Weitlahner
 

   

Weitlahner

Begonnen von Reinhard, 21.11.2017, 10:09

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Reinhard

Neue Tour!

Torres ist Euch allen ein Begriff, nicht zuletzt auch durch ihre Webseite www.virtuelle-wanderung.de und auch durch das derzeitige Titelbild auf roBerge (Breitenstein im Chiemgau).

Immer fleißig unterwegs in den Chiemgauer Bergen - stellt sie Euch heute die Wanderung auf den Weitlahner im Geigelsteingebiet vor. Diese fehlte uns bisher in der roBerge-Datenbank. klick

Viel Spaß beim Lesen (und ausprobieren). Das Panoramafoto wurde direkt am Gipfel aufgenommen, wir haben auch den Peakfinderlink angebracht, mit dem Ihr auch die Gipfelnamen auskundschaften könnt.

Herzlichen Dank an Torres!

RaF

Sehr schön - da war ich sogar noch gar nicht oben.
Eines blieb aber gleich offen als Frage nach dem Lesen:
"und die Betretungsverbote" <- sind die zeitliche Betretungsverbote? Wenn ja, wär das hilfreich, dies nicht erst dann am Schild aufm Parkplatz zu entdecken sondern in der Beschreibung niederzulegen.

Grüße :)
Flo

Steinbock78

Zitat von: RaF am 21.11.2017, 20:27
Sehr schön - da war ich sogar noch gar nicht oben.
Eines blieb aber gleich offen als Frage nach dem Lesen:
"und die Betretungsverbote" <- sind die zeitliche Betretungsverbote? Wenn ja, wär das hilfreich, dies nicht erst dann am Schild aufm Parkplatz zu entdecken sondern in der Beschreibung niederzulegen.

Grüße :)
Flo

Die Betretungsverbote gibt's - soweit ich weiß - wegen der Rauhfußhühner. Ich bin mir nicht ganz sicher wann, das Betretungsverbot beginnt (Oktober/November?) und gilt meines Wissens bis in den Mai. Die Touristinfo in Schleching müsste aber da Auskunft geben können.

Zur Tour selbst hätte ich noch einen Tipp:
Man kann das Auto auch in Mühlau, einem Ortsteil von Schleching-Mettenham (nicht Dalsenparkplatz) abstellen. An der Straße Richtung Schleching gibt es da einen kleinen Parkplatz. Dann kann man über die Dalsenalmen auf den Weitlahner - hier hat man dann eine kurze seilgesicherte Passage - steigen. Den Abstieg kann man über die Haidenholzalm und wieder zurück zum Parkplatz in Mühlau machen. So hab ich das im letzten Jahr gemacht, allerdings bin ich da von meinem Quartier in Mettenham gestartet. Das war eine sehr schöne Rundtour, wer mehr Kondition hat, kann den Geigelstein auch noch mitnehmen.

torres

hier ist ein PDF
https://www.alpenverein.de/chameleon/public/4c6563da-cd46-7338-6550-769f843d41be/Naturvertraeglich-Skitouren-Geigelstein_19234.pdf
da steht:
1.12. bis 31.05.

Aber der beschriebene Pfad zum Weitlahner scheint davon gar nicht betroffen zu sein.
Trotzdem finde ich, sollte man das wissen, wenn man das Gebiet betritt.

RaF

Danke - denk auch das gehört auf jeden Fall erwähnt. Vielleicht wäre das einfachste, den Link zur Tourenbeschreibung auch hinzuzufügen, dann kann sich jeder selber im Vorfeld schlau machen?
Generell aber DANKE für die Arbeit ne Tour niederzuschreiben und alles!

Reinhard

Zitat von: RaF am 21.11.2017, 21:15
Danke - denk auch das gehört auf jeden Fall erwähnt. Vielleicht wäre das einfachste, den Link zur Tourenbeschreibung auch hinzuzufügen ....

Der Link geht in Ordnung und wird eingefügt.

Da es aber mehrere Touren gibt, wo man mit Betretungsverboten rechnen kann, werden wir im Forum eine zentrale Seite mit diesen Hinweisen erstellen und von den Touren aus darauf verlinken. Da es immer wieder Link-Änderungen gibt (auch beim DAV), genügt es dann, auf dieser zentralen Seite erforderliche Änderungen vorzunehmen.

Update: Die Seite gibt es schon und die Tourenbeschreibung wurde entsprechend ergänzt:
Skibergsteigen umweltfreundlich

Reinhard

Zitat von: torres am 21.11.2017, 21:05
... Aber der beschriebene Pfad zum Weitlahner scheint davon gar nicht betroffen zu sein...

Die AV-Karte gibt hier gut Auskunft. Demnach liegt der Weitlahner innerhalb des NSG. Ich habe aber bereits Manfred Scheuermann vom DAV angeschrieben, der diese Projekte betreut und mir sicher die nächsten Tage antworten wird.
Info erfolgt dann hier.

torres

Aber auf dem pdf hat man ja gesehen:
1.) der Weitlahnerkopf liegt im Naturschutzgebiet, deswegen gilt Wegegebot (also hier kann man immer auf den Wegen wandern)
2.) er liegt nicht innerhalb der gepunkteten Bereiche, in welchen es Betretungsverbote gibt

roskin

Ich hab' das bisher so verstanden, dass das innere Naturschutzgebiet (im PDF/ Karte braun umrandet, dazu zählt halt auch der Weitlahner) im Winter und im Frühjahr nicht begangen werden sollte, egal ob mit Skiern, Schneeschuhen oder zu Fuss.

Ausnahme: Die Skitourenroute von der Dalsenalm über die Aschentaler Wände zum Geigelstein ist bis zum April erlaubt. Von April bis Juni sollte sie dann nicht mehr begangen werden.

Geigelstein-Platt und eine Direkt-Breitensteinabfahrt sind (wieder) erlaubt. Breitenstein Karabfahrt und Geigelstein Rupprechtshütte Abfahrt weiterhin nicht.

Reinhard

Nun haben wir auch die Antwort der DAV-Gebietsbeauftragten für das Geigelstein-Gebiet, Kathrin Schwarz, erhalten.
Der Einfachkeit halber geben wir sie hier im Wortlaut wieder:

Der Weitlahner liegt nicht nur im NSG, sondern unterliegt auch der Betretungsregelung (im DAV Flyer mit doppelter Umrandung).
Anders als z.B. die Haidenholzalm, die ebenfalls im NSG liegt, aber keiner Betretungsregelung unterliegt.
Für die doppelt umrandeten Flächen (also auch für den Weitlahner) gilt:
               Betretungsverbot vom 01.12. bis 31.05 und
               Wegegebot für den übrigen Zeitraum
Wie AbseitsAufwärts richtig bemerkt hat, gibt es eine Ausnahme für die Skiroute Roßalm, die vom 01.12. bis 31.03. entlang der Skimarkierung freigegeben ist.

Die Antwort von Torres ist damit falsch (der Weitlahner liegt im Gebiet mit Betretungsverbot).
Die Antwort von AbseitsAufwärts ist nur bedingt richtig (nicht ,,sollte nicht", sondern ,,darf nicht").

Ich verstehe nicht ganz welche gepunktete Linie Torres meint. Gibt es noch eine weitere Karte?
Im Flyer gibt es nur eine gestrichelte Linie für die Wald-Wild-Schongebiete in Österreich.
Zur Erklärung: das NSG endet mit der Landesgrenze. Bei unseren Nachbarn ist demnach alles erlaubt.
In diesen Situationen werden Wald-Wild-Schongebiete ausgewiesen. Dies sind lediglich Empfehlungen des DAV und haben rechtlich keine Konsequenz.

Grundsätzlich sind Verbote immer schwierig, das verstehe ich.
Man muss allerdings im Hinterkopf behalten, dass es um den Schutz von bedrohten Tierarten geht, hier in erster Linie um die Raufußhühner.
Wichtig ist auch, dass die Regelungen keinesfalls mit Schnee in Verbindung stehen.
Liegt im Zeitraum vom 01.12. bis 31.05. kein Schnee, ist das Betretungsverbot noch viel wichtiger.
Die Tiere haben in dieser Zeit keine Schneehöhlen, um sich zu verstecken und somit auch keinen Schutz vor Kälte und Frost.


Anmerkung:
Im Forum wurde der NSG-Flyer gepostet. Es gibt eine aktuellere Version von 2015 (die Karte hat sich nicht verändert, nur das Layout).

torres

Zitat von: Reinhard am 23.11.2017, 09:58
Nun haben wir auch die Antwort der DAV-Gebietsbeauftragten für das Geigelstein-Gebiet, Kathrin Schwarz, erhalten.
Der Einfachkeit halber geben wir sie hier im Wortlaut wieder:


(..)

Die Antwort von Torres ist damit falsch (der Weitlahner liegt im Gebiet mit Betretungsverbot).
Die Antwort von AbseitsAufwärts ist nur bedingt richtig (nicht ,,sollte nicht", sondern ,,darf nicht").

Ich verstehe nicht ganz welche gepunktete Linie Torres meint. Gibt es noch eine weitere Karte?
(..)


ich bezog mich also auf das von mir gepostete pdf:
https://www.alpenverein.de/chameleon/public/4c6563da-cd46-7338-6550-769f843d41be/Naturvertraeglich-Skitouren-Geigelstein_19234.pdf

genauer auf diese beiden Ausschnitte:
nsg1.png und nsg2.png

meine Markierung ist in Blau.