Corona-Risikogebiete in Österreich
 

        

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Corona-Risikogebiete in Österreich

Begonnen von MANAL, 25.09.2020, 10:03

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MANAL

Da sich die Situation permanent und auch teil sehr schnell ändert und auch für Bergwanderer Konsequenzen hat eröffne ich einen eigenen Thread um sich darüber auszutauschen.

Nach Wien hat es diese Woche Vorarlberg wegen zu hoher Neuinfektionszahlen erwischt und wurde vom Auswärtigen Amt zum Corona-Risikogebiet erklärt. Laut der Tiroler Tageszeitung hätte es auch Tirol fast erwischt. Da dies auf unsere Region bzgl. Bergtouren gravierende Folgen hätte sollte man ein Auge auf die Situation haben und die Tourenplanung anpassen.

https://liveblog.tt.com/414/coronavirus/80885/tirol-schrammte-knapp-an-deutscher-reisewarnung-vorbei

ZitatTirol schrammte knapp an deutscher Reisewarnung vorbei

Am Mittwochabend hat Deutschland Vorarlberg als Risikogebiet eingestuft. Tirol steht seit der Vorwoche unter Beobachtung, weil die kritische Grenze von 50 Corona-Fällen auf 100.000 Einwohnern überschritten ist.

schneerose

Sinn oder Unsinn dieser Regelungen mal beiseitegestellt, es gibt in Bayern immer noch die 48-Stunden-Regelung, was die Risikogebiete betrifft:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/zwei-tage-im-risikogebiet-fuer-bayern-ohne-quarantaene-moeglich,S9e1H9D
(Falls sich da inzwischen nichts geändert hat?)

Also selbst wenn Tirol auf der Liste landen würde, wäre eine 1 oder 2 Tagestour dort immer noch möglich ohne Quarantäne/Testpflicht.

MANAL

Das ist leider seit der Problematik mit den Fans der FC Bayern und dem Spiel in Budapest nicht mehr ganz so eindeutig. Da wurde der entsprechende Satz mit den Ausnahmen modifiziert, jetzt sind auch "sonstige Freizeitveranstaltungen" ausgeschlossen. Es ist anzunehmen, dass eine Bergtour keine "Freizeitveranstaltung" ist, aber man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Zitatdie sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, oder

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

geroldh

Tja, vielleicht ist es nur wegen Innsbruck (Corona-Ampel: Orange = hohes Risiko) und dem oberen Inntal (Imst: Gelb = mittleres Risiko), aber mit Stand: 25.9.2020, 19:00 Uhr:
Zitat von: www.rki.de...
Österreich: es gilt nun auch das Bundesland Tirol als Risikogebiet.
#schade#

elsie

Das ist vermutlich wirklich so, dass einige Bezirke da wirklich hohe Zahlen haben und jetzt ganz Tirol pauschal damit verbunden ist.
Nur mal ein Fall aus der Praxis, der zeigt, dass so eine Pauschalisierung immer merkwürdige Blüten treiben kann: Wir waren letztes Wochenende mehr als 48 Stunden in Tirol beim Wandern, haben dabei (da wir eine eigene Ferienwohnung haben) vielleicht insgesamt 20 - 30 Personen beim Wandern und Einkaufen getroffen (nie länger als ein paar Minuten), ferner war letztes Wochenene Kitzbühel noch grün auf der Ampel.
Wenn wir nach den Regeln vorgehen, müssen wir uns jetzt nach Ausrufung als Risikogebiet in Quarantäne begeben und uns baldmöglichst testen lassen. So ein Unsinn! Wir waren ja nicht zuletzt deshalb so lang wie möglich in Tirol, Bezirk Kitzbühel, weil es bei uns daheim in München so krass war mit den Zahlen! Jede Stunde im Job, jede Fahrt mit dem ÖPNV, jeder Einkauf ist für mich gefühlt "gefährlicher" als das Wanderwochenende in Tirol.
In Zukunft werden wir natürlich die 48 Stunden einhalten (Uhrzeit fotografieren bei Grenzübertritt), insgesamt ist das pauschale Urteil aber halt echt sinnfrei. Soweit ich sehe, sind Osttirol und Reutte weiterhin grün - aber gefährlich!!! ::)

Wim43

Zitat von: elsie am 26.09.2020, 11:37
Nur mal ein Fall aus der Praxis, der zeigt, dass so eine Pauschalisierung immer merkwürdige Blüten treiben kann: Wir waren letztes Wochenende mehr als 48 Stunden in Tirol beim Wandern, haben dabei (da wir eine eigene Ferienwohnung haben) vielleicht insgesamt 20 - 30 Personen beim Wandern und Einkaufen getroffen (nie länger als ein paar Minuten), ferner war letztes Wochenene Kitzbühel noch grün auf der Ampel.
Wenn wir nach den Regeln vorgehen, müssen wir uns jetzt nach Ausrufung als Risikogebiet in Quarantäne begeben und uns baldmöglichst testen lassen. So ein Unsinn! Wir waren ja nicht zuletzt deshalb so lang wie möglich in Tirol, Bezirk Kitzbühel, weil es bei uns daheim in München so krass war mit den Zahlen! Jede Stunde im Job, jede Fahrt mit dem ÖPNV, jeder Einkauf ist für mich gefühlt "gefährlicher" als das Wanderwochenende in Tirol.
In Zukunft werden wir natürlich die 48 Stunden einhalten (Uhrzeit fotografieren bei Grenzübertritt), insgesamt ist das pauschale Urteil aber halt echt sinnfrei. Soweit ich sehe, sind Osttirol und Reutte weiterhin grün - aber gefährlich!!! ::)

Tirol wurde meines Wissens gestern, 25.09.2020 zum Risikogebiet vom RKI erklärt. Ich verstehe deinen Beitrag aber so, dass du letztes WE in Ö warst, da fällst du doch nicht unter die Quarantänepflicht, die ja wohl nicht rückwirkend angewandt wird. Ob ein freiwilliger Test wie in deinem Fall sinnvoll  ist, kann jeder für sich selbst entscheiden. Oder liege ich da vollkommen falsch? Ich war letztes Wochenende (Samstag) auch in Tirol beim Berggehen.
Bleib gesund!
Ciao
wim43

elsie

Ah, das wäre ja gut. Ich hab den Hinweis von Auswärtigen Amt dann vielleicht falsch rum verstanden...

tramp20

Hier steht alles übersichtlich (und verstehbar):

https://www.tt.com/artikel/30754005/gut-zu-wissen-reisewarnung-fuer-tirol-das-muss-man-beachten

Zitat:
In einigen deutschen Bundesländern (darunter Bayern) gilt die Test- bzw. Quarantänepflicht erst nach einem Mindestaufenthalt von 48 Stunden in den Risikogebieten

elsie

Danke, tramp20,
das mit den 48 Stunden wusste ich ja schon. ;)

Meine Tochter hat gerade eine ganz andere Frage - vielleicht gibt es hier auch eine/n Experte/in?!

Sie war letzten Mittwoch das letzte Mal in Tirol (Olpererhütte), wanderte dann weiter nach Südtirol und ist seitdem dort unterwegs - also auch, als Tirol Risikogebiet wurde.  #mountain# Nächsten Dienstag fährt sie von Trient mit dem Zug nach München zurück. 
Was meint ihr, ist das dann eine Einreise aus dem Risikogebiet oder nicht? Sprich, muss sie sich testen lassen und die Zeit bis zum Ergebnis in Quarantäne?
Bin gespannt, bei uns sind die Meinungen sehr gespalten...  :-[

Danek schon mal und einen schönen Abend! #danke1#

MANAL

Nachdem erst am Freitag Nordtirol zum Risikogebiet wurde, Südtirol im Moment kein Risikogebiet ist und ein Transit durch Tirol eine Ausnahme ist würde ich sagen es ist keine Einreise aus einem Risikogebiet.

Würde halt irgendwelche Bestätigungen zur Hand haben, dass man nur auf Transit ist (Fahrkarte oder Unterkunftsrechnung sollten das ja belegen),  falls es doch irgendwo Kontrollen geben sollte.

MANAL

Zitat von: tramp20 am 27.09.2020, 12:17
Hier steht alles übersichtlich (und verstehbar):

https://www.tt.com/artikel/30754005/gut-zu-wissen-reisewarnung-fuer-tirol-das-muss-man-beachten

Zitat:
In einigen deutschen Bundesländern (darunter Bayern) gilt die Test- bzw. Quarantänepflicht erst nach einem Mindestaufenthalt von 48 Stunden in den Risikogebieten

Es ist leider nicht so einfach, in Bayern sind seit dem Spiel des FC Bayern in Budapest auch "Sportereignisse" und "sonstige Freizeitveranstaltungen" nicht mehr ausgenommen! Ich habe das schon weiter oben erwähnt.

Zitatdie sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat, oder

Auch der Merkur verweist heute auf diese schwammige Formulierung und der damit zusammenhängenden Problematik für Bergtouren oder Tagesausflügler.

https://www.merkur.de/bayern/tirol-bayern-coronavirus-risikogebiet-rueckkehrer-quarantaene-stau-teststation-rki-zr-90054827.html

ZitatAusnahmen sieht die Bayerische Quarantäneverordnung seit wenigen Tagen vor: Sie gelten für Personen, die sich nicht länger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben. Der Aufenthalt darf aber nicht einer Festivität, einer Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltung gegolten haben. Das schützt etwa Berufspendler zwischen Bayern und Tirol, doch schwammig bleibt diese Erklärung für die Tagesausflügler in die Berge.

Bergautist

ZitatAusnahmen sieht die Bayerische Quarantäneverordnung seit wenigen Tagen vor: Sie gelten für Personen, die sich nicht länger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben. Der Aufenthalt darf aber nicht einer Festivität, einer Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltung gegolten haben. Das schützt etwa Berufspendler zwischen Bayern und Tirol, doch schwammig bleibt diese Erklärung für die Tagesausflügler in die Berge.

Was daran schwammig sein soll, ist mir unklar, vorausgesetzt, das Zitat ist stimmig. Meine Bergwanderungen sind üblicherweise keine Veranstaltungen [https://de.wikipedia.org/wiki/Veranstaltung]:

ZitatEine Veranstaltung ist ,,ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt".[1] Die Organisation des Ereignisses liegt in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution.

Zweifel kommen mir erst bei unseren Ü60-Touren. Aber auch die haben wohl (schwammig) keinen (verantwortlichen) Veranstalter!

wastl

wandern jederzeit erlaubt, max 48 std.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Einkaufen, Tanken oder auch nur Wandern auf eigene Faust an einem Tag erlaubt sind. Die Behörden raten jedoch davon ab, sich unnötig ins Hotspot-Gebiet Innsbruck zu begeben.

Martl

...  naja, hier kann man es auch so nachlesen, dass z. B. Wandern als Tagesausflug kein Problem sein dürfte
https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirchen-ort28711/garmisch-partenkirchen-tirol-risikogebiet-wanderer-ausflug-pendler-quarantaene-grenze-90054605.html
ZitatTagesausflügler: In dieser Hinsicht ist die 48-Stunden-Marke ein maßgeblicher Faktor. Von der Quarantäne befreit sind Menschen, die sich weniger als 48 Stunden durchgehend im Ausland aufgehalten haben und nicht an einer kulturellen, sportlichen, sonstigen Freizeitveranstaltung oder einer öffentlichen Festivität in einer Tiroler Gemeinde teilgenommen haben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Einkaufen, Tanken oder auch nur Wandern auf eigene Faust an einem Tag erlaubt sind. Die Behörden raten jedoch davon ab, sich unnötig ins Hotspot-Gebiet Innsbruck zu begeben.
Quelle: merkur.de

Ich frage mich halt, wie man das dann bei Rückreise nach D an der Grenze nachweisen muss bzw. überhaupt kann, was man in Tirol tatsächlich gemacht hat  #gruebeln#


Gruß
Martl

wastl

spässchen:
Schuhe, Socken und Unterhemd, vorzeigen und .......usw.

elsie

Wir fotografieren die Uhr bei Grenzübertritt.
:)

Als Nachtrag noch das Ergebnis der Nachfrage wegen unserer Tochter (gestriger Post):
Nachfrage beim Landesgesundheitsamt Bayern, 09131/68085101 um 10:30
Sachverhalt geschildert:
Einreise nach Nordtirol am 19.09.2020
Berg-Tour nach Südtirol/Italien,
ab 23.09.2020 in Südtirol und seither auch dort.
Am 25.09.2020 am Abend wird Nordtirol Risikogebiet,
Morgen, 29.09.2020 Einreise von Südtirol/Italien im Zug Transit direkt nach München
Frage: Ist Quarantäne angezeigt nach der Verordnung bzw. ein Test? Einreise ist ja zweifelsfrei aus Italien.

Antwort: Ja, Quarantäne oder Test mit negativem Ergebnis.
Nach den Bestimmungen kommt es darauf an, ob man innerhalb eines 14 Tage zurückliegend Zeitraums in einem zum Zeitpunkt der Einreise (29.09.2920) nach Deutschland bestehenden Risikogebiet war. Dies ist erfüllt, da der Aufenthalt (bis 23.09.2020) in Nordtirol innerhalb dieses Zeitraums war, selbst wenn zum Zeitpunkt des Aufenthalts Nordtirol noch kein Risikogebiet war. Dies gilt auch, wenn die Einreise jetzt aus einem Gebiet (Italien) erfolgt, dass zum Zeitpunkt der Einreise kein Risikogebiet ist.
Wäre eine Einreise aus Italien/Südtirol oder aus Nordtirol/Österreich vor der Bekanntmachung (25.09.2020 19:30 Uhr Robert-Koch-Institut: Bundesland Tirol/Österreich ist Risikogebiet) als Risikogebiet nach Deutschland erfolgt, wäre keine Quarantäne bzw. Test erforderlich.

Die Gesprächspartnerin vom LGL gab mir insoweit auch recht, dass dies irgendwie nicht schlüssig sei. Aber so wie dargelegt, muss der Gesetzestext verstanden werden.

Danke trotzdem für eure Antworten! #danke1#

MANAL

Interessante Auslegung. Aber Juristendeutsch ist halt nichts für den normaldenkenden Menschen. ::)

elsie

Ja, MANAL, es ist echt schräg. ::)
Das Beste war dann, dass wir als Info bekamen "wenn die Tochter ihren Urlaub unterbrochen hätte, also am Mittwoch oder Donnerstag letzter Woche nach Bayern eingereist wäre und dann ab dem Wochenende einen Ausflug nach Südtirol gemacht hätte, wäre sie nicht test- und/oder quarantänepflichtig".
#gruebeln#
Da hört es sich doch irgendwie auf! Wir waren uns nicht sicher, ob wir lachen oder weinen sollten...


elli pirelli

Sich die Tiroler ,,vom Leib halten" so wie die Wirtsleute der Priener Hütte ist das Eine........
Aber weiß wer wie es sich rechtlich darstellt für Tiroler die in Bayern wandern möchten?

Viele liebe Grüße aus Tirol
Elli

Bergautist

Zitat von: elli pirelli am 03.10.2020, 17:21
Sich die Tiroler ,,vom Leib halten" so wie die Wirtsleute der Priener Hütte ist das Eine........
Aber weiß wer wie es sich rechtlich darstellt für Tiroler die in Bayern wandern möchten?

Viele liebe Grüße aus Tirol
Elli

Zitat
Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung.

Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Für Bayern, die nach Tirol reisen, gilt derzeit (bis 18. Okt.?) die 48-Stunden-Regel. Umgekehrt habe ich keine Ausnahmeregelung gefunden. Tiroler, die über die bayerische Grenze geraten, müssten sich demnach erst einmal 14 Tage in Quarantäne begeben und können danach ihren Tagesausflug antreten - oder sich nicht erwischen lassen.