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Der Vortrag Unsere Berge am kommenden Samstag (20.4.) ist ausgebucht.
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Rechtliche Hinweise

Oft bewegt man sich beim Mountainbiken außerhalb der Gesetze, ohne sich dessen bewusst zu sein. Im schlimmsten Fall, z.B. bei einem Unfall, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher und finanzieller Art kommen.

Österreich: In Österreich ist das Mountainbiken im Gebirge grundsätzlich verboten, außer die Wege sind extra als Radwege gekennzeichnet.

Deutschland: Das Biken ist grundsätzlich erlaubt, aber das Fahren abseits der Wege ist verboten. Details sind auf Länderebene festgelegt, deshalb gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Da wir von roBerge.de nicht wissen, welche der von uns vorgestellten MTB-Routen in der Gegenwart oder Zukunft offiziell verboten oder freigegeben werden, beschreiben wir hier die Touren so, wie sie aufgrund der Kenntnis des Autors technisch als befahrbar gelten. Dies heißt nicht unbedingt, dass die beschriebenen Touren auch erlaubt sind. Sofern uns Einschränkungen bekannt sind, geben wir in der betreffenden Tourenbeschreibung einen Hinweis.
Deshalb ist es für jede Tourenplanung selbstverständlich, dass man sich an geeigneten Stellen (Gemeinde, Grundstückseigentümer, Tourismusbüros, Polizei, Gendarmerie) Auskunft über die Befahrbarkeit der Strecken einholt. Die von uns angegebenen Links zu den Tourismusbüros sind hierzu eine Hilfe. Wir weisen extra darauf hin, dass wir insbesondere für die rechtliche Befahrbarkeit der beschriebenen Touren sowie für Fehler in den Beschreibungen keinerlei Haftung übernehmen können!




Bike-Schmankerl für jeden Geschmack!
Die Bayerischen Alpen bieten Mountainbikern gemütliche Feierabendrunden, konditionell fordernde Touren oder Runden mit flowigen und anspruchsvollen Trail-Abschnitten. Urige Almen verlocken zur Einkehr, und die Extraportion Aussicht gibt es beim Gipfel-Hike.

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Wintersperre der Mountainbiketouren

Begonnen von Infothek, 13.11.2020, 09:42

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Infothek

Wintersperre der Mountainbiketouren vom 1.11.-31.03.
Laut dem Mountainbike-Modell 2.0 der Tiroler Landesregierung besteht eine Wintersperre der Mountainbiketouren jährlich vom 1.November bis zum 31.März. Bei besonderen Witterungsverhältnissen und Gefahrenlagen kann die Sperre auch darüber hinaus stattfinden.

Bergautist

Zitat von: rB-Infothek am 13.11.2020, 09:42
Wintersperre der Mountainbiketouren vom 1.11.-31.03.
Laut dem Mountainbike-Modell 2.0 der Tiroler Landesregierung besteht eine Wintersperre der Mountainbiketouren jährlich vom 1.November bis zum 31.März. Bei besonderen Witterungsverhältnissen und Gefahrenlagen kann die Sperre auch darüber hinaus stattfinden.
Weiß jemand, was das genau heißt? Dürfen die Tiroler im Winter nicht mehr mit dem MTB Einkaufen fahren? Oder auf welchen Wegen genau gilt das? Im Internet gibt es dazu nur seitenlange Verträge, dass gewisse Versicherungsgeschichten in der Zeit anders geregelt sind. Aber ich bin kein Jurist!

abi

Solche zeitlichen Beschränkungen auf offiziell ausgeschilderten MTB-Strecken könnten damit gemeint sein.

Reinhard

Vermutlich sind diese offiziellen Strecken gemeint:

IMG_20190420_113527.jpg
* IMG_20190420_113527.jpg
(Filesize: 78.32 KB, Dimensions: 400x800, Views: 568)


tramp20

Als diese Schilder vor ein paar Jahren auftauchten (zuerst von mir gesehen an der Route Trockenbachtal - Altkaseralm), hat sich die Wirtin der Altkaseralm beim TVB und ich beim Rauthauschef in Erl erkundigt:
Diese Schilder hängen nur zum Haftungsauschluss dort, damit kein MTBler, der im Schnee ausrutscht, den Streckenbetreiber verklagen kann (vermutlich gibt es doch einige, die das probiert haben).
Bei der o.a. Strecke hängt dieses Schild nur unten im Tal.
Die inoffizielle Aussage vom TVB und Rathaus Erl: ignorieren und wer bei Schnee und Eis dort oben ausrutscht, ist wie früher selbst schuld.