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Haftungsfrage bei gemeinsamen Touren

Begonnen von Reinhard, 20.03.2022, 09:49

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Reinhard

Immer wieder kommt es leider zum Bergunfällen.  Aus diesem Anlass wollen wir über die Haftungsfrage bei gemeinsamen Bergtouren von roBerge-Mitgliedern und -Nichtmitgliedern aufklären.

Die ursprüngliche Idee war, dass man sich auf Wunsch einiger hin und wieder zu einer gemeinsamen Bergtour trifft. Diesen Vorschlag hatten wir gerne aufgenommen, dafür gab es schon Jahre zuvor das Board "Kontaktbörse".

Bei diesen zwanglos vereinbarten Treffen (frühere Bezeichnung: Ü60-Gruppe) handelt es sich nicht um offizielle oder inoffizielle Veranstaltungen von roBerge. Gleiches gilt auch für einzelne Gruppen, die ihre Touren nicht im Forum offen, sondern z.B. über die persönlichen Nachrichten der Forumssoftware, per Email, telefonisch oder anderweitig vereinbaren.

Es muss allen Teilnehmern klar sein, dass es sich bei all diesen Touren um lose Treffen einzelner Personen handelt. Keineswegs handelt es sich um Veranstaltungen von roBerge.de. Auch wenn hin und wieder zufällig mal ein ausgebildeter Bergführer, Wanderführer oder ein Moderator/Admin von roBerge dabei ist, nimmt dieser immer nur als normaler Wanderer teil. Es gibt auch keinen Gruppenleiter oder Ähnliches.

Deshalb kann, sollte es einmal zu einem Unfall kommen, seitens roBerge.de, des Forumsbetreibers, der Admins oder Moderatoren keinerlei Haftung übernommen wird.
Jeder geht auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.


#vielglueck#


Weitere Hinweise:
1. Wir empfehlen allen Teilnehmern, eine Privathaftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.
2. Bergtouren-Knigge: Alle Teilnehmer richten sich bei ihren gemeinsamen Bergtouren immer nach den Schwächsten, sowohl hinsichtlich Geschwindigkeit als auch Schwierigkeitsgrad.
3. Eine Gruppe sollte möglichst zusammen bleiben. Anderweitige Vereinbarungen sind aber möglich und werden kurzfristig vor Ort getroffen.

Weiterhin viel Spass bei unseren gemeinsamen Bergtouren!

#vielspass#

steff

Servus Reinhard,

traurig, dass man heute sowas ausdrücklich erwähen muss, aber Du hast natürlich vollkommen recht. In unserer Vollkasko-Gesellschaft wird oft glei nach am  Schuldigen gesucht.

Wenns de friara gschmissn hod, bist schnell wieder aufgstandn und host ghoff, dass de koana gseng hod, wia douschad das de gstellt host. Heut weard glei da Anwalt ogruafa, weil de Strass ned grammt ist oder im Herbst Laab drauf liegt.

Do mua i unweigerlich an Gerhard Polt denken  #hihi#  https://www.youtube.com/watch?v=tWiO7porlMs#

Wim43

Hier hat aus meiner Sicht das LG München eine Urteilsbegründung abgegeben, die bei privat verabredeten Bergtouren die Haftungsfrage signifikant zurecht rückt.

https://www.ovb-heimatzeitungen.de/bayern/2023/10/25/wanderin-muss-heli-einsatz-zahlen.ovb


ZitatWichtig, um Missverständnissen vorzubeugen:
Gerichtsurteile stellen grundsätzlich eine Einzelfall -Entscheidung dar über den jeweiligen individuellen Sachverhalt und können nicht verallgemeinert werden.
[Admin]