MTB Pendling / Kalaalm
 

        

Rechtliche Hinweise

Oft bewegt man sich beim Mountainbiken außerhalb der Gesetze, ohne sich dessen bewusst zu sein. Im schlimmsten Fall, z.B. bei einem Unfall, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher und finanzieller Art kommen.

Österreich: In Österreich ist das Mountainbiken im Gebirge grundsätzlich verboten, außer die Wege sind extra als Radwege gekennzeichnet.

Deutschland: Das Biken ist grundsätzlich erlaubt, aber das Fahren abseits der Wege ist verboten. Details sind auf Länderebene festgelegt, deshalb gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Da wir von roBerge.de nicht wissen, welche der von uns vorgestellten MTB-Routen in der Gegenwart oder Zukunft offiziell verboten oder freigegeben werden, beschreiben wir hier die Touren so, wie sie aufgrund der Kenntnis des Autors technisch als befahrbar gelten. Dies heißt nicht unbedingt, dass die beschriebenen Touren auch erlaubt sind. Sofern uns Einschränkungen bekannt sind, geben wir in der betreffenden Tourenbeschreibung einen Hinweis.
Deshalb ist es für jede Tourenplanung selbstverständlich, dass man sich an geeigneten Stellen (Gemeinde, Grundstückseigentümer, Tourismusbüros, Polizei, Gendarmerie) Auskunft über die Befahrbarkeit der Strecken einholt. Die von uns angegebenen Links zu den Tourismusbüros sind hierzu eine Hilfe. Wir weisen extra darauf hin, dass wir insbesondere für die rechtliche Befahrbarkeit der beschriebenen Touren sowie für Fehler in den Beschreibungen keinerlei Haftung übernehmen können!




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MTB Pendling / Kalaalm

Begonnen von Rene6768, 31.10.2005, 09:11

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Rene6768

Hallo zusammen !

Am Samstag war ich am Pendling und bin über die Kalaalm abgestiegen.
Dabei fielen mir die vielen neuen Verbotsschilder speziell für Radler auf. Es sind auch kaum welch hochgefahren, ganz im Gegensatz zu früher. Weiß
da jemand mehr, oder gibt es dort einen Bikerhasser a la Asten   ;) ?????

@Reinhard : Du hast die Beschreibung der Tour ja auch hier im Forum

Viele Grüße

René

Traudl

Hallo Rene,
ich weiß zwar nicht was sich am Pendling MTB-mäßig abspielt, aber mir sind letzte Woche speziell am Spitzinggebiet auch viele Verbotsschilder aufgefallen.
Dass manche Wege für Biker gesperrt sind - auch wenn man sein Rad trägt oder schiebt - ist mir allerdings neu.
Irgendwie versteh' ich da den Sinn nicht  ??? oder kommts jetzt schon drauf an, welche Art Last man trägt (Rucksack, Kraxn, Radl....)  ::)
Grüsse
Traudl


Reinhard

Wir sind heute übers Dreibrunnenjoch und die Kalaalm zum Kufsteiner Haus gefahren. Dieser Weg mündet ja erst weit nach Schneeberg auf die bekannte Route ein. Und obwohl wir genau aupassten  :) konnten wir keine einziges Verbotsschild für Radler entdecken. Entweder sind die Schilder wieder weg, oder es gibt im unteren Bereich, wo die meisten starten, doch noch Verbotsschilder. Außer uns waren noch viele andere Biker unterwegs.
Vielleicht haben die Verantwortlichen eingesehen, dass wir auch ganz normale Leute sind, die das Geld rauffahren .... ;D

Bernhard G.

Das Schild sieht so aus, als ob es ein MTB-Hasser in einem Anfall von Amtsanmaßung aufgestellt hat. Gültigkeit haben die wohl keine. Solagne es keine Privatstraße ist, kann nicht irgend ein Almbauer den Weg für MTB-Fahrer sperren. Ein offizielles Verbot wird sich immer gegen das Befahren, nie aber gegen das Tragen oder Schieben richten. Rein rechtlich kann man ja zwischen einem Wanderer und einem gehenden MTBler gar nicht unterscheiden.

Allerdings kann ich den Zorn mancher Almbauern und Wirte auf die MTB-Fahrer schon verstehen. Leider gibt es genügend Rücksichtlose, die den Berg runterbrechen und die Wanderer in Angst und Schrecken versetzen.