Es kommt ganz dick ...
 

   

Rechtliche Hinweise

Oft bewegt man sich beim Mountainbiken außerhalb der Gesetze, ohne sich dessen bewusst zu sein. Im schlimmsten Fall, z.B. bei einem Unfall, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher und finanzieller Art kommen.

Österreich: In Österreich ist das Mountainbiken im Gebirge grundsätzlich verboten, außer die Wege sind extra als Radwege gekennzeichnet.

Deutschland: Das Biken ist grundsätzlich erlaubt, aber das Fahren abseits der Wege ist verboten. Details sind auf Länderebene festgelegt, deshalb gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Da wir von roBerge.de nicht wissen, welche der von uns vorgestellten MTB-Routen in der Gegenwart oder Zukunft offiziell verboten oder freigegeben werden, beschreiben wir hier die Touren so, wie sie aufgrund der Kenntnis des Autors technisch als befahrbar gelten. Dies heißt nicht unbedingt, dass die beschriebenen Touren auch erlaubt sind. Sofern uns Einschränkungen bekannt sind, geben wir in der betreffenden Tourenbeschreibung einen Hinweis.
Deshalb ist es für jede Tourenplanung selbstverständlich, dass man sich an geeigneten Stellen (Gemeinde, Grundstückseigentümer, Tourismusbüros, Polizei, Gendarmerie) Auskunft über die Befahrbarkeit der Strecken einholt. Die von uns angegebenen Links zu den Tourismusbüros sind hierzu eine Hilfe. Wir weisen extra darauf hin, dass wir insbesondere für die rechtliche Befahrbarkeit der beschriebenen Touren sowie für Fehler in den Beschreibungen keinerlei Haftung übernehmen können!




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Die Bayerischen Alpen bieten Mountainbikern gemütliche Feierabendrunden, konditionell fordernde Touren oder Runden mit flowigen und anspruchsvollen Trail-Abschnitten. Urige Almen verlocken zur Einkehr, und die Extraportion Aussicht gibt es beim Gipfel-Hike.

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Es kommt ganz dick ...

Begonnen von Infothek, 21.12.2020, 21:00

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Infothek

Mountainbiken in Bayern – Updates im Betretungsrecht
Geldbußen und Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Bergautist

Was mir noch fehlt, ist, was daran außer der Konkretisierung genau neu sein soll. Wenn ich das richtig verstehe, hat sich das Gesetz selbst nicht geändert! #gruebeln#

Habe zwar nicht die gesamte Verwaltungsvorschrift durchgelesen, aber bisher nichts Unbekanntes gefunden. Hier ein Link, der anders als im Originalartikel auf "MTB-News", nicht mit einer Fratzenbuch-Klick-ID ("?fbclid=...") verseucht ist:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-755/