Stadt Rosenheim nach oben geschnellt. Seit dem 11. Januar gilt deshalb für die Einwohner der Stadt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit: Sie dürfen sich für ,,touristische Tagesausflüge" nicht über einen Radius von 15 Kilometern über die Stadtgrenze hinaus bewegen. Aufheben kann die Regelung die kreisfreie Stadt Rosenheim selbst: Sobald der Schwellenwert von 200 mindestens sieben Tage in Folge unterschrien wird. Bei gleichbleibender Tendenz könnte dies am Freitag erreicht werden – was allerdings für das Wochenende noch nicht den Freifahrtschein für Ausflügler bedeutet. Denn: Die Aufhebung liegt letztendlich im Ermessen der Stadt – und die will die Situation vorerst noch weiter beobachten, wie Sprecher Thomas Bugl auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen erklärt. ,,Wir werden die Situation über Freitag hinaus betrachten, um auch mögliche Meldedefizite ausschließen zu können." Die Folge: Die Rosenheimer werden sich wohl auch über das Wochenende hinaus noch in Geduld üben müssen.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 22.01.2021, 11:34
Eine Ansage vom Ministerium bzgl. Ausflugsverbote obwohl die Inzidenz deutlich drunter liegt:

Zitat,,So wird die Allgemeinverfügung im Regelfall wieder aufzuheben sein, wenn die Inzidenz dauerhaft und deutlich unter den Schwellenwert fällt und keine Anhaltspunkte für eine weiterhin erhöhte Infektionsgefahr mehr bestehen."

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html (https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Infothek am 23.01.2021, 11:52
Erfreuliche Nachricht für alle Rosenheimerinnen und Rosenheimer: Die wegen der zuletzt hohen 7-Tage-Inzidenz geltende 15 km-Grenze für einen Aufenthalt außerhalb der Stadt kann wieder aufgehoben werden. Ab sofort (23.1.2021) 0.00 Uhr sind touristische Ausflüge und Freizeitaktivitäten außerhalb der 15 km-Grenze um Rosenheim, aber innerhalb des Bundesgebietes wieder unbeschränkt möglich.
mehr auf rosenheim.de (https://www.rosenheim.de/aktuell-rathaus/15-km-regel-wird-ab-samstag-fuer-rosenheim-aufgehoben.html)

Auch der Landkreis Miesbach hat die Beschränkung aufgehoben:
mehr auf landkreis-miesbach.de (https://www.landkreis-miesbach.de/Startseite/Coronavirus-Informationen-f%C3%BCr-den-Landkreis-Miesbach.php?object=tx,2716.5&ModID=7&FID=2823.1570.1)
Die Allgemeinverfügung zur Untersagung touristischer Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach bleibt vorerst weiterhin bis zum 31.01. bestehen. Am kommenden Montag entscheidet die Koordinierungsgruppe, ob eine vorzeitige Aufhebung in Betracht kommt.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: mh am 25.01.2021, 13:53
Ab morgen (Dienstag, 26.1.2021) wird das Ausflugsverbot für den LK Miesbach aufgehoben.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-miesbach-tegernsee-ausflugsverbot-1.5184897 (https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-miesbach-tegernsee-ausflugsverbot-1.5184897)

Ob die im Internet kursierende Aufforderung, den Münchnern die Autos zu zerkratzen, auch aufgehoben wurde, weiß ich nicht.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Chiemgauer77 am 25.01.2021, 13:59
Weiß jemand wie es sich mit der Durchfahrt durch einen LKR mit Ausflugverbot verhält? Angenommen aus meinen LKR heraus, und in den Ziellandkreis hinein sind Ausflüge erlaubt, aber einen dazwischenliegender LKR verbietet Ausflüge in diesem hinein, und ich muss ja durchfahren.
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 25.01.2021, 14:10
Ich würde sagen die Durchfahrt durch den Landkreis ist nicht verboten, auch wenn man einen touristischen Ausflug macht, solange dieser Ausflug nicht in dem Landkreis stattfindet. Würde bei manchen Landkreisen auch schwierig werden wenn man nicht rauskommt (z.B. beim Fall Stadt Rosenheim < 200 und Land Rosenheim >200 mit zusätzlichem Ausflugsverbot).

Juristisch würde ich in der Allgemeinverfügung vom Lkr MB auch so lesen:
https://www.landkreis-miesbach.de/media/custom/2823_2013_1.PDF?1610524604 (https://www.landkreis-miesbach.de/media/custom/2823_2013_1.PDF?1610524604)

Zitat1.Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach sind untersagt.

"In den Landkreis" bedeutet für mich, dass man Touristische Tagesausflüge die nicht "in den Landkreis" gehen auch nicht verbietet. Man muss dem Polizisten halt glaubhaft machen, dass man von München z.B. durch den Lkr MB hindurch zum Sudelfeld hochfährt aber erst im Lkr RO was unternimmt. Wie das in der Praxis aussieht weiß ich nicht. Aber so wie die Medienberichte waren haben die Kontrollen ja erst vor Ort, z.B. am Spitzingsee, stattgefunden wo man sich dann nicht mehr rausreden kann wenn man auf Ski dort erwischt wird. Auf Gebiet von RO können sie sich eine Kontrolle dann sparen weil das ja erlaubt ist.

Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Chiemgauer77 am 25.01.2021, 14:17
Danke für deine hilfreiche Antwort. Ist nachvollziehbar.  :)
Titel: Ausflugsverbot in den LK Miesbach aufgehoben
Beitrag von: efs am 25.01.2021, 14:41
Das Ausflugsverbot in den Landkreis Miesbach ist ab morgen, Dienstag 26.1.2021, aufgehoben:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausflugsverbot-im-landkreis-miesbach-aufgehoben,SN6PfUG (https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausflugsverbot-im-landkreis-miesbach-aufgehoben,SN6PfUG)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: Reinhard am 26.01.2021, 20:50
Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute überraschend die 15-k-Regel für Bayern gekippt - vorläufig.
mehr (https://www.merkur.de/bayern/corona-bayern-15-kilometer-regel-soeder-verwaltungsgericht-kippt-news-aktuell-gericht-zr-90181194.html)
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: geroldh am 26.01.2021, 21:01
Zitat von: geroldh am 06.01.2021, 11:22Wollen mal hoffen, dass wir diesen "Schmarrn" in/um RO nicht brauchen...  ::)

Nur "gut", dass wir über diesen Blödsinn drei Wochen lang diskutieren konnten - und ihn in RO auch vollumfänglich mitmachen "durften"...  #prost#

(...wenn auch nicht so "krankhaft" wie in/um Passau... [vgl. 13.01.2021])
Titel: Re: Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze
Beitrag von: MANAL am 29.01.2021, 09:30
Die 15km-Regel ist nun auch offiziell gestrichen:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-15-kilometer-regel-hotspots-1.5184897 (https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-15-kilometer-regel-hotspots-1.5184897)

ZitatVerwaltungsgerichtshof hat sie am Dienstag vorläufig außer Kraft gesetzt, nun streicht sie die Staatsregierung ganz: Die umstrittene 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots ist Geschichte. In der Nacht veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, in der sie nicht mehr enthalten ist.

Aber Vorsicht, Kreise können bei hoher Inzidenz weiter Ausflugsverbote erlassen. D.h. man darf auf weiterhin nicht in den Landkreis BGL rein!

ZitatWeiter möglich bleibt aber, dass Hotspot-Landkreise Ausflügler von außerhalb aussperren können - dies hatte auch der Verwaltungsgerichtshof gebilligt.
Titel: BGL hebt Einreisesperre ab Montag wieder auf
Beitrag von: MANAL am 29.01.2021, 22:49
Gute Nachrichten für uns Bergverrückte, der Lkr BGL hebt ab Montag die Einreisesperre auf und man kann wieder dort  auf Touren gehen!  #danke1#

ZitatFreitag, 29. Januar, 17.13 Uhr: Von Montag werden auch wieder Tagesausflüge in das Berchtesgadener Land erlaubt sein. Dies teilte das Landratsamt in Bad Reichenhall am Freitag mit. Man habe sich entschlossen, den geltenden Ausflugsstopp zum 31. Januar auslaufen zu lassen, weil die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen inzwischen auch im Berchtesgadener Land mehrere Tage in Folge unter dem Wert 200 lag.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-berchtesgadener-land-einreisesperre-1.5184897 (https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-berchtesgadener-land-einreisesperre-1.5184897)