Corona-Info für Bergtouren - Seite 3
 

       

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Corona-Info für Bergtouren

Begonnen von Infothek, 11.04.2020, 09:42

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Wim43

Zitat von: Reinhold P. am 20.06.2021, 12:11
Servus beinand,
ich schau immer auf die Info vom ADAC https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/  ... bei kleinem Grenzverkehr 24h Aufenthalt - die Seite wird recht aktuell gehalten z.Z braucht man meiner Lesart nach: geimpft (einmal reicht), getestet, oder genesen, digitale Anmeldung nicht notwendig...
LG Reinhold

Vielen Dank für die Info. Diese und viele andere Quellen sind mir natürlich auch geläufig.

Mir ging es mit meiner Schilderung speziell um den DAV, der den meisten von uns roberglern doch zumindest irgendwie nahe steht und mich sehr enttäuscht #gruebelgruebel#!

MANAL

Im Berchtesgadener Anzeiger gibt es einen Artikel über die aktuelle Situation auf Hütten. Es ist kompliziert...

https://www.berchtesgadener-anzeiger.de/startseite_artikel,-endlich-wieder-kaiserschmarrn-am-berg-doch-auch-in-huetten-und-almen-gibt-es-coronaregeln-_arid,638438.html

ZitatEndlich wieder Kaiserschmarrn am Berg – Doch auch in Hütten und Almen gibt es Corona-Regeln

Freundlich begrüßen die Hausschafe Lisa und Mara die Wanderer. Sie haben es sich im Schatten der Bochumer Hütte bei Kitzbühel bequem gemacht. Hüttenwirtin Ilona Hultsch war noch kurz im Tal und hat neue Gasflaschen geholt. Sie darf wieder Gäste empfangen. Seit dem 18. Mai ist die Hütte auf 1432 Metern Höhe, die auch als Kelchalm bekannt ist, wieder offen.


Vielleicht können wir hier im Forum auch die Erfahrungen sammeln wie das auf den Hütte gehandhabt wird? Was braucht man für Formalitäten, was muss vorher erledigt werden, was muss ich mitnehmen und wie ist der Ablauf auf den jeweiligen Hütten? Sowohl bei Übernachtung, als auch bei Einkehr. Wichtig ist dass man angobt in welchen Land/Bundesland/Landkreis unterwegs war, da es nach wie vor etliche Unterschiede gibt.

Ich habe seit der Corona-Mist nicht mehr auf Hütten übernachtet und habe mich letzten Sommer rein auf (teils lange) Tagestouren konzentriert. Mit der bald anstehenden zweiten Impfung würde ich es dann vielleicht wieder wagen auf einer Hütte zu übernachten und auch häufiger einzukehren.

Eine Erfahrung vor ungefähr einem Monat war auf der Stepbergalm (Kramer) bei Garmisch. Ein einzelner Wanderer darf ohne irgendwelche Nachweise auf der Terasse einkehren solange er alleine am Tisch hockt. Setzen sich zwei Wanderer die gemeinsam unterwegs sind an den gleichen Tisch hätte man Negativtests benötigt.

Über den Sinn und Unsinn mancher Regeln sollten wir nicht diskutieren. Das führt zu nichts.

Reinhard

ZitatVielleicht können wir hier im Forum auch die Erfahrungen sammeln wie das auf den Hütte gehandhabt wird? Was braucht man für Formalitäten, was muss vorher erledigt werden, was muss ich mitnehmen und wie ist der Ablauf auf den jeweiligen Hütten? Sowohl bei Übernachtung, als auch bei Einkehr. Wichtig ist dass man angobt in welchen Land/Bundesland/Landkreis unterwegs war, da es nach wie vor etliche Unterschiede gibt.

Gute Idee! Dann mache ich gleich mal den Anfang:

Letzte Woche waren wir auf der Berggaststätte Riederstein am Galaun, nur zur Einkehr.

Wir saßen zu fünft an einem Tisch im Außenbereich. Nur bei Betreten des Innenbereichs Maskenpflicht.
Ich habe nicht mitbekommen, ob wir eine Telefonnummer bzw. Name hinterlassen mussten, evtl. wissen Almerin, Bergautist oder Kalapatar Bescheid.
Unabhängig davon: sehr freundliche Bedienungen!

Bundesland Bayern

Kalapatar

Servus

Also es ist ein Muss sich zu registrieren.  Aber wer soll das überall überprüfen.  Und ich bin da ja öfters, das Tegernseer Tal ist halt,  ich kenne keinen anderen Begriff: SchickiMicki! Und ich habe inzwischen sowieso den Eindruck dass sich niemand mehr daran hält.  Gut, oder schlecht,  muss jeder für sich entscheiden. Aber ich denke  mal wir sind "im Endspurt" also die paar Wochen  bis wir alle 2x geimpft sind sollten wir noch durchhalten.
Und jetzt können wir ja auch wieder leichter in die benachbarte Alpenrepublik!

Da fällt mir doch glatt eine Mehrtagestour ein, aber davon später! #bisbald# #bisbald#

Viele Grüße,  Kalapatar

geroldh

Zitat von: Kalapatar... also die paar Wochen  bis wir alle 2x geimpft sind  sollten wir noch durchhalten. ...
#lacher# #gruebelgruebel# #schade# ::) #kaffee1# #vielglueck# #lacher# #gruebelgruebel# #schade# ::) #kaffee1# #vielglueck# #lacher# #gruebelgruebel# #schade# ::) #kaffee1# #vielglueck#
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#glühwein#

torres

Zitat von: geroldh am 21.06.2021, 18:48
Zitat von: Kalapatar... also die paar Wochen  bis wir alle 2x geimpft sind  sollten wir noch durchhalten. ...
#lacher# #gruebelgruebel# #schade# ::) #kaffee1# #vielglueck# #lacher# #gruebelgruebel# #schade# ::) #kaffee1# #vielglueck# #lacher# #gruebelgruebel# #schade# ::) #kaffee1# #vielglueck#
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#glühwein#

Was soll ich von den beiden Beitraegen halten?

Irgendein Politiker hat im Februar gesagt, die Geimpften sollen sich etwas zurueckhalten und erst recht nicht mit ihrem Impfungen oder ihren Grundrechten angeben.

p.s. es gibt auch kern gesunde Menschen mittleren Alters der letzten Kategorie, die niemanden pflegen und auch sonst keine Impfspoiler haben!

p.p.s. das kotzt mich alles an

p.p.p.s. nur gut, dass ich sonst ganz viel Freude im Leben habe


MANAL

In Österreich gibt es ab 15. August eine Änderung bzgl. des "Geimpft-Status". Bisher gilt man am 22. Tag nach der Erstimpfung als geimpft, künftig erst ab der 2. Impfung.

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

ZitatAb 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

almrausch

Ab morgen gelten wieder strengere Regelungen für die Einreise aber: es gilt wieder die 24 Stundenregelung. Habe gerade die neue Bundesverordnung gelesen, weil ich am Montag auf  die Ackerlspitze möchte
Almrausch

MANAL

Gilt aber nicht für Geimpfte oder Genesene mit entsprechenden Nachweisen.

https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/

Einreise Österreich:
ZitatFür die Einreise nach Österreich ist ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Erlaubt sind PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltests (max. 48 Stunden alt).

Kann bei der Einreise kein negativer Test vorgelegt werden, muss dieser innerhalb von 24 Stunden in Österreich nachgeholt werden. Bereits vor der Einreise muss dann eine elektronische Registrierung* gemacht werden.

Geimpfte oder Genesene brauchen keinen negativen Test. Als geimpft gilt man in Österreich bereits, wenn die erste Dosis mindestens 22 Tage zurückliegt. Ab dem 15. August soll sich das ändern: Dann gilt man erst bei vollständiger Immunisierung als geimpft.

Rückkehr nach Deutschland:
ZitatAb 1. August müssen alle Reiserückkehrer einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

almrausch

Ich stelle es nochmal klar, ich meine für die Einreise nach Deutschland, wenn ich von der Bergtour aus Österreich zurückkomme. Hier gilt die 24 Stundenregelung und ich muss nicht GGG sein.(vollständig geimpft oder genesen oder getestet)  Da ich einmal geimpft bin, kann ich derzeit weiterhin problemlos noch nach Österreich einreisen. Da mein Bergpartner vollständig geimpft und wir auch nur auf einer Terasse einkehren werden, rechne ich mit keinem Risko.
Almrausch

RaF

Hi,

ich will Dir weder was vergälen noch Dich aufhalten ;)...aber ich fand die 24h Info sehr spannend und hab selber nachrecherchiert in dem PDF. Aber in meinem Verständnis gilt die 24h Ausnahme nur für die Paragraphen zur Anmelde- und Absonderungspflicht, leider nicht für den Paragraph 5 für die Nachweispflicht ( worunter die 3G Fallen ).
Eventuell liest Du es für Dich einfach auch nochmals und entscheidest dann "Deine Interpretation"...meine muss per so ja auch nicht richtig sein ;)

Grüße
Flo

Zitat von: almrausch am 31.07.2021, 21:36
Ich stelle es nochmal klar, ich meine für die Einreise nach Deutschland, wenn ich von der Bergtour aus Österreich zurückkomme. Hier gilt die 24 Stundenregelung und ich muss nicht GGG sein.(vollständig geimpft oder genesen oder getestet)  Da ich einmal geimpft bin, kann ich derzeit weiterhin problemlos noch nach Österreich einreisen. Da mein Bergpartner vollständig geimpft und wir auch nur auf einer Terasse einkehren werden, rechne ich mit keinem Risko.
Almrausch

MANAL

Ich habe mir die aktuelle Einreiseverordnung der Bundesrepublik angesehen und sehe darin die Ausnahme für Aufenthalte < 24h.

Zitat§ 6 Ausnahmen
(1) Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die
(...)
6. sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,

Zur Erklärung was die angesprochenenden Paragraphen sind:
§ 3 Anmeldepflicht
§ 4 Absonderungspflicht

Der §5 fehlt in der Tat bei den Ausnahmen. Nur was macht das für einen Sinn etwas nachzuweisen was nicht notwendig ist für die Einreise?

Zitat§ 5 Nachweispflicht
Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über  einen  Testnachweis,  einen  Genesenennachweis  oder  einen  Impfnachweis  verfügen. Personen,  die  das  zwölfte Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend.


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaEinreiseV_BAnz_AT_30.07.2021_V1.pdf

almrausch

Danke Manal für die Analyse. Ich werde mich heute lieber testen lassen und bald bin ich eh zweimal geimpft
Almrausch

mh

Bisher gilt ja für Österreich die Regel: "1x geimpft plus 3 Wochen". Angeblich (so auf ORF.at gelesen) soll sich die Regel ab 15.8.2021 ändern, dann braucht man 2 Impfungen, allerdings keine "Wartezeit" dahinter.
Ohne Gewähr, bitte selber ggf. nochmal informieren.

geroldh

Zitat von: RADI am 28.06.2021, 21:16#ueberraschung#

Wer braucht Covid-Impfung ?

:laugh:
ZitatSpritze an der Bergspitze: Impfaktion in 1800 Metern Höhe
Auf 1.800 Metern Höhe hat der Landkreis Berchtesgadener Land eine Impfaktion gestartet - doch dichter Nebel und regnerisches Wetter in den Alpen haben am Samstag nur wenige Ausflügler auf die Bergstation des Jenner bei Berchtesgaden geführt. Elf Menschen erhielten von einem Impfteam eine Anti-Corona-Spritze, wie eine Sprecherin des Landratsamtes sagte.
In Anbetracht des Wetters seien die Verantwortlichen damit durchaus zufrieden. Auch zwei Saisonarbeitskräfte einer nahe gelegenen Berggaststätte hätten das Angebot genutzt und sich impfen lassen. Mit dem ungewöhnlichen Angebot wollte man mehr Menschen zum Impfen bewegen. Eine Anmeldung war nicht nötig. Von Wanderungen im Anschluss wurde abgeraten.
:P
Zitat... Von Biontech/Pfizer stehen 120 Dosen bereit, von Johnsen&Johnson 25. ...
Das Angebot ist damit für Menschen, die nach oben kommen, sich impfen lassen und dann mit der Seilbahn nach unten nach Schönau am Königssee fahren. ...
#hihi#

almrausch

Morgen geht es wegen dem doch unbeständigem Wetter und vor allen Dingen evt eingeschränker Aussicht doch auch keinen großen Berg in Österreich. Da sollte schon AKW (absolutes Kaiserwetter) sein. In der SZ steht daß bei einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden die GGG Regel bei der Wiedereinreise nach Deutschland keine Anwendung findet.
Almrausch

Martl

Zitat von: almrausch am 01.08.2021, 19:49
... In der SZ steht daß bei einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden die GGG Regel bei der Wiedereinreise nach Deutschland keine Anwendung findet.
Almrausch

... aber was nützt einem das, wenn man für die Einreise nach A eines der 3 G braucht?  ;)
Ob's dann tatsächlich kontrolliert wird, ist wieder eine andere Frage ...

Gruß
Martl

almrausch

In sofern bis zum 15 August wenn man wie ich die erste Impfung, aber noch nicht die zweite hat bzw seit diese noch nicht 20 Tage vergangen sind.
Almrausch

mh

Zitat... aber was nützt einem das, wenn man für die Einreise nach A eines der 3 G braucht?  ;)
Ob's dann tatsächlich kontrolliert wird, ist wieder eine andere Frage ...

Meine Erfahrung aus diversen Besuchen in A: An der Grenze kontrolliert niemand, das haben die Grenzer auf die Gastronomen und Hotelliers abgewälzt. Die sind dafür supergründlich. Ohne eines der "G"s kriegst du nicht einmal auf der Terrasse ein Bier. Für Tagesausflüge ohne Seilbahn, Einkehr etc. dürfte es sich auch ohne "G" ausgehen, es sei denn, man gerät in eine der raren Stichproben.