Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze - Seite 2
 

       

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Umkreisbeschränkung - Berechnung der 15 KM Grenze

Begonnen von efs, 05.01.2021, 20:41

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geroldh

Zitat von: MANALEs wird immer absurder. ...
::)  ::)  Zwar "etwas" außerhalb des roBerge-Gebiets... aber (bald?) eine vergleichbare Konstellation für RO ?  #sleep#
Zitat15-Kilometer-Regel sorgt für Ärger:
Wer darf wohin? Kurioser Zoff zwischen Stadt und Kreis Passau - ein "Münchner" * versucht zu vermitteln...
Weil der Kreis Passau wegen hoher Corona-Zahlen keine Auswärtigen mehr hineinlässt und die Bürger der Stadt Passau sich nur maximal 15 Kilometer wegbewegen dürfen, sind die Passauer quasi eingeschlossen. Auch nach Österreich ist der Weg dicht.
...
Quelle

https://www.youtube.com/watch?v=VvdEgkqei6c#   :laugh:

MANAL

Das ist wirklich alles etwas absurd wenn man praktisch eingekreist ist.

Der Lkr. Miesbach hat jetzt beschlossen bis 31.01. keinen auswärtigen Ausflugsverkehr mehr reinzulassen.

ZitatDer Landkreis Miesbach macht von der Möglichkeit Gebrauch, touristische Fahrten von Bürgern aus Landkreisen mit niedrigerer Inzidenz in den eigenen Landkreis mit höherer Inzidenz zu unterbinden. Bis zum 31 Januar 2021 dürfen keine touristischen Ausflugsfahrten mehr in den Landkreis unternommen werden. Fahrten zu anderen, nicht touristischen Zwecken wie Einkaufen, Berufsausübung etc. bleiben davon unberührt. Die Regelung solle am Donnerstag in Kraft treten und zunächst bis zum 31. Januar gelten, teilte das Landratsamt Miesbach am heutigen Mittwoch mit. Betroffen sind beliebte Ausflugsziele wie Tegernsee, Schliersee und Spitzinggebiet.

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html

Sobald der Skitourismus wieder läuft wird es sowas sicher nicht mehr geben.  ::)

almrausch

Die Allgemeinverfügung des LK Miesbach gilt bis 31.1. Die generelle   bayrische Allgemeinverfügung sagt zur Aufhebung der 15 km Regelung   "Sie kann das Außerkrafttreten der Regelungen nach Satz 1 anordnen, wenn der in Satz 1 bestimmte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Danach kommt der Satz "Im Fall des Satz 1 können die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte ferner anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.

Nun liegt der Inzidenzwert in Miesbach seit dem 14.1 wieder deutlich unter 200 und liegt heute bei ca. 140 und damit deutlich unter dem vom LK Rosenheim mit 160.

Ich halte mich vorbildlich seit Wochen an die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie und stehe voll dahinter. Wenn nun der Wert in Miesbach nächste Woche weiter unter 200 liegt und sogar unter dem vom LK Rosenheim bleibt, ist es für mich nicht mehr nachvollziehbar, warum ich nicht zum Langlaufen (alleine oder mit meinen Haushaltsangehörigen) nach Bayrischzell fahren dürfte.

Almrausch

mh

Ich habe mich (bisher) auch an alle Regeln gehalten, auch an die, die ich völlig sinnlos oder sogar kontraproduktiv finde (da könnte ich jetzt weit ausholen). Der Inzidenzwert von Miesbach ist nur deshalb über 200 gestiegen, weil es einen Ausbruch in einem Seniorenheim -also einen klar definierten Hotspot- gab. Wieviel Sinn es in diesem Fall macht, den Rest der Bevölkerung ein- bzw. auszusperren, ist eh die Frage.
Angesichts der wochenlangen Diskussion um die Tagesgäste, die angeblich den gesamten Landkreis überschwemmen (mag für Spitzing zutreffen, für viele andere Gebiete des LK sicher nicht), habe ich doch sehr den Verdacht, dass man den Anstieg einfach als willkommenen Anlass genommen hat, die Ausflügler aus dem Münchner Umland auszusperren. Mit Corona-Prävention hat das überhaupt nichts zu tun, daher lässt sich auch die Frage nach dem Sinn nicht beantworten.

Spitzing und Sudelfeld sind und waren immer die klassischen Familienskigebiete für das Münchner Umland und bisher hat der LK Miesbach nie darüber geklagt und gut daran verdient. Ich glaube kaum, dass heuer mehr los ist als zu Zeiten mit Pistenskibetrieb und Gastronomie - aber derzeit bleibt halt kein Geld in der Region. Könnte das evtl. der Unterschied sein (hui, wie gemein)? Niemand hat die Miesbacher gezwungen, ihre Seen mit touristischem Gerümpel zu verbauen und ihre Hügel mit Speicherseen und Schneekanonen auszurüsten (letztere übrigens mit Steuergeldern, wenn ich mich recht erinnere).  Und warum beschneien sie denn ihre Skihügel, wenn niemand kommen soll? Mal schauen, wie nachtragend die Münchner sein werden, wenn Corona mal rum ist...

Mich nervt einfach die Heuchelei bei dieser Debatte.

MANAL

Interessant an der Pandemie ist, dass die Ausflugsgebiete auch ohne dem ganzen touristischen Mist voll sind und die Leute auch ohne dem Zeug auskommen können. Vielleicht mögen das manche nicht wahrhaben dass ein verschneiter Hang ohne Technik auch viele Menschen anzieht. Wäre bei zukünftigen Skiindustrie-Projekte vielleicht ein Argument gegen ein immer weiteres ausbauen...

Bin ja gespannt wie die Einheimischen sich freuen wenn die Tourimassen nach der Pandemie wieder kommen und alles verstopfen. Aber solange die Kohle zurückbleibt wird das vermutlich hingenommen und die wenigen die schon immer dagegen waren ignoriert.

MANAL

Ein aktueller Bericht vom Spitzingsee:
https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415/corona-spitzingsee-lockdown-bayern-radius-ausfluegler-verbot-polizei-muenchen-soeder-90171414.html

ZitatBußgelder verhängt

Trotz Lockdown etliche Ausflügler am Spitzingsee - doch die Münchner fehlen: ,,Danke Söder"

Trotz Ausflugsverbot, Corona-Lockdown und 15 Kilometer-Bewegungsradius tummelten sich erneut etliche Ausflügler am Spitzingsee. Die Polizei griff mehrfach ein.

Mich erstaunt, wie uninformiert und naiv manche Menschen durch das Leben gehen. ::)

mh

Zitatdass die Ausflugsgebiete auch ohne dem ganzen touristischen Mist voll sind und die Leute auch ohne dem Zeug auskommen können.

Wenn Du damit die Gastronomie meinst, gebe ich dir Recht. Ansonsten war es ja nicht so, dass am Spitzing jungfräuliche Zustände geherrscht haben. Bevor diese Woche der echte Schnee kam, liefen am Spitzing tagein, tagaus die Schneekanonen auf vollen Touren. Bei der ansonsten schlechten Schneelage während der Weihnachtsferien war das Spitzing-Gebiet also einer der wenigen Orte in Bayern, wo man skifahren konnte. Und dann wundert man sich, dass es zugeht wie Hölle. Man hätte das Beschneien ja auch lassen können - dann hätte man zwar noch Rodler und Spaziergeher gehabt, aber keine Skifahrer. 

ZitatTrotz Lockdown etliche Ausflügler am Spitzingsee - doch die Münchner fehlen: ,,Danke Söder"
Mei, es kriegen halt nicht alle alles mit. Nicht jeder kennt vielleicht die exakten Grenzen des LK Miesbach auswendig (ich musste auch googeln und war erstaunt, wie groß das Ding ist). Und manche haben vielleicht die Stadt Miesbach und den LK verwechselt. Ich finde es -ehrlich gesagt- auch langsam recht verwirrend.
Das Zitat oben ist übrigens ein wenig aus dem Kontext gerissen. Wenn man den Artikel ganz liest, kommt es leicht ironisch aus dem Mund eines Getränkeverkäufers, der "dank Söder" keinen Alkohol mehr ausschenken darf und dem die Münchner als Kundschaft durchaus fehlen.

MANAL

Ein weiterer typischer Merkur-Artikel der Öl ins Feuer gießt und die Stimmung weiter aufheizt:

https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mittenwald-ort29073/mittenwald-dammkar-skitour-lebensgefahr-kritik-bergwacht-90172864.html

Bei dem Foto mit dem Auto vor der Schranke lässt man natürlich das "M" im Kennzeichen sichtbar damit man zeigen kann wer die Bösen sind. Sowohl das Foto, als auch das M am Kennzeichen könnte man sich sparen wenn man nicht extra die Empörung anheizen will.

Aber es ist auf jedem Fall indiskutabel wenn die Leute irgendwo stehen wo sie behindern. Nur statt sich aufzuregen sollten die Gemeinden halt abschleppen lassen. Erst dann wird das Vergehen so teuer und vor allem lästig für den Übeltäter dass er es zukünftig vielleicht nicht mehr macht. Und sobald sich rumspricht dass bestimmte Regionen knallhart alles falsch geparkte abschleppen lassen werden sich die Leute daran halten.

Und bzgl. der Wahnsinnigen die bei solchen Lawinenlagen ins Dammkar gehen, da würde es vielleicht eher helfen wenn Zeitungen Artikel darüber schreiben was man bei der aktuellen Situation besser nicht macht und vor allem warum man es nicht machen sollte. Es ist ja nett, dass der DAV keine Tour der Woche mehr online stellt, aber vielleicht sollten sie gerade solche negative Beispiele mal dokumentiert an solchen Stellen präsentieren damit die Leute merken was sie für einen Blödsinn machen.

Reinhard

Zur Anzeige der Corona-Leine (=Bewegungsradius 15 km) gibt es eine neue Lösung. Sie bietet neben der Darstellung des Radius ab der Grenzregion (kein Kreis, sondern Berücksichtigung des tatsächlichen Stadtgrenzenverlaufs) auch die Möglichkeit, GPX-Dateien hochzuladen und bietet zusätzlich das Feature, den Live-Standort auf dem Smartphone mit dem Radius abzugleichen.

https://www.canvayo.com/corona-15-km-rechner/

So habe ich z.B. für Rosenheim herausgefunden, dass man zwar z.B. das Wildalpjoch besteigen kann, es liegt im Lkr RO. Bei der Anfahrt über den Tatzelwurm quert man allerdings auch den Miesbacher Landkreis und befindet ich somit - als Nicht-Miesbacher) in einer "verbotenen Zone". *

Richtigstellung:
Die Karte zeigt den 15km-Umkreis der Stadtgrenze von Rosenheim.
Bei der Anfahrt zum Wildalpjoch ist man zu 100% im LK Rosenheim.
Der Landkreis MB fängt erst kurz vorm Sudelfeldsattel an.
Obiger Text ist also missverständlich, da es sich um keine "verbotene Zone" handelt. Es wäre nur dann relevant, wenn auch für die Stadt Rosenheim die 15km-Regel zutreffen würde, als die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt. Davon entfernen wir uns Gott sei Dank täglich immer mehr ...

Wim43

Zitat von: Reinhard am 19.01.2021, 19:43

Richtigstellung:
Es wäre nur dann relevant, wenn auch für die Stadt Rosenheim die 15km-Regel zutreffen würde, als die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt. Davon entfernen wir uns Gott sei Dank täglich immer mehr ...

???
So habe ich das verstanden: Die Stadt Rosenheim ist von der 15 km Regel betroffen, und diese gilt 7 Tage, unabhängig, wie sich in dieser Zeit der Inzidenzwert verbessert. Oder habe ich das falsch verstanden?

Zitat: "Außer Kraft gesetzt ist die Regel erst, wenn der Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten wurde. Das bayerische Innenministerium informiert täglich, in welchen Landkreise und kreisfreien Städte der 15-Kilometer-Radius aktuell gilt. Die Übersicht wird laufend aktualisiert."

In der aktuellen Liste Stand 20.01.2021 ist Rosenheim von der Regel betroffen.

Ciao
wim43

Bergautist

Zitat von: wim43 am 20.01.2021, 09:09
In der aktuellen Liste Stand 20.01.2021 ist Rosenheim von der Regel betroffen.
Da die "aktuelle Liste" immer wieder Fehler enthält, hier das Original:

https://www.rosenheim.de/aktuell-rathaus/inzidenz-ueber-200-fuer-rosenheim-gilt-der-15-kilometer-radius-fuer-touristische-tagesaufluege.html

Leider ist die immer wieder zitierte RKI-Seite nicht nur extrem langsam, sondern auch sonst nicht wirklich brauchbar.

mh

ZitatMich erstaunt, wie uninformiert und naiv manche Menschen durch das Leben gehen.

Ich "oute" mich jetzt: ich blicke nicht mehr durch!
Gilt die 15-km-Regel jetzt nur für die Stadt Rosenheim oder den ganzen Landkreis RO? Dürfen nur die Rosenheimer max. 15 km von ihrer Stadtgrenze weg oder darf auch keiner von außen hinein? Darf man als "Fremdling" den LK betreten?

Dafür, dass es so ein Durcheinander gibt und offenbar selbst bei den "Locals" Verwirrung herrscht, finde ich die Strafen ganz schön drakonisch. Wenn die Seiten des Innenministeriums und des RKI nicht aktuell sind, finde ich es vom einzelnen ganz schön viel verlangt, sich ständig in den Medien aufzusynchronisieren und Buch zu führen, wann er wo hin darf. Aber vermutlich ist die Verwirrung Teil des Plans, wir sollen halt alle nicht mehr vor die Tür.

mh

Kaum sucht man eine Stunde, schon hat man's:
Aus https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php:

ZitatDer 15-Kilometer-Radius gilt für diejenigen, die in einem Ort mit einer Corona-Inzidenz über 200 wohnen. Wenn der eigene Wohnort unter einer Inzidenz von 200 liegt, gilt die 15-Kilometer-Beschränkung nicht und Ausflüge sind – auch in Gebiete mit einer Inzidenz über 200 – erlaubt. Allerdings können die Kreisverwaltungsbehörden dieser Hotspots touristische Tagesausflüge in ihre Gebiete ganz untersagen. Dann spielt es auch keine Rolle, aus welcher Inzidenz-Zone man selbst kommt.

MANAL

Zitat von: wim43 am 20.01.2021, 09:09
???
So habe ich das verstanden: Die Stadt Rosenheim ist von der 15 km Regel betroffen, und diese gilt 7 Tage, unabhängig, wie sich in dieser Zeit der Inzidenzwert verbessert. Oder habe ich das falsch verstanden?

Diese Regelung gilt solange bis die Stadt Rosenheim an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 200 unterschritten hat. D.h. wenn es sechs Tage eine Inzidenz von <200 hat und am siebten ist man wieder darüber beginnt der "Timer" von neuen und man muss wieder bei Null beginnen und sieben neue Tage drunter haben.



Zitat von: Bergautist am 20.01.2021, 10:59
Leider ist die immer wieder zitierte RKI-Seite nicht nur extrem langsam, sondern auch sonst nicht wirklich brauchbar.

Die RKI-Seite finde ich auch nicht sonderlich gelungen. Wenn man sich etwas damit beschäftigt hat ist sie ganz ok. Sie ist aber ziemlich ineffizient und langsam.

Ich gehe daher lieber auf die Seite https://www.corona-in-zahlen.de/ dort werden die RKI-Zahlen direkt genommen, aber deutlich schneller und übersichtlicher dargestellt.

Wer jetzt die Daten für die Stadt Rosenheim sehen will kann sich diesen Link gleich abspeichern:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/

Vorsicht: Der neueste Wert des Tages findet sich manchmal etwas verspätet in der Kurve(!). Bei den direkten Zahlenwerten darüber ist er aber immer schon vorhanden.

Wim43

Zitat von: MANAL am 20.01.2021, 13:17
Diese Regelung gilt solange bis die Stadt Rosenheim an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 200 unterschritten hat. D.h. wenn es sechs Tage eine Inzidenz von <200 hat und am siebten ist man wieder darüber beginnt der "Timer" von neuen und man muss wieder bei Null beginnen und sieben neue Tage drunter haben.



Wer jetzt die Daten für die Stadt Rosenheim sehen will kann sich diesen Link gleich abspeichern:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/

Vorsicht: Der neueste Wert des Tages findet sich manchmal etwas verspätet in der Kurve(!). Bei den direkten Zahlenwerten darüber ist er aber immer schon vorhanden.

Danke für den Link. Da auf dieser Seite der Inzidenzwert für die Stadt Rosenheim am 16. Januar noch 203 (soeben aus der Kurve entnommen) betrug, besteht also die 15 km-Regelung noch. Dann würde das immerhin auch mit anderen Listen, wie z.B. dem des Bayer. Innenministeriums übereinstimmen.

Reinhard

Auch mir geht's teilweise genauso wie mh. Deshalb habe ich mich jetzt direkt bei den Corona-Hotlines der Stadt und des Landkreises Rosenheim erkundigt, was die Auslegung der 15km-Regelung betrifft.


Stadt Rosenheim:

MANAL hat uns bereits diesen Link mit der Kurve mitgeteilt:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/sk%20rosenheim/

Um die 7-Tage-Inzidenz in Zahlen nachzuverfolgen, gibt es bei der Stadt diese Seite:
https://www.rosenheim.de/aktuell-rathaus/infektionsgeschehen-im-romed-klinikverbund-und-aktuelle-7-tage-inzidenz-der-stadt-rosenheim-quelle.html

Hier ganz nach unten scrollen. Wie MANAL schon  sagte, war der letzte Wert über 200 am 15.1.2021, nämlich 202,99. Seitdem lag der Wert jeden Tag darunter. Wenn er volle 7 Tage lang unter 200 bleibt, kann die 15km-Regel wieder außer Kraft gesetzt werden (wim43 hat recht gehabt). Volle 7 Tage bedeutet: Vom 16.1. bis einschließlich 22.1.2021. Dann kann ab 23.1. (Samstag) wieder mehr als 15km gefahren werden.

Aber: Die Stadt hat die Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern. Dies sollte in der lokalen Presse und/oder auf der Webseite der Stadt angekündigt werden.


Landkreis Rosenheim:

Die Werte des Landkreises Rosenheim sind leider nicht so schön in Form einer Liste dargestellt.
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20rosenheim/
Hier muss man mit der Maus über die Statistikkurve fahren, um die einzelnen Daten abzulesen (Vorsicht: Ablesefehler mit der Maus möglich). Allerdings liegt der Inzidenzwert des Landkreises seit 25.12.2020 unter 200.


Weitere Städte und Landkreise:

Auf nachfolgender Seite sieht man den aktuellen Inzidenzwert aller Städte und Kreise für ganz Bayern, aber leider nicht den Verlauf der letzten Wochen:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm

Hier sind alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgeführt, die von der 15km-Regelung betroffen sind:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php
Diese Liste wird täglich bis spätestens 11:00 Uhr aktualisiert.

Leider fehlt auch hier die Angabe, seit wann bzw. wie lange noch voraussichtlich die 15km-Regel gilt.
Diese Angabe sollte man eigentlich auf der jeweiligen Webseite des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt finden.

Reinhard

Passend dazu, heute in unserer Heimatzeitung:

ZitatWird Ausflugsverbot bald aufgehoben?
Rosenheim will Lage weiter beobachten Rosenheim – Kann Rosenheim zum Wochenende bereits mit Lockerungen hinsichtlich der 15-Kilometer-Beschränkung rechnen? Die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz lässt Hoffnung aufkeimen. Seit Samstag befindet sie sich unter dem Schwellenwert 200, ab dem der Ausflugsradius eingeschränkt ist – und er befindet sich seither im Sinkflug. Aktueller Wert: 151. Mit Ende der Urlaubszeit waren die Corona-Fallzahlen der Stadt Rosenheim nach oben geschnellt. Seit dem 11. Januar gilt deshalb für die Einwohner der Stadt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit: Sie dürfen sich für ,,touristische Tagesausflüge" nicht über einen Radius von 15 Kilometern über die Stadtgrenze hinaus bewegen. Aufheben kann die Regelung die kreisfreie Stadt Rosenheim selbst: Sobald der Schwellenwert von 200 mindestens sieben Tage in Folge unterschrien wird. Bei gleichbleibender Tendenz könnte dies am Freitag erreicht werden – was allerdings für das Wochenende noch nicht den Freifahrtschein für Ausflügler bedeutet. Denn: Die Aufhebung liegt letztendlich im Ermessen der Stadt – und die will die Situation vorerst noch weiter beobachten, wie Sprecher Thomas Bugl auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen erklärt. ,,Wir werden die Situation über Freitag hinaus betrachten, um auch mögliche Meldedefizite ausschließen zu können." Die Folge: Die Rosenheimer werden sich wohl auch über das Wochenende hinaus noch in Geduld üben müssen.

MANAL

Eine Ansage vom Ministerium bzgl. Ausflugsverbote obwohl die Inzidenz deutlich drunter liegt:

Zitat,,So wird die Allgemeinverfügung im Regelfall wieder aufzuheben sein, wenn die Inzidenz dauerhaft und deutlich unter den Schwellenwert fällt und keine Anhaltspunkte für eine weiterhin erhöhte Infektionsgefahr mehr bestehen."

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/corona-krise-und-lockdown-im-landkreis-miesbach-alle-infos-im-ticker-90162609.html

Infothek

Erfreuliche Nachricht für alle Rosenheimerinnen und Rosenheimer: Die wegen der zuletzt hohen 7-Tage-Inzidenz geltende 15 km-Grenze für einen Aufenthalt außerhalb der Stadt kann wieder aufgehoben werden. Ab sofort (23.1.2021) 0.00 Uhr sind touristische Ausflüge und Freizeitaktivitäten außerhalb der 15 km-Grenze um Rosenheim, aber innerhalb des Bundesgebietes wieder unbeschränkt möglich.
mehr auf rosenheim.de

Auch der Landkreis Miesbach hat die Beschränkung aufgehoben:
mehr auf landkreis-miesbach.de
Die Allgemeinverfügung zur Untersagung touristischer Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach bleibt vorerst weiterhin bis zum 31.01. bestehen. Am kommenden Montag entscheidet die Koordinierungsgruppe, ob eine vorzeitige Aufhebung in Betracht kommt.

mh

Ab morgen (Dienstag, 26.1.2021) wird das Ausflugsverbot für den LK Miesbach aufgehoben.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-miesbach-tegernsee-ausflugsverbot-1.5184897

Ob die im Internet kursierende Aufforderung, den Münchnern die Autos zu zerkratzen, auch aufgehoben wurde, weiß ich nicht.