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Sicher am Berg: Mountainbike


Sicher unterwegs auf Forststraßen und Trails

Autor / Autoren:


»Rene Sendlhofer-Schag und Paul Mair«

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Beschreibung:


Mit dem Bike in die Berge – aber sicher!

Mountainbiken hat sich längst vom Trend- zum Breitensport entwickelt. Durch die Entwicklung des E-Bikes wird das Erlebnis Mountainbike vielen Menschen zugänglich. Diese komplett überarbeitete und aktualisierte SicherAmBerg-Lehrschrift bietet das gesamte Basiswissen für Mountainbike-Einsteiger sowie unverzichtbares Knowhow für erfahrene und fortgeschrittene Bergradler. Angefangen von Fahrtechnik und Tourentaktik, über die rechtliche Situation auf Wegen und Steigen bis hin zu Ausrüstungstipps für verschiedene sportliche Ansprüche oder Pannenhilfe bringt dieses durchgehend farbig illustrierte Buch auf leicht verständliche, prägnante Art und Weise alle praxisrelevanten Aspekte zum Thema. Ebenso witzige wie anschauliche Illustrationen helfen dabei, typische Fehler zu vermeiden, fair im Gelände unterwegs zu sein und garantieren einen Gewinn an Spaß und Sicherheit. Ein Muss für alle, die sich die Berge erradeln wollen.



Inhaltsverzeichnis:


Einführende Gedanken
Ausrüstung
Bike-Fitting
Tourenplanung & -durchführung
Gemeinsam unterwegs
Fahrtechnik
Pannenhilfe & Bike-Wartung
Notfall



Aus dem Inhalt:

Die gesetzliche Situation in Österreich

Mountainbiken verbindet Sport mit Naturerlebnis, ist ein wichtiger Tourismusfaktor und auch längst als Sportart im Alpenverein angekommen. Verschiedene Interessenvertretungen fordern eine Legalisierung der Sportart auf Wegen in Wald und Bergland. Auch der Alpenverein setzt sich für die Erweiterung des legalen Routennetzwerks ein. Mit seiner Expertise und der Zusammenarbeit mit allen Lebensraumpartnern soll ein möglichst umfangreiches und zeitgemäßes Angebot an Routen und Singletrails geschaffen werden. Der Wald und das darüber liegende alpine Ödland üben zahlreiche Funktionen aus. Der Wald bietet Schutz für Siedlungen, Erholungsraum, wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen und ist vor allem wegen seines Rohstoffes Holz ein bedeutsamer Nutz- und Wirtschaftsraum. Die unterschiedlichen Nutzungsinteressen an unserem Wald werfen Fragen zur rechtlichen Situation des Mountainbikens auf. Wo darf ich mit meinem Mountainbike unterwegs sein? Welche Rechte und Pflichten treffen mich als Naturnutzer?

Die rechtliche Situation für Mountainbikerinnen und Mountainbiker in Österreich ist einfach. Der Paragraf 33 des Forstgesetzes besagt, dass jede und jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich darin aufhalten darf. Der Begriff der freien Betretbarkeit umfasst alle gehenden Aktivitäten wie Wandern, Skilanglauf, Skitouren, Klettern und Schneeschuhwandern. Für andere Aktivitäten, die über das Betreten hinausgehen, gilt die vom Gesetzgeber eingeräumte Wegefreiheit im Wald nicht.

Auf Forststraßen, Wanderwegen und Steigen ist Mountainbiken nicht gestattet. Erlaubt ist das Mountainbiken dort, wo Wege als Mountainbikestrecken ausgewiesen sind. Auf Wegen mit öffentlichem Verkehr – und sei es nur Fußgängerverkehr – gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch die Zustimmung des Grundeigentümers bzw. Wegehalters bei Forststraßen (z. B. Agrargenossenschaften) reicht aus, um das jeweilige Waldstück legal befahren zu können. In vielen Teilen Österreichs übernehmen Landesdienststellen/Tourismusverbände/Vereine/Gemeinden den Kontakt zu Grundeigentümern und Wegehaltern und vereinbaren eine legale Nutzung für Mountainbikerinnen und Mountainbiker.

Oberhalb des geschlossenen Waldgebietes beginnt das alpine Ödland. Anders als im Wald gelten hier die jeweiligen Landesgesetze über die Wegefreiheit im Bergland. In Salzburg, Kärnten und der Steiermark ist ähnlich wie im Forstgesetz die freie Betretbarkeit für Naturnutzer legitimiert. Mountainbikerinnen und Mountainbiker, die im Hochgebirge unterwegs sein wollen, müssen für die Sportausübung die Zustimmung der berechtigten Grundeigentümer einholen. In Oberösterreich regelt das Tourismusgesetz und in Vorarlberg das Straßengesetz diesen Sachverhalt und kommt zum selben Schluss. Für Tirol und Niederösterreich gibt es keine derartige Regelung, da in diesen Bundesländern die Wegefreiheit im Bergland als Gewohnheitsrecht (Dienstbarkeit) angenommen wird. Mountainbikerinnen und Mountainbiker können jedoch nicht in diesen Genuss kommen, da die Sportart dafür zu jung ist. Im Raum Wien und Burgenland gibt es keine derartigen Regelungen. Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass sich Mountainbikerinnen und Mountainbiker im Wald und im Hochgebirge nur auf ausdrücklich dafür ausgewiesenen Mountainbikestrecken fahrend bewegen dürfen, um einem rechtlichen Konflikt (Zivilrecht, Verwaltungsrecht) zu entgehen. Natürlich steht es jeder Person frei, eigenständige Vereinbarungen über die Nutzung von Wegen mit den Grundeigentümern zu erarbeiten.


Die Autoren:

Rene Sendlhofer-Schag ist Mountainbike-Koordinator und Teil des Lehrteams im Österreichischen Alpenverein. Er betreibt eine MTB-Fahrtechnikschule, veranstaltet Mountainbike-Reisen, publiziert in Fachmagazinen und berät Institutionen hinsichtlich ihrer nachhaltigen Entwicklung im Mountainbike-Sport.

Paul Mair ist Geograf, Berg- und Skiführer, Sachverständiger für Alpinistik, Ausbildner und Lehrgangsleiter beim Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer sowie Koordinator des Bundeslehrteams Mountainbike im Österreichischen Alpenverein. Darüber hinaus arbeitet er als Lebens- und Sozialberater für psychologische Beratung.



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