Corona-Info für Bergtouren
 

       

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Corona-Info für Bergtouren

Begonnen von Infothek, 11.04.2020, 09:42

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Infothek

In Kurzfassung ein Ausschnitt der heutigen Beschlüsse in Sachen Tagesausflüge:

Wer einen Tagesausflug nach Österreich unternimmt, egal ob Skitour oder Bergwanderung, muss zehn Tage in Quarantäne und bekommt auch keinen Verdienstausfall.

steff

Tatsächlich: :-\

Über den MPK-Beschluss hinausgehend hat der Ministerrat heute beschlossen, dass touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, vermeidbare Risikoquellen sind. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.

Quelle: https://www.innenministerium.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200322coronaupdate/

Wim43

Das Landratsamt Rosenheim meldet aktuell für den Landkreis Rosenheim folgende Inzidenzwerte:
1.4.   98,34
2.4.   89,92
3.4,   86,48

Auf seiner Homepage findet man aber nur den Hinweis auf das Amtsblatt vom 23.3.21:
"Im Landkreise Rosenheim finden ab Dienstag den 23.03.2021 die Bestimmungen für die Inzidenzphase über 100 Anwendung. Bei Änderungen der einschlägigen Inzidenzphase wird dies im Amtsblatt bekannt gemacht: www.landkreis-rosenheim.de/amtsblatt/?findTab=Amtsblatt/"

Nach meinem Verständnis müsste doch eine Anpassung der Bestimmungen an die neueste Inzidenzphase (drei Tage unter 100) erfolgen. Bin ich trotz der Veränderung an die überholte Bestimmung vom 23.3.21 gebunden und muss vielleicht warten, bis am Dienstag nach Ostern jemand von Amtswegen die Anpassung vornimmt?

Ein ratloser
wim43


efs

Servus wim43,

mir geht es wie Dir. Ich weiss auch nicht mehr was wann wo wie und warum gilt und kann Deine Verwirrung gut nachvollziehen.
Eine Info habe ich für Dich in dem Zusammenhang: wenn Deine Frage unter anderem auch die nächtliche Ausgangssperre betrifft: diese wird erst aufgehoben wenn die Inzidenz 7 Tage lang hintereinander unter 100 liegt.

Mitte Februar wurde die nächtliche Ausgangssperre in Bayern gelockert. Seitdem gilt sie nur noch in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 - und zwar von 22 bis 5 Uhr. Erst wenn Orte sieben Tage lang unter diesem Wert liegen, fällt die Ausgangssperre weg.
Liegt ein Landkreis oder eine Stadt über dem Wert 100, muss sie mit Wirkung des folgenden Tages bekanntmachen, dass es eine Ausgangssperre geben wird. Bei der "Berechnung" des Zeitraums ist also beispielsweise die Inzidenz vom Morgen des 01.03. maßgeblich dafür, ob ab 02.03. um 22 Uhr eine Ausgangssperre gilt.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausgangssperre-wo-sie-in-bayern-noch-gilt,SP42KUD

Vielleicht hilft Dir die Info ein wenig weiter  :)
Liebe Grüsse efs


Wim43

Zitat von: efs am 04.04.2021, 09:47
Servus wim43,

mir geht es wie Dir. Ich weiss auch nicht mehr was wann wo wie und warum gilt und kann Deine Verwirrung gut nachvollziehen.
Eine Info habe ich für Dich in dem Zusammenhang: wenn Deine Frage unter anderem auch die nächtliche Ausgangssperre betrifft: diese wird erst aufgehoben wenn die Inzidenz 7 Tage lang hintereinander unter 100 liegt.

Mitte Februar wurde die nächtliche Ausgangssperre in Bayern gelockert. Seitdem gilt sie nur noch in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 - und zwar von 22 bis 5 Uhr. Erst wenn Orte sieben Tage lang unter diesem Wert liegen, fällt die Ausgangssperre weg.
Liegt ein Landkreis oder eine Stadt über dem Wert 100, muss sie mit Wirkung des folgenden Tages bekanntmachen, dass es eine Ausgangssperre geben wird. Bei der "Berechnung" des Zeitraums ist also beispielsweise die Inzidenz vom Morgen des 01.03. maßgeblich dafür, ob ab 02.03. um 22 Uhr eine Ausgangssperre gilt.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausgangssperre-wo-sie-in-bayern-noch-gilt,SP42KUD

Vielleicht hilft Dir die Info ein wenig weiter  :)
Liebe Grüsse efs

Vielen lieben Dank efs!

Ja , mir ging es tatsächlich um die Ausgangs- bzw. die Kontaktbeschränkungen. Dass hier erst eine 7-Tagesfrist Anwendung findet, war mir nicht bewusst. Ich dachte immer, dass eine durchgängige 3-Tages-Inzidenz das Maß der Dinge ist. Aber das scheint nach meinem Verständnis nur in eine Richtung, nämlich zur Verschärfung der Bestimmungen zu  führen. Wer soll das noch alles verstehen?

Frohe Ostern  #osterhase#  #sonne3#
wim43


efs

Danke Chtransalp10. Das ist sehr verwirrend. In der Pressemitteilung vom Landratsamt Rosenheim ist von drei Tagen die Rede  :( das soll einer verstehen.......


6. Entfall der nächtlichen Ausgangssperre (vgl. § 26 der 12. BayIfSMV)
Begründung:
Gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV hat es die zuständige Kreisverwaltungsbehörde unmittelbar bekannt zu machen, wenn ein i. S. d. 12. BayIfSMV maßgeblicher Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Der maßgebliche Wert von 100 wöchentlichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner wird seit drei aufeinanderfolgenden Tagen im Kreisgebiet des Landkreises Rosenheim unterschritten. Tagesaktuell liegt der Wert bei 86,5.
Aufgrund der heutigen Bekanntmachung treten die o.g. Rechtsfolgen der 12. BayIfSMV mit Wirkung zum 6. April in Kraft.
Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim

Wim43

Für alle, die verunsichert sind wie ich es bin hier der Link zur neuesten Ausgabe des Landratsamt Rosenheim > Allgemeinverfügung/Bekanntmachung vom 04.04.2021, die ich als verbindlich ansehe:

https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/#covid-19-allgemeinverfuegung

Ciao
wim43

Martl

Servus roBergler,
nachdem es bald Lockerungen im Grenzverkehr nach Ö geben soll, stellt sich mir die Frage, ob die "alte 48 Std. Regelung" aus 2020 wieder eingeführt wird? Oder wird das diesmal wieder anders gehandhabt? Oder geht alles nur mit Tests?
Hab hierzu noch nichts konkretes gehört.
Erstmal soll's ja um Besuchs- und Einkaufsmöglichkeiten gehen, und nicht um Tagesausflüge...

Gruß
Martl

Helixstone

Tagesausflug geht (aus bayrischer Sicht !!!):

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-315/

Interessant wäre jetzt noch die österreichische Sichtweise der Dinge

MANAL

Danke für den offiziellen Link!  #danke1#

Damit ist auf jedem Fall schon mal das Risstal in die Eng auch bei der Rückkehr nach Bayern erlaubt. Ist ja schon mal eine erste Erweiterung für Bergtouren. :)

MANAL

Da hat man gestern auf österreichischer Seite wohl zu kurz gedacht...  ::)
Bleibt also erstmal nur die Eng als zusätzliches Wandergebiet.  ;)

https://salzburg.orf.at/stories/3103461/

ZitatÖsterreich-Einreise: Weiterhin Quarantäne

Bayern hat seit Dienstag Mitternacht die Reisebeschränkungen für den kleinen Grenzverkehr aufgehoben. Man kann damit ohne zwingenden Grund – etwa zum Einkaufen oder um Freunde oder Verwandte zu treffen – wieder ohne Quarantäne einreisen. Allerdings: Bei der Rückfahrt nach Österreich muss man zumindet vorerst weiter in Quarantäne.


https://ooe.orf.at/stories/3103437/

ZitatVerordnung für kleinen Grenzverkehr fehlt

Politisch war man sehr schnell mit der Ankündigung, dass ab Mittwoch der kleine Grenzverkehr zwischen Deutschland und Österreich – und damit auch zwischen Oberösterreich und Bayern – wieder möglich sein soll. Die zuständigen Behörden aber haben noch keine entsprechende Verordnung – zumindest nicht in Oberösterreich.

Wim43

Die Allgäuer Zeitung meldet unter anderem (vor 1 Stunde):

"...Die beiden Enklaven Mittelberg/Kleinwalsertal und Jungholz/Tirol waren bislang von der Einreiseverordnung der Österreichischen Bundesregierung ausgenommen. Tagesausflüge aus dem Allgäu dorthin waren schon ohne Quarantäne möglich. Ab Mittwoch sind jetzt Tagesausflüge ins gesamte Österreich ohne Quarantänepflicht für 24 Stunden erlaubt - und somit beispielsweise auch ins Tannheimer Tal."

Wissen die schon mehr? Es scheint eine 24 Stundenregelung zu geben und seit heute gültig zu sein, konnte aber aus Zeitmangel nicht weiter recherchieren.

Cio
wim43

MANAL

@wim43: Die Infos dazu findets du in den Beiträgen über deinen.

Ganz aktuell ein Beitrag aus der Tiroler Tageszeitung:

https://www.tt.com/artikel/30791404/quarantaenepflicht-faellt-3g-regel-fuer-einreise-aus-bayern-ab-morgen

ZitatQuarantänepflicht fällt: 3G-Regel für Einreise aus Bayern ab morgen

Nachdem Bayern seit dem heutigen Mittwoch die Einreise aus Österreich für den kleinen Grenzverkehr ohne Quarantänepflicht ermöglicht, arbeitet Österreich an einer schnellen Lösung. Ab Donnerstag soll eine Einreise bzw. Rückkehr aus Deutschland mit Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) möglich sein.

Wenn es so bleibt ist es für alle Ungeimpften Normalos ohne Prioritäten ziemlich lästig, weil man damit für jede noch so kleine Bergwanderung bei der man auch keinerlei Kontakt zu Einheimischen hat sich extra testen lassen muss. Wäre schade wenn man im Gegensatz zu Bayern für den Tagesausflug einen Nachweis braucht. Wie soll man sich denn bei einer langen Bergtour frühmorgens an einem Sonntag testen lassen? Wäre schön wenn man für die Einreise nach Österreich die gleichen Regeln hätte wie in der Gegenrichtung.

Wim43

Wie immer ziemlich schwierig, all diese Bestimmungen zu finden, zueinander zu bringen und zu verstehen.

Ich für mich als potentieller Tagesausflügler lese es so, dass ich von Bayern nach Tirol innerhalb von 24h Aufenthaltsdauer von der Absonderungspflicht befreit bin, also weder einen Test noch sonst einen Nachweis erbringen muss. Ausgenommen sind Personen, die  entsprechende Symptome (wie beschrieben) haben. Der BR berichtete in seinen Nachrichten ähnlich, was die 24h Regelung für Deutsche bedeutet, also keine Einschränkungen, weder bei der Einreise nach Tirol noch bei der Heimreise nach Bayern.
Ein großes Problem scheint heute für Österreicher bei der Rückkehr aus Bayern an ihrer Grenze entstanden zu sein, von deutschen Reisenden wurde allerdings nichts erwähnt.

Aber vielleicht liege ich da auch falsch.

Ciao
wim43

Helixstone


Noch gibt es in Österreich KEINE Änderung:

https://www.tt.com/artikel/30791404/quarantaenepflicht-faellt-3g-regel-fuer-einreise-aus-bayern-ab-morgen

Lt. der Össi-Presse wird vermutlich nur für "3G-Personen"  (geimpft, getestet oder genesen) eine Ausnahme bis zum 19. Mai erlassen.

MANAL

Zitat von: wim43 am 12.05.2021, 17:50
Ich für mich als potentieller Tagesausflügler lese es so, dass ich von Bayern nach Tirol innerhalb von 24h Aufenthaltsdauer von der Absonderungspflicht befreit bin, also weder einen Test noch sonst einen Nachweis erbringen muss. Ausgenommen sind Personen, die  entsprechende Symptome (wie beschrieben) haben.

Das gilt im Augenblick nur für die Richtung Tirol -> Bayern.
In der Gegenrichtung Bayer->Tirol sind im Moment noch nicht einmal grundlose Ausflüge erlaubt weil man dort noch keine Änderungen der Einreisebestimmungen trotz der großen Worte gestern vorgenommen hat.
In meinen Links auf orf.at weiter oben findest du die Bericht aus dem Land Salzburg und Oberösterreich wo man an der Grenze vor dieser Problematik steht.

Martl

... danke für eure Infos :)

Wie so oft in dieser Pandemie wieder mal allerhand leere, unabgestimmte Versprechungen.
Ich war gestern schon ziemlich skeptisch, ob so eine "Hauruckaktion" wirklich so kurzfristig klappen kann. Leider sollte ich Recht behalten, der Satz mit x ...
Für mich persönlich ist das jetzt nicht schlimm.
Aber viele andere, die sich sicherlich aus guten Gründen berechtigte Hoffnungen gemacht hatten,
werden (erst mal) wieder bitter enttäuscht  :(

Gruß
Martl

Helixstone


Die Verordnung aus Ö liegt jetzt auch vor

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_220/BGBLA_2021_II_220.pdfsig

Nach Ö rein somit nur getestet, geimpft oder genesen ( = 3G-Regel)