Der Ausflug in die Berge ist wieder möglich
 

   

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Der Ausflug in die Berge ist wieder möglich

Begonnen von Reinhard, 06.05.2020, 20:40

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Reinhard


MANAL

Weiß jemand wie es aussieht mit einer Fahrgemeinschaft in einem Auto mit einem Bergpartner mit dem man ja eine Tour gehen darf. Aber wie sieht es da mit der Anreise aus. Braucht dann jeder sein eigenes Fahrzeug oder darf man den dann doch mitnehmen. Ist das erlaubt oder nicht? Ich werde aus den aktuellen Vorgaben der Kontaktbeschränkung nicht ganz schlau. Eine Frage-Antwort-Liste zu den aktuellen Regelungen gibt es auf der Homepage des Freistaats aktuell nicht.

In einem normalen Auto ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter praktisch nicht möglich und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes für den Fahrer seitens der StVO nicht erlaubt. Und wenn nur einer einen MNS trägt ist das auch etwas witzlos.

maisalm

Guten Morgen,
Ich lege im Moment die Vorschriften noch so aus, dass gerade das (noch) nicht erlaubt ist und das eben das ,,Nadelöhr" in diesem Fall ist.
Ich weiß, dass man z.B. mit einem Arbeitskollegen, mit dem man ohnehin regelmäßigen und auch engen Kontakt hat, eine Fahrgemeinschaft ( dann auch nur zur Arbeit oder auch Freizeit???) bilden darf.

Gruß maisalm

Reinhard

Die FAQ-Seite des Bay. Innenministeriums wird derzeit (7.5., 8:30 Uhr) aktualisiert. Vielleicht wird danach die Frage beantwortet sein. Wir halten Euch auf dem Laufenden. MANALs Frage ist völlig berechtigt.

Wir hatten vor einigen Wochen ein ähnliches Thema für weitere Antworten geschlossen, weil das Ganze drohte, aus dem Ruder zu verlaufen. Anstatt dessen hatten wir eine eigene Seite mit bergspezifischen Links eingerichtet (siehe ganz oben => "Corona"). Diese gibt aktuelle Informationen an.

Solange sich die Beiträge zu dem hier geführten Thema auf diesem sachlichen Niveau halten (z.B. keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Provokationen etc., keine Politik, Einhaltung der Forumsregeln, nur bergbezogen), halten wir es für Antworten geöffnet.   :)

MANAL

Eine andere Frage die sich mir im Moment auch stellt ist wie werden denn Touren genau auf Grenzlinien zu Österreich gehandhabt? Gibt ja etliche Wege die genau auf der Linie laufen oder sogar zeitweise einen Schlenker anch Österreich machen. Oder steht dann da das Bundesheer und verhaftet einen?  ::)

Reinhard

Laut SZ kontrolliert das österreichische Bundesheer an der grünen Grenze (klick), wobei diese Information schon wieder drei Wochen alt ist.
Im Rahmen der allgemeinen Lockerungen von österreichischer Seite kann ich mir vorstellen, dass es wenig bis keine Kontrollen gibt.
Ist aber nur ein Vermutung - vielleicht hat jemand von Euch schon eine entsprechende Information für uns?

almrausch

Heute konnte unsere Tochter problemlos mit dem Rad am Inn nach Kuftstein (sie ist nach Innsbruck zum Studium zurückkehrt) rüber. Sie hätten meinen Mann auch rüber und wieder zurück gelassen wenn er einen Ausweis dabei gehabt hätte. Am Sonntag waren wir von Innerwald am Spitzstein über den Nordwandsteig und zurück über das Spitzstein Haus . Da haben wir uns auch teilweise in Österreich befunden. 

Almrausch

RaF

Also sagen wir mal so, vermutlich ist es jetzt relaxter, aber eigener Erfahrungswert: die Trainsjoch via Nesseltal-Runde hatte ich am Gipfel letzte Woch 2 Thierseer (natürlich mit mehr als überdimensioniertem Abstand beim Reden), die meinten die kontrollieren halt unten im Tal bzw die Talausgänge. Allerdings flog auf meinem Weiterweg mal ein Militärhubi der Österreicher grob die Grenze entlang...aber in den Latschen war man gefühlt sehr safe, des wirkte eher nach Pflicht als nach Kür ...

MANAL

Der aktualisiere Fragenkatalog des Freistaats ist online.

Der von mir oben offene Punkt findet sich auch darunter:

ZitatDarf ich noch private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrangelegenheiten wahrnehmen?
Private Fahrgemeinschaften sind nur mit einer (aber nicht mehreren) haushaltsfremden Personen möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.

Demnach darf man also mit einem Bergpartner aus einem fremden Hausstand auch zusammen in die Berge fahren.  :)

RaF

Danke - das ist auch wirklich eine relevante Frage und dann werden wir uns heut wohl für meine Tour nicht erst am letztmöglichen Parkplatz treffen können. Die Umwelt dankt es :)

Bergautist

Zitat von: MANAL am 08.05.2020, 00:45
ZitatDarf ich noch private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrangelegenheiten wahrnehmen?
Private Fahrgemeinschaften sind nur mit einer (aber nicht mehreren) haushaltsfremden Personen möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.

Nachdem mich die Formulierung stutzig gemacht hat, habe ich selber nochmal nachgeschaut, und siehe da (Stand 8.5.2020 11 Uhr):
ZitatPrivate Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.

Das klingt schon vernünftiger, jetzt dürfte es passen!

Nachtrag 18 Uhr: Direktlink: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/#v6

Wim43

Zu früh gefreut?
Wie schnell Informationen (in guter Absicht) doch gravierend voneinander abweichen können, verlangen sie bei mir immer eigene Recherchen, die natürlich auch ins Leere laufen können. Gibt es denn zu Deiner Quelle einen Link, ich konnte die sie im Fragenkatalog des Freistaats leider nicht finden, was möglicherweise auch mit dem Hinweis "in Überarbeitung" zusammenhängt.

Ciao
wim43

Edit: Hab's gefunden, war auf der falschen Website :-[!

Reinhard

Für alle, welche die FAQ nicht gleich finden, so findet Ihr sie:
Auf dieser Seite oben "Corona" anklicken, dann den 3. Punkt "D  FAQ - häufige Fragen"

MANAL

Auch komisch wie sich da innerhalb von Stunden was so gravierend ändert. Danke für den Hinweis!

MANAL

Mit meinem Bergspezl bin ich diesen Text nocheinmal durchgegangen und wir interpretieren das jetzt so, dass es eigentlich sogar noch lockerer geworden ist zu meinem ursprünglichen Text.

Mit dem neuen Text dürfen ja zwei unabhängige Hausstände in einem Auto sitzen. Dieses "eines weiteren" habe ich gestern überlesen.

ZitatPrivate Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich.

In der ersten Fassung hätte nur eine weitere Person mitfahren dürfen. Damit hätten z.B. zwei Päärchen aus unterschiedlichen Hausständen nicht gemeinsam im Auto sitzen dürfen, sondern nur einer davon. Jetzt dürfen zwei Hausstände auch gemeinsam im Auto sitzen.

Oder verstehe ich das falsch?

Reinhard

Sehe ich auch so, MANAL

Es steht bei diesem Link: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

unter dem Block "VERANSTALTUNGS- UND VERSAMMLUNGSVERBOTE...."
und hier bei "Darf ich noch private Fahrgemeinschaften bilden und Mitfahrgelegenheiten wahrnehmen?"

steff

Genauso ist es. Die Formulierung wurde gestern geändert. Nach dem Rechtsstand vom Donnerstag hätte man nur mit der Frau eines anderen Hausstandes in die Berge fahren können, aber ohne Mann. Gleiches hätte auch fürs Grillen gegolten. Das des Probleme gibt ist klar  #hihi#
Seit gestern gilt zwei komplette Hausstände, also in der Regel zwei fremde Familien dürfen sich treffen
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-247/

Und wie immer gilt: Offizielle Seiten lesen und koane Kasblattl (auch wenns inhaltlich vielleicht ein weniger schwerer zu versehen ist (typisches Juristendeutsch hoid))

geroldh

#ostern4+  #essen1#  #bier2#  #essen2#  #lecker#

Start der Alpenvereinshütten in die Sommersaison 2020
14.05.2020, 16:00 Uhr

Der Saisonstart der Alpenvereinshütten in Bayern und Österreich beginnt bald. ...

Öffnung der Alpenvereinshütten – Stand: 14.05.2020
...
https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/start-der-alpenvereinshuetten-in-die-sommersaison-2020_aid_33489.html

--------------------------------------------------

Nachtrag (15.05.20 - 20:00 Uhr):
#sorry#  - Sollte vor'm  #sleep#  ein schneller Hinweis sein, z.B. zur Ergänzung der Seite "Corona-Info für Bergtouren": https://www.roberge.de/index.php/topic,10455.0.html
...
D  5.5.: Hüttenöffnungszeiten weiterhin ungewiß

AV-Hütten Sommer 2020.jpg
* AV-Hütten Sommer 2020.jpg
(Filesize: 237.15 KB, Dimensions: 1198x449, Views: 767)

Wim43

Zitat von: geroldh am 14.05.2020, 21:26
#ostern4+  #essen1#  #bier2#  #essen2#  #lecker#

Start der Alpenvereinshütten in die Sommersaison 2020
14.05.2020, 16:00 Uhr


Der Saisonstart der Alpenvereinshütten in Bayern und Österreich beginnt bald. ...

Öffnung der Alpenvereinshütten – Stand: 14.05.2020
...
https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/start-der-alpenvereinshuetten-in-die-sommersaison-2020_aid_33489.html
So groß die Freude ist, im ersten Moment ist diese Info (grün) etwas missverständlich :(!
Gut gemeint von
wim43
Ciao und bis bald auf einer schönen Hütte!


MANAL

Wer meint zur Gaudi mal zu Fuß oder mit dem MTB über die Grenze zu kommen sollte sich bewusst sein, dass es sehr teuer werden kann sollte man erwischt werden!

ZitatMountainbiker wurden von Grenzbeamten aufgegriffen

Sowohl Susanne Krapfl als auch Georg Mair sind nämlich ,,mehrere Fälle" (zum Beispiel im Bereich Krottenbachtal-Delps) bekannt, dass Wanderer und Mountainbiker von Grenzbeamten aufgegriffen und wegen Missachtung der Grenzbestimmungen mit hohen drei- oder sogar vierstelligen Bußgeldern belegt worden sind. Da hätte es ihnen auch nichts geholfen, dass sie möglicherweise aus Unkenntnis über die Grenze geraten waren. Auch wenn längs der Grenze keine entsprechenden Hinweisschilder stünden, so Krapfl, sei es nämlich ,,die Holschuld des Nutzers", sich über das nach wie vor bestehende grundsätzliche Verbot eines Grenzübertritts nach Tirol zu informieren.

https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/lenggries-ort28977/trotz-corona-beschraenkungen-almauftrieb-steht-nichts-im-weg-13769173.html