Der Ausflug in die Berge ist wieder möglich - Seite 2
 

        

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Der Ausflug in die Berge ist wieder möglich

Begonnen von Reinhard, 06.05.2020, 20:40

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MANAL

Etwas früher als ursprünglich angekündigt öffnet Österreich morgen seine Grenzen.

https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich

Zitat
Grenzöffnung mit 4. Juni

Einreise nach Österreich
Die Grenzen zu Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sind mit 4. Juni vollständig geöffnet. Die bisherigen Beschränkungen bezüglich Quarantäne oder COVID-19-Test fallen bei Einreise aus diesen Ländern weg.

Zusammen mit der Bayrischen Einreise-Quarantänenverordnung ist auch eine Rückkehr aus Österreich gestattet:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-einreise-quarantaeneverordnung-eqv

ZitatDie
Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 9. April 2020, zuletzt geändert durch die
Verordnung vom 15. Mai 2020, bestimmt, dass Personen, die aus einem Staat außerhalb der Staatengruppe (bestehend aus den EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) in den Freistaat Bayern einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.

Aber Vorsicht bei Fahrgemeinschaften, dort gibt es abweichende Regeln zu Deutschland!
Ausgehend von der oben genannten austria.info-Seite wird man zum ÖAMTC verwiesen, dort findet sich dieser Hinweis:

ZitatBei der gemeinsamen Benutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker dürfen nur zwei Personen befördert werden.

https://www.oeamtc.at/news/mobilitaet-massnahmen-rund-um-das-coronavirus-36997602

Also bei der Fahrt von Deutschland nach Österreich in einer Fahrgemeinschaft aus unterschiedlichen Haushalten muss ein Mund-Nase-Schutz angelegt werden! Ist man in Deutschland unterwegs ist das keine Pflicht, im Gegenteil darf der Fahrer sein Gesicht gar nicht mit einem MNS bedecken!

MANAL

Weil ein Freund mich noch darauf hingewiesen hat: Er arbeitet im öffentlichen Dienst und darf rechtlich nicht so ohne weiteres in ein Land wo aktuell noch eine Reisewarnung vom Auswärtigem Amt vorliegt. Bis zum 15.06. ist aktuell noch eine Reisewarnung auch für Österreich gegeben. Damit zusammenhängende rechtliche Konsequenzen (evtl. Versicherungsfragen oder wie angemerkte arbeitsrechtliche Fragen) muss natürlich jeder für sich klären.

Anmerkung von roBerge.de:
Aktuell besteht noch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes unter anderem für Österreich. Eine Reisewarnung hat weitreichende Folgen, zum Beispiel für den Versicherungsschutz: Tritt ein Schadensfall in Österreich auf, übernehmen Versicherungen oft nicht die Kosten und es kann auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen.

ehemaliges Mitglied

Zitat von: MANAL am 03.06.2020, 21:17
Ist man in Deutschland unterwegs ist das keine Pflicht, im Gegenteil darf der Fahrer sein Gesicht gar nicht mit einem MNS bedecken!
Wenn der Fahrer eine weitere Person im Auto mitführt, sollte der Mund-Nasen-Schutz auch in Deutschland kein Problem sein.

So sieht es das Bayerische Innenministerium:
Zitat"In der aktuellen Coronalage geht hier der Gesundheitsschutz ganz klar vor. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies ist in der Regel ausreichend, um die Fahrer-Identität feststellen zu können. Das heißt aber natürlich nicht, dass man als Fahrer "vollvermummt" im Auto unterwegs sein darf, um gar nicht mehr erkennbar zu sein. Da wird die Polizei einschreiten. Ebenfalls wichtig: Durch das Tragen einer Schutzmaske darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden, etwa weil diese zu groß ist oder wenn z.B. durch die Art der Trageweise bei Brillenträgern die Brillengläser beschlagen."
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Auto nicht verboten ist, sofern die Augenpartie gut zu erkennen ist und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. Wer alleine im Auto sitzt, braucht aber grundsätzlich keine Maske.

Quelle: klick

MANAL

Mit den heutigen Lockerungen in Österreich gibt es jetzt auch keine Pflicht mehr für einen Mund-Nase-Schutz bei Fahrgemeinschaften unter bestimmten Bedingungen.

ZitatFahrgemeinschaften mit nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen können dann ohne Masken gebildet werden, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich des Lenkers nur zwei Personen befördert werden.

https://www.tt.com/artikel/30736937/aus-fuer-strenge-maskenpflicht-laengere-sperrstunde-das-aendert-sich-ab-heute

Im Gegensatz zu Bayern darf man wohl ab der österreichischen Grenze auch mit mehr als einem anderen Haushalt eine Fahrgemeinschaft bilden.

maisalm

Ich kann den link nicht hier rein schreiben, aber in den FAQ des bayerischen Innenministeriums sind wieder Fahrgemeinschaften erlaubt, Masken erwünscht
Keine Einschränkung mehr auf 2 Haushalte
Gruß maisalm